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Weimarer Republik

Das rechte Mordprogramm

Wider Klassenjustiz und Faschismus: Im Juni 1921 erschien Emil Julius Gumbels Aufklärungs- und Anklageschrift »Zwei Jahre Mord«

Foto: ullstein bild/picture alliance
Emil Julius Gumbel bei einer Veranstaltung der Liga für Menschenrechte (1932)

Von den rund 250 Publikationen, die aus der Feder des Mathematikers und Statistikers Emil Julius Gumbel stammen, erschien im Juni 1921 eine, die heftigste Reaktionen auslöste: beachtliche Zustimmung auf der einen, zügellosen Hass und politische Verfolgung auf der anderen Seite. Sie trug den schlichten Titel: »Zwei Jahre Mord«. Ihr folgten zahlreiche Bücher und Artikel, in denen Gumbel sich sachlich, nüchtern und akribisch mit dem Terror der Reaktion und der bürgerlichen Klassenjustiz in den frühen 1920er Jahren auseinandersetzte. Bis ins Detail hinein konnte Gumbel ein umfangreiches politisches Mordgeschehen belegen, wobei er Lynchaktionen oder Erschießungen nach – gewiss fragwürdigen – kriegsgerichtlichen Entscheidungen nicht in seine tabellarischen Übersichten aufnahm. Über die von ihm genutzten Quellen schrieb er: »Gerichtsakten, Urteile, Entscheidungen über Einstellungen des Verfahrens, Zeugenaussagen, Mitteilungen von Rechtsanwälten, von Hinterbliebenen, endlich Zeitungsnotizen. Die Prozessberichte habe ich hauptsächlich in den rechtsstehenden Zeitungen studiert.«

Vielsagende Zahlen

Bereits 1922 erschien eine erweiterte Fassung seiner ersten diesem Thema gewidmeten Arbeit: »Vier Jahre politischer Mord«. Ihr kurzes, aber die Verhältnisse im Deutschland der Nachkriegszeit drastisch erhellendes Resümee lautete: »354 politische Morde von rechts; Gesamtsühne: 90 Jahre, zwei Monate Einsperrung, 730 M. Geldstrafe und ein Mal lebenslängliche Haft – 22 Morde von links; Gesamtsühne: zehn Erschießungen, 248 Jahre, neun Monate Einsperrung, drei lebenslängliche Zuchthausstrafen.«

Allein die Gegenüberstellung unkommentierter Zahlen dokumentierte unwiderlegbar sowohl den politischen Mord als auch die Klassenjustiz der Weimarer Republik. Die zu erwartenden Reaktionen auf seine Übersicht benannte Gumbel 1921 mit den Worten: »Entweder die Justiz glaubt, dass ich die Wahrheit sage, dann werden die Mörder bestraft. Oder sie glaubt, dass ich lüge, dann werde ich als Verleumder bestraft.«

Doch Gumbel irrte: Es gab keinen einzigen Versuch deutscher Behörden, ihn zu widerlegen, ja, es konnte auch keinen geben. Regierung und Justiz wählten andere Wege: Nachdem »Zwei Jahre Mord« an das Reichsjustizministerium sowie an alle in Betracht kommenden Staatsanwaltschaften übermittelt worden war, was einer Anzeige gleichkam, musste die Regierung im Herbst 1921 zwar zusichern, alle benannten Fälle zu untersuchen und die Ergebnisse in einer Denkschrift zu veröffentlichen, doch man ging sehr zögerlich ans Werk. Erst im November 1923 wurde die Denkschrift, die sich eng an Gumbels Buch anschloss, dem Reichstag vorgelegt, allerdings nur in einem einzigen Exemplar und nicht als Reichstagsdrucksache. Die sonst übliche Form der Veröffentlichung müsse aufgrund von Sparzwängen unterbleiben, hieß es. Es lag wohl eher an den für die Regierung peinlichen Resultaten.

Allerdings überließ man – selbstverständlich gegen Bezahlung – Gumbel eine Abschrift des Dokuments. Dass er es veröffentlichen würde, war wohl nicht erwartet worden. Doch mit Hilfe des Malik-Verlages brachte er die Denkschrift 1924 ans Licht der Öffentlichkeit. Im selben Jahr erschien auch Gumbels Buch »Verschwörer. Beiträge zur Geschichte und Soziologie der nationalistischen Geheimbünde seit 1918«, in dem er die sogenannte Schwarze Reichswehr behandelte, jene paramilitärischen Formationen, die mit Unterstützung der Reichswehr Bestimmungen des Versailler Friedensvertrages umgehen und der deutschen Wiederaufrüstung dienen sollten. Eine abschließende Darstellung zu den politischen Morden in den ersten Jahren der Weimarer Republik gab Gumbel 1929 gemeinsam mit Berthold Jacob und Ernst Falck erneut im Malik-Verlag heraus. Ihr Titel nahm Bezug auf das Statut der Organisation Consul, die unter anderem für den Mord an dem Zentrumspolitiker Matthias Erzberger verantwortlich war. Darin hieß es: »Verräter verfallen der Feme.«

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Angefeindet von nationalkonservativen und faschistischen Kräften sah Gumbel sich Mitte der 1920er Jahre mehreren Verfahren wegen »Landesverrats« ausgesetzt, die jedoch alle eingestellt werden mussten. Ein Sturm der Entrüstung und Beschimpfung wurde entfacht, als er im Juli 1924 bei einer Veranstaltung der Deutschen Friedensgesellschaft zum Thema »Nie wieder Krieg!« sprach und äußerte, die Toten des Weltkrieges seien »auf dem Felde der Unehre gefallen«. Gumbel stehe »außerhalb des deutschen Volkes«, tönte es in studentischen Protestversammlungen, womit auch auf dessen jüdische Herkunft angespielt wurde. Andere forderten, man solle ihm »den Schädel einschlagen«. Vor einem Untersuchungsausschuss der Heidelberger Universität hatte er Rede und Antwort zu stehen, zeitweilig wurde er von seinen Lehrverpflichtungen suspendiert.

