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Staatsräson in Gesetzesform
Existenzrecht Israels
Die hessische Landesregierung macht weiter Druck, um die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen. Am Montag präsentierte sie in Berlin ein Rechtsgutachten, das verfassungsrechtliche Bedenken der Bundesregierung ausräumen soll.
Im Sommer hatte der Bundesrat auf Initiative Hessens einen Gesetzentwurf zur Erweiterung des Volksverhetzungsparagraphen auf den Weg gebracht. Demnach soll mit Haft bis zu fünf Jahren bestraft werden, wer öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht Israels leugnet oder zur Beseitigung des Staates aufruft. Die Einschränkung, »wenn es in einer Weise geschieht, die die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen fordert«, öffnet dabei behördlicher Willkür Tür und Tor.
Ziel sei es, den Behörden eine Handhabe zu geben, um entsprechende Versammlungen zu verbieten oder mit Auflagen zu versehen, machte Hessens Justizminister Christian Heinz am Montag deutlich, dass es um die Einschränkung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit geht. Der Vorstoß richtet sich gegen die Solidaritätsbewegung mit Palästina sowie in der Konsequenz gegen alle, die die deutsche Waffenhilfe beim Genozid in Gaza anprangern.
Hessens Ministerpräsident Boris Rhein preist den Gesetzentwurf als ein »Signal an alle Jüdinnen und Juden in unserem Land: Der Staat schaut nicht weg. Wir stehen an eurer Seite.« Die damit vorgenommene Identifikation von Juden in Deutschland mit dem Staat Israel reproduziert selbst antisemitische Stereotype. Ignoriert wird zudem die Vielfalt jüdischen Lebens, die der hessischen Landesregierung offenbar ein Dorn im Auge ist. So fordert deren christlicher Beauftragter für jüdisches Leben, Uwe Becker, ein Verbot der antizionistischen Vereinigung »Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost«.
Ganz grundsätzlich: So etwas wie ein Existenzrecht von Staaten kennt das internationale Recht gar nicht. Die hessische Initiative erscheint damit als Versuch, die deutsche Staatsräson in Gesetzesform zu gießen. Mit der Staatsräson verhält es sich freilich wie mit dem Existenzrecht im Völkerrecht. Es handelt sich um einen politischen Begriff, nicht um eine eigenständige verfassungsrechtliche Kategorie. Politischer Wille kann aus einer solchen Chimäre dennoch sehr wohl staatliche Praxis machen – zu Lasten von demokratischen Rechten und Freiheiten.
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Roland Weinert aus 65366 Geisenheim 7. Okt. 2026 um 11:03 UhrEs bedarf überhaupt keiner sogenannten Staatsraison, welche immer aus einem fragwürdigen, tagespolitischen Impetus heraus geboren wurde und wird, um »Machenschaften« zu schützen, schönzureden oder zu verschleiern; oder – und zwar meistens – den Souverän zu schwächen. Es ist im Grunde sehr einfach. (Deutsche) Staatsraison muss vielmehr sein: • Eine starke UNO vs. »Regelbasierte Weltordnung«, die außerhalb der UNO exekutiert wird im Dienste der USA. Mit anderen Worten: Formate wie die »Münchner Sicherheitskonferenz« oder das »world economic forum« in Davos, welche die Aushebelung der UNO befördern, gehören abgeschafft bzw. geächtet. • Die »Charta der Vereinten Nationen« • »Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte« • Stärkung des »International Criminal Court to the United Nations« • »Wohlstand für alle«/Schnellstmögliche Herbeiführung eines größtmöglichen Weltwohles. Wenn sich alle daran hielten … Ich weiß, ein frommer Wunsch!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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