Am Tropf des Finanzkapitals
Von Marc Püschel
Überraschend kam es für niemanden. Als das Osmanische Reich am 13. April 1876 seinen Staatsbankrott erklärte, galt es, in Anlehnung an einen Ausspruch von Zar Nikolaus I., schon lange als »kranker Mann am Bosporus«. Von dessen wirtschaftlicher und politischer Dauermisere wären frühneuzeitliche Menschen überrascht gewesen. Nicht nur galt das Osmanische Reich lange als Schrecken des christlichen Abendlandes, rund zwei Jahrhunderte hatte es auch das mit Abstand modernste Staats- und Militärwesen der Welt. Nicht umsonst kontrollierte es auf dem Höhepunkt seiner Macht unter Süleyman I. (Sultan von 1520–1566) große Teile Südosteuropas, des Nahen Ostens und Nordafrikas.
Aufstieg und Fall
Der beispiellose Aufstieg des osmanischen Herrscherhauses beruhte auf zwei Säulen. Zum einen wurde die übergroße Mehrheit des Bodens früh in Staatsbesitz gebracht, was die Errichtung des »Timar-Systems« ermöglichte. Die Reitersoldaten (Spahis) der Osmanen bekamen statt Sold Pfründe, sogenannte Timare. Von den Bauern, die in dem Einzugsgebiet der Timare arbeiteten, bezogen die Spahis eine vom Staat festgesetzte Rente. Doch diese Pfründe waren nicht nur nicht erblich, sondern konnten auch jederzeit wieder entzogen werden. Alle paar Jahre wurden die Timare zudem neu verteilt. Das war nicht nur für die Bauernschaft von großem Vorteil – sie kannten keine Leibeigenschaft wie in Europa, sondern mussten lediglich Zahlungen leisten –, sondern verhinderte auch die Herausbildung eines Erbadels.
Zum anderen gelang es dem Osmanischen Reich, das mächtigste Militär der damaligen Zeit zu formen. Mit Hilfe der sogenannten Knabenlese, einer Zwangsrekrutierung von Kindern aus christlich-bäuerlichen Familien, die man zu Berufssoldaten drillte, wurden die berüchtigten Elitefußtruppen der Janitscharen aufgestellt. Da sie aus allen Bindungen herausgerissen worden waren, waren sie ausschließlich dem Sultan ergeben. So herrschte zu einer Zeit, als in Europa noch niemand an eine starke Zentralregierung überhaupt nur dachte, in Konstantinopel bereits ein hocheffizienter Absolutismus.
Doch das System funktionierte nur, solange die immer zahlreicher werdenden Spahis mit Timaren versorgt werden konnten. Konnte kein Neuland mehr erobert werden, was aufgrund der schieren Ausdehnung des Reichs notwendig passierte, wurden die Timare kleiner. Daraufhin gerieten die Spahis in wirtschaftliche Schwierigkeiten, viele konnten den Militärdienst nicht mehr leisten, und die Abgabenlast der Bauern wurde immer drückender. Langsam erodierte das Timar-System, immer öfter wurden Pfründe dauerhaft vergeben, um sich die Loyalität der Spahis und der »Talfürsten«, lokalen Machthabern in Anatolien, zu sichern. Gerade als in Europa absolutistische Monarchen dem feudalen Grundadel immer mehr Macht entzogen, entstand ein solcher im Osmanischen Reich überhaupt erst.
Der Erosion des Zentralstaats entsprach eine Schwäche nach außen, die lange nicht als solche wahrgenommen wurde. In mehreren »Kapitulationen« (damals ein neutraler Ausdruck für Verträge), darunter mit Frankreich (1536), England (1580) und Holland (1623), wurde nicht nur deren Händlern Zugang nach Asien, sondern den europäischen Staaten auch die Gerichtsbarkeit über ihre Untertanen auf osmanischem Boden eingeräumt – zumindest in allen Fällen, in denen keine Muslime involviert waren. Für die Osmanen war das nur eine konsequente Folge ihrer bestehenden Toleranzpolitik, denn christliche und jüdische Gemeinden besaßen unter ihrer Herrschaft ohnehin weitgehende Autonomie.
Zugriff auf Finanzen
Was für das Osmanische Reich im Zenit seiner Macht kein Problem war, wurde eins, sobald das Staatswesen erodierte. Über die im Reich lebenden Europäer gewannen vor allem Frankreich und England immer mehr Einfluss, der zunächst in unvorteilhaften Handelsabkommen mündete. So wurde in einem Vertrag mit Großbritannien 1838 die Möglichkeit ungehinderter Handelstätigkeit englischer Kaufleute auf osmanischem Staatsgebiet festgeschrieben. Die Hohe Pforte (ein Synonym für die osmanische Regierung) handelte lediglich lächerliche fünf Prozent Importzölle heraus. Die Importe aus Großbritannien stiegen daraufhin stark an, englische Waren überschwemmten teilweise den osmanischen Markt und machten viele eigene Industrialisierungsversuche, vor allem im Textilwesen, zunichte.
