30.04.2026
Versammlungsfreiheit vs. Eigentum
Normalbetrieb muss weitergehen
Palästinasolidarische Studentin unterliegt im Revisionsprozess um symbolische Blockade der Kölner Uni
Von Bernhard Krebs, Köln
Wenn das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und das Grundrecht auf Eigentum aufeinanderprallen, dann unterliegt in einem kapitalistischen Land wie der BRD das erste. So jedenfalls lässt sich eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln in einem Revisionsprozess vom Dienstag zusammenfassen. Stein des Anstoßes war eine palästinasolidarische Protestaktion auf dem Albertus-Magnus-Platz vor der Universität zu Köln. Am 4. Juli 2024 hatten von rund 50 Protestierend...
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