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Aus: Ausgabe vom 31.03.2026, Seite 3 / Ansichten

Angleichung nach unten

Lohnparität von Ost und West auf dem Bau
Von Susanne Knütter
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Lohnangleichung zwischen Ost- und Westdeutschland gibt es bisher nur in zwei Bereichen. Einerseits im Niedriglohnsektor: Bevor der Mindestlohn 2014 eingeführt wurde, betrug die innerdeutsche Lohnlücke für das untere Zehntel der arbeitenden Bevölkerung 17,5 Prozent. Von der politisch gezogenen Höchstausbeutungsgrenze profitierten die Ossis entsprechend in besonderem Maße. Die nächste Aussicht auf gleiches Geld für gleiche Arbeit findet sich im Rahmen von Tarifverträgen. So einer ist der IG BAU im Bauhauptgewerbe 2024 gelungen. Am Mittwoch soll der letzte Schritt zur Angleichung schließlich erreicht sein. Der Stundenlohn eines Baumaschinenführers oder einer Fliesenlegerin steigt dann im Westen von einst 22,40 Euro und im Osten von 21,67 Euro auf jeweils 26,05 Euro.

Der Anteil von Betrieben mit Tarifverträgen geht allerdings seit Jahren zurück, liegt im Westen bei 50 Prozent und im Osten sogar nur bei 41,7 Prozent. Gleichzeitig unterbieten viele Unternehmen in Ostdeutschland Tarifstandards besonders deutlich. Die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten in Südwestsachsen hat daraus schon vor Jahren den Schluss gezogen, dass die Arbeitsbedingungen in Ostdeutschland nur kämpferisch angegangen werden können. Dort, wo sich Kolleginnen und Kollegen aufgemacht haben gegen die Lohnmauer anzugehen, haben sie teils 1.000 Euro Lohnplus erkämpfen können.

Insgesamt ist die Erfolgsmeldung der IG BAU vor allem auch ein Anlass, darauf zu schauen, wo eine Angleichung der Löhne nach wie vor aussteht. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zählt 17 Branchen mit besonders hohen Lohndifferenzen. Das ist insbesondere in der Industrie der Fall, wo das IAB im Jahr 2024 mehr als 20 Prozent ausmachte. Im Maschinen- und Fahrzeugbau gar 26 Prozent, in der Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen 29 Prozent.

Auch für den Bereich der Bauwirtschaft ist die Meldung über die bevorstehende Westangleichung nur bedingt repräsentativ. So haben sich die Arbeitsbedingungen hier seit den 2000er Jahren insgesamt verschlechtert. Leiharbeitereinsatz und Flexibilisierung gehören ebenso zum Geschäftsmodell wie die Auslagerung von Tätigkeiten. Das kürzlich verabschiedete Tariftreuegesetz zielt nicht zuletzt auch auf die Bauindustrie ab.

35 Jahre nach der »deutschen Einheit« wurde der Anteil an unbezahlter Mehrarbeit der Arbeiter in einem Wirtschaftssegment in Ost und West also endlich angeglichen. Zugleich aber dürfte sich der Ausbeutungsgrad insgesamt erhöht haben. So steigerte das Bauhauptgewerbe seinen Umsatz im letzten Jahr um mehr als fünf Prozent auf gut 172 Milliarden Euro – bei zuletzt gesunkenen Beschäftigtenzahlen. Angleichung muss unter den Bedingungen des Kapitalismus daher immer auch im Verhältnis gesehen werden und ist in erster Linie eine Angleichung des Niveaus nach unten.

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