Wie hat das Gericht den Freispruch begründet?
Interview: Leon Wystrychowski
Am vergangenen Montag stand Ihre Mandantin vor Gericht. Was wurde ihr vorgeworfen?
Am 11. Oktober 2023 fand vor dem Ernst-Abbe-Gymnasium in Berlin-Neukölln eine Protestaktion statt, die sich gegen die Gewalt eines Lehrers richtete, der einen Schüler geschlagen hatte, der auf dem Schulhof eine Palästina-Fahne bei sich trug. In ihrem Prozessstatement erklärte meine Mandantin, dass sie »dies als einen Angriff, bei dem auch rassistische Gründe eine Rolle spielten«, verstand. Die Polizei Berlin verbot die Versammlung und löste sie auf. Aus Protest rief sie die Parole »From the river to the sea – Palestine will be free«, wurde deshalb in Gewahrsam genommen und am 6. Juni 2024 durch das Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15 Euro, also insgesamt 600 Euro, verurteilt. Sie hätte damit – so das Amtsgericht – von palästinensischen Kräften am 7. Oktober 2023 begangene Straftaten gebilligt, die nach Ansicht der Richterin Völkermord am jüdischen Volk bedeuten würden. Dies sei eine Straftat nach Paragraph 140 Strafgesetzbuch, nämlich Billigung von Straftaten. Dagegen wurde Berufung eingelegt, über die jetzt am 23. März beim Landgericht Berlin I verhandelt wurde.
Ihre Mandantin hat den Prozess gewonnen. Wie hat sie und haben Sie argumentiert, und wie hat das Gericht den Freispruch begründet?
Sowohl in der Prozesserklärung der Mandantin wie in Beweisanregungen der Verteidigung auf Verlesung von Stellungnahmen etwa von Amnesty International oder des Genozidforschers Omer Bartov über das Vorgehen Israels gegen die palästinensische Bevölkerung, denen das Gericht auch nachkam, wurde belegt, dass diese Losung vielschichtig ist und es historisch falsch ist, wenn »from the river to the sea – Palestine will be free« willkürlich als »Hamas-Losung« bezeichnet und aufgrund des zeitlichen Zusammenhangs als Billigung von Völkermord interpretiert wird. Es wurde deutlich gemacht, dass die Verurteilung einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Meinungsfreiheit darstellt.
Das Landgericht kam dann auch zum Urteil, dass unsere Mandantin freizusprechen sei – da »im Zweifel für die Meinungsfreiheit« entschieden werden müsse.
Ihre Kanzlei führt seit Oktober 2023 zahlreiche Verfahren mit Palästina-Bezug, darunter auch wegen der juristisch als Wortfolge bezeichneten Formulierung »From the River to the Sea«. Wie ist allgemein der Stand bei diesem Thema?
Generell erleben wir eine Welle der Repression unter dem Vorwand des Kampfes gegen den »Antisemitismus«, die faktisch einer Rechtfertigung der genozidalen Politik des israelischen Regimes gleichkommt. Nach dem Völkerstrafrecht müsste auch gegen die jetzige und vorherige Bundesregierung ermittelt werden, die zum seitens des israelischen Regimes begangenen Völkermord Beihilfe durch Waffenlieferungen leistet. Zur Diffamierung der Palästina-Solidarität wird die Stigmatisierung und Kriminalisierung der Losung ja nicht nur in Strafverfahren genutzt, sondern auch in versammlungs-, arbeits- und vereinigungsrechtlichen Verfahren – wie den Verboten gegen die Palästina-Solidarität Duisburg oder Samidoun – benutzt. Wir erleben gegenwärtig – über die Kriminalisierung der Palästina-Solidarität hinaus – einen gewissen reaktionären Wendepunkt, der eine umfassende Einengung und Zerstörung demokratischer Rechte und Freiheiten und einen forcierten Ausbau staatlicher Unterdrückungsinstrumente zu einem offener autoritär agierenden Staat bedeutet.
Wie bewerten Sie den Erfolg vom Montag vor diesem Hintergrund politisch?
Der Freispruch in Berlin – die Staatsanwaltschaft hat Revision einlegt – bedeutet einen konkreten Erfolg im Eintreten für demokratische Rechte und Freiheiten in einem Einzelfall, der Mut macht. Gegen den reaktionären Umbau und immer neue Gesetze zur Bespitzelung und Kriminalisierung antifaschistischer und progressiver Kräfte brauchen wir jedoch eine breite Front, die dagegen politisch Widerstand leistet und in diesem Zusammenhang natürlich auch alle juristischen Möglichkeiten nutzt.
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