Trotz einer ab 1839 einsetzenden Reformpolitik konnte das durch quasi ununterbrochenes Kriegführen ausgelaugte und strukturell verknöcherte Osmanische Reich kaum noch Gegenwehr leisten. Ein rationales Finanzwesen fehlte völlig, erst 1863 wurde zum ersten Mal ein staatliches Budget veröffentlicht. Der Großteil der Einnahmen versickerte aufgrund von Korruption oder wurde direkt für den Luxus des Sultans ausgegeben. Kredite halfen dem gegen zahlreiche nationale Befreiungsbewegungen kämpfenden Vielvölkerstaat kurzfristig, machten Istanbul aber immer abhängiger. Schon Anfang der 1870er Jahre flossen über drei Viertel aller Staatseinnahmen in Zinszahlungen und die Tilgung von Auslandsanleihen.
Als das Reich bankrott war, ließen sich die westlichen Mächte nicht lange bitten. Nach einer Verzögerung, unter anderem aufgrund der politisch dringlicheren Balkankrise 1878, wurde durch das sogenannte Muharram-Dekret vom 20. Dezember 1881 in Istanbul die »Osmanische Staatsschuldenverwaltung« gegründet. Dabei handelte es sich um eine private Gesellschaft, die von Banken aus Frankreich und England kontrolliert wurde (allein die beiden Staaten hielten rund 70 Prozent der osmanischen Schulden). Die in der französischen Verkehrssprache einfach »Dette Publique« genannte Organisation verwaltete die wichtigsten Steuereinkünfte des osmanischen Staates. Einnahmen aus dem Stempelrecht, der Steuer auf Seide oder aus den Fischereiabgaben flossen ohne Mitsprache direkt an die Gläubiger im Ausland.
Über die unmittelbare Abschöpfung der Steuern konnte das ausländische Finanzkapital die innere Wirtschaftsverfassung des Reichs lenken. Istanbul geriet auf Jahrzehnte hinaus in eine quasi koloniale Abhängigkeit, zumal in London und Paris immer wieder offen darüber diskutiert wurde, die kompletten Staatsfinanzen zu übernehmen (siehe Kasten). »Die Abhängigkeit des Reichs vom europäischen Finanzkapital war faktisch uneingeschränkt«, resümiert der Historiker Josef Matuz in seiner Geschichte des Osmanischen Reichs. Und die imperialistischen Mächte hielten sich nicht bei der indirekten Kontrolle auf; Schritt für Schritt nahmen sie der Hohen Pforte Gebiete ab. So besetzte Frankreich 1881 Tunesien, Großbritannien ein Jahr später Ägypten. Das Osmanische Reich war, lange bevor es nach dem Ersten Weltkrieg zusammenbrach, nur noch eine leere Hülle.
Totale Kontrolle
Bislang wurde jede Änderung der durch das Dekret von Muharrem im Jahr 1881 festgelegten Verfassung vom Rat der ausländischen Gläubiger abgelehnt, und bei einer Gesetzesänderung besteht stets die Gefahr, dass damit der Weg für weitere und möglicherweise unzumutbare Änderungen geebnet wird. Gleichzeitig ist es fast unvermeidlich, dass die osmanische Schuldenverwaltung, sollte sie nach dem Krieg weiterhin die abgetretenen Einnahmen einziehen, einen Vertreter Russlands in ihre Reihen aufnehmen muss. Es könnte sich aufgrund der politischen Umwälzungen und Veränderungen sogar als notwendig erweisen, eine drastischere Form der Kontrolle einzuführen, die sich auf die Staatsfinanzen im allgemeinen erstreckt. Wie auch immer das Schicksal der Türkei aussehen mag, dies wäre, so wird betont, ein wirksames Mittel, um die wirtschaftliche Ordnung wiederherzustellen und ihre Gläubiger zu schützen.
Von insgesamt etwa 30.000.000 Pfund an staatlichen Einnahmen hat die Schuldenverwaltung bis vor kurzem mehr als 8.000.000 Pfund eingezogen, und es wäre keine besonders kostspielige personelle Aufstockung der Exekutive erforderlich, um sie in die Lage zu versetzen, die gesamte Staatsfinanzverwaltung zu übernehmen. Diese Fragen sind natürlich mehr oder weniger verfrüht, aber es schadet nicht, sie zur Sprache zu bringen oder eine vorläufige Vereinbarung zwischen den Gläubigern alliierter Nationalität zu treffen, um auf Eventualitäten vorbereitet zu sein.
Aus: »Control of the Ottoman Debt«, The Times, 3.10.1916
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