Die wissenschaftlichen Leistungen, die Gumbel auf seinen Fachgebieten erbrachte, ließen sich indes nicht bestreiten. Erfolgreich konnte er sich habilitieren, und für kurze Zeit bearbeitete er in Moskau die mathematischen Exzerpte und Manuskripte von Karl Marx für die Marx-Engels-Gesamtausgabe (MEGA).

Aus Deutschland vertrieben

In Deutschland konnte Gumbel vorerst lediglich als Privatdozent arbeiten. Akademische Anerkennung wurde ihm nicht zuteil. Erst am 4. August 1930 ernannte ihn der sozialdemokratische Kultusminister Badens zum außerordentlichen Professor an der Heidelberger Universität. Erneut mobilisierten nationalkonservative Hochschullehrer und Studenten gegen ihn. Dem, der den politischen Mord bekämpfte, begegnete schlimmster Rufmord. Eine »Protestversammlung« folgte der anderen. In zahlreichen Erklärungen wurde Gumbels Entlassung gefordert. Mit Erfolg: Im August 1932 wurde ihm die Lehrberechtigung entzogen.

Von einer Gastprofessur an der Sorbonne kehrte er nach dem 30. Januar 1933 nicht nach Deutschland zurück. Seine Werke waren die ersten, die am 10. Mai 1933 in Heidelberg auf dem Scheiterhaufen landeten. Schließlich gehörte er zu jenen ersten 33 Deutschen, die die Nazis am 23. August 1933 ausbürgerten. Seine Bibliothek wurde beschlagnahmt und zum Teil vernichtet, sein Vermögen konfisziert.

In Frankreich beteiligte er sich aktiv an der Unterstützung anderer Schicksalsgenossen, die nicht wie er in relativ sicheren finanziellen Verhältnissen leben konnten. Intensiv bemühte Gumbel sich um eine Zusammenführung antifaschistischer Emigranten, unter anderem im »Vorbereitenden Ausschuss für eine Deutsche Volksfront«. Dem Lutetia-Kreis legte er den Entwurf eines »Minimalprogramms der Volksfront« vor, dessen 20 Punkte eine antifaschistisch-demokratische Gesellschaftskonzep­tion enthielten. Ohne zu resignieren, sich aber mehr und mehr seiner mathematisch-statistischen Arbeit zuwendend, sammelte er Stimmen emigrierter Gelehrter für ein Buch, das 1938 unter dem Titel »Freie Wissenschaft« erschien. 1940 floh er in die USA. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Gumbel gelegentlich zu Vorlesungen an der FU Berlin und an der Deutschen Hochschule für Politik eingeladen. Doch die deutsche Öffentlichkeit nahm davon kaum Notiz. Am 10. September 1966 starb er in New York.

»Zwei Jahre Mord« und die darauffolgenden Schriften sind bis heute bedeutende Quellen, wenn es darum geht, den von Anfang an aggressiven und mörderischen Charakter der deutschen Rechten zu belegen und die Erzählung von der funktionierenden Weimarer Demokratie zu hinterfragen.

Auf der Flucht erschossen

Der Straßenbahner Friedrich Siek aus Altenessen, Böhmerheide 122, wurde am 8. April 1920, morgens ½ 4 Uhr von einem Wachtmeister und 2 Mann der Sipo ohne Haftbefehl verhaftet und 2 Minuten vom Hause entfernt »auf der Flucht erschossen«. Gegen Siek lag nicht das geringste vor. Das Verfahren gegen die beiden Täter ist eingestellt. (4. 0. 425/20 Landgericht Essen.)

Der Straßenbahner Max Maurer, Essen, Rankestr. 26, hatte am 17. April einen Heuwagen der Reichswehrtruppen versehentlich angefahren, wobei ein Feldwebel der Marinebrigade Löwenfeld unerheblich verletzt wurde. In der folgenden Nacht wurde er von 20 Angehörigen der Marinebrigade Löwenfeld, die in einem Lastauto von Bottrop kamen, verhaftet und »auf der Flucht erschossen«. Gegen die Täter Gaul, Grupat und Fuchs ist nichts veranlaßt. (Aktenzeichen 3 U. 343/21 Oberlandesgericht Hamm)

Der Schlosser Borucki aus Bottrop, Weckelstr. 21, wurde in der Nacht vom 24. zum 25. April 1920 von Angehörigen der Marinebrigade Löwenfeld unter der Führung des Sergeanten Adler verhaftet, ins Amtsgericht Bottrop gebracht, dort mißhandelt, aus seiner Zelle herausgeholt und in einem angrenzenden Gerstenfeld trotz seines Flehens erschossen. Der Reichsmilitärfiskus wurde zum Schadenersatz verurteilt. (Aktenzeichen 8. 0. 664/20 des Landgerichts Essen.) Gegen die Täter ist nichts veranlaßt.

→ Aus: Emil Julius Gumbel: Vier Jahre politischer Mord. 5. Auflage von: Zwei Jahre Mord. Berlin 1922, S. 60f.

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Erschienen in der Ausgabe vom 13.06.2026, Seite 15, Geschichte

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