Aus welchem Grund wurde die Anklage nicht zugelassen?
Interview: Martin Dolzer
Das Landgericht Flensburg sieht die mittlerweile unter anderem Namen auftretende Aktionsgruppe »Letzte Generation« in einem aktuellen Beschluss nicht als kriminelle Vereinigung gemäß Paragraph 129 an. Wie ordnen Sie als Verteidigerin diese Entscheidung ein?
Am 31. März hat die Staatsschutzkammer des Landgerichts die Anklage der Staatsanwaltschaft Flensburg, mit der unserer Mandantin wegen ihrer Aktivitäten für die Gruppierung die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach Paragraph 129 StGB vorgeworfen wurde, nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Das Gericht hat somit den Versuchen der Strafverfolgungsorgane, den Paragraph 129 gegen politisch missliebige Akteure zu instrumentalisieren, einen Riegel vorgeschoben. Das ist ein richtiger Schritt, den Versuchen der Dämonisierung der »Letzten Generation« und von zivilem Ungehorsam im allgemeinen entgegenzuwirken.
Um welche konkreten Anklagepunkte geht es in dem Beschluss?
Das Landgericht hat zunächst klargestellt, dass es sich bei den unserer Mandantin vorgeworfenen Aktionen auf dem Flughafen Berlin, dem Flughafen München und dem Flughafen Sylt sowie beim tatsächlich erfolgten bzw. in einem Fall versuchten Unterbrechen der Ölpipeline der PCK Raffinerie GmbH, Station »Glantzhof« in Woldegk, nicht um eine »Störung öffentlicher Betriebe« nach Paragraph 316 b Strafgesetzbuch handelte. Die Kammer erklärte, dass es an einem darunter fallenden Tatobjekt fehlt bzw. einer Tathandlung. Nach Ansicht der Kammer sind daher der »Letzten Generation« lediglich Straftaten der Nötigung, der Sachbeschädigung und der gemeinschädlichen Sachbeschädigung vorzuwerfen. Darüber hinaus urteilte das Gericht, dass die verbleibenden, aus Sicht des Gerichts noch vorzuwerfenden Straftaten wie Sachbeschädigungen und Nötigung lediglich in Rechtsgüter von Privatpersonen eingreifen, deren Schutzgut gerade nicht die öffentliche Sicherheit ist.
Mit ihren Klebeaktionen oder mit der Aktion gegen die Pipeline hat die Gruppe also nicht die öffentliche Sicherheit gefährdet?
Nein, sie setzt sich für legitime Ziele ein. Für den Tatbestand des Paragraphen 129 StGB vorauszusetzen ist, dass die von der Vereinigung geplanten oder begangenen Straftaten eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit bedeuten und unter diesem Gesichtspunkt von einigem Gewicht sein müssen. Dies sei bei der »Letzten Generation« nicht der Fall. Ihr Ziel sei es, in den öffentlichen Diskurs einzugreifen und die Umwelt zu retten. Zu Recht hat das Landgericht Flensburg deshalb klargestellt, dass es nicht der öffentliche Diskurs, sondern der öffentliche Friede als Bestandteil der öffentlichen Sicherheit ist, der durch Paragraph 129 StGB geschützt wird.
Das Amtsgericht München hatte anders entschieden.
Es leitete die Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Fall der »Letzten Generation« daraus her, dass es bei Straßenblockaden immer wieder zu Fällen der Selbstjustiz durch betroffene Autofahrer gegen Aktivistinnen und Aktivisten gekommen sei. Gemäß dem jetzigen Flensburger Urteil ist diese Selbstjustiz nicht vergleichbar mit den Sachverhalten, die einer Entscheidung des BGH aus dem Jahr 1995 zugrunde lagen. In dem dort zugrunde liegenden Fall von ausländerfeindlichen Sprühaktionen wurde vor dem Hintergrund der damaligen Ausschreitungen und Pogrome von Rostock-Lichtenhagen, Mölln und Solingen davon ausgegangen, dass die Sprühaktionen geeignet waren, einer in Deutschland lebenden Minderheit das Gefühl zu nehmen, sich in Sicherheit hier aufhalten zu können.
Ein doch eher recht merkwürdiger, zynischer Vergleich?
Ja. Das Landgericht Flensburg sagt, dass die von Autofahrern verübte Selbstjustiz in keinem Fall mit den Folgen der genannten Sprühaktionen vergleichbar sei. Die von Selbstjustiz betroffenen Klimaschutzaktivisten hätten es schließlich in der Hand, sich aus der Gefährdungssituation zu entfernen. Letztendlich hat das Gericht mit dem Urteil vorerst auch das Recht auf freie Meinungsäußerung und Protest gestärkt.
Britta Eder ist Rechtsanwältin und vertritt eine in Flensburg angeklagte Aktivistin der ehemals unter dem Namen »Letzte Generation« aktiven Klimaschutzgruppe
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