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Israel-Apologie

Letztes Mittel Repression

Der Gesetzentwurf, mit dem eine »Leugnung« des »Existenzrechts Israels« bestraft werden soll, zeigt die Verzweiflung der Apologeten des Zionismus

Foto: Santiago Flores
Immer wieder versucht die Staatsgewalt, Solidarität mit Palästina zu unterdrücken – ohne Erfolg (Berlin, 27.9.2025)

Den Zionisten schwimmen die Felle davon. Zu groß ist die weltweite Empörung und Abscheu angesichts der von israelischen Soldaten und Siedlern begangenen Verbrechen in Palästina, im Libanon und im Iran. Wie groß die Verzweiflung der Apologeten Israels auch hierzulande ist, zeigt sich nicht nur in den immer plumperen Versuchen der medialen Meinungslenkung, sondern auch in ihrem Streben, bestimmte Ansichten, gegen die sie keine Argumente mehr haben, juristisch zu verbieten.

Der jüngste entsprechende Vorstoß kommt – wieder einmal – aus Hessen. Ministerpräsident Boris Rhein und sein Justizminister Christian Heinz (beide CDU) erklärten am Donnerstag bei einer Pressekonferenz, einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen zu wollen, der die »Leugnung« eines »Existenzrechts Israels« kriminalisiert – und das ausgerechnet am 8. Mai, dem Jahrestag der Befreiung Deutschlands vom Faschismus. Als Strafe ist eine Geld- oder eine Haftstrafe bis zu fünf Jahren vorgesehen.

Begründet wird das mit allerhand Verzerrungen und Halbwahrheiten. Zum Beispiel behauptete Heinz, »der Nationalstaat des jüdischen Volkes« sei gegründet worden, »um die Opfer der Schoa und ihre Nachfahren vor erneuter Verfolgung und Entmenschlichung zu schützen«. Deshalb sei »die Sicherheit Israels auch deutsche Staatsräson«.

Zweifellos leisteten die Verbrechen des deutschen Faschismus einer israelischen Staatsgründung erheblich Vorschub. Aber dass der Zionismus rund 40 Jahre älter ist als der Hitlerfaschismus, dass die ersten zionistischen Bewegungen als bürgerlich-nationale Reaktion auf die Pogrome im russischen Zarenreich der 1880er Jahre entstanden, dass die Hinwendung von Theodor Herzl, dem »geistigen Vater Israels«, zur zionistischen Idee ihre Ursache in der judenfeindlichen Stimmungsmache rund um die Dreyfus-Affäre in Frankreich um 1900 und in dem antisemitischen Programm von Karl Lueger, Wiener Bürgermeister zwischen 1897 und 1910, hatte – all das lässt die hessische Landesregierung offensichtlich völlig unbeachtet.

Umso schwerer wiegt dabei die ständige Gleichsetzung des israelischen Staates mit dem Judentum im Allgemeinen. So behauptete Rhein: »Wer Israels Existenzrecht leugnet, greift jüdisches Leben an.« Und es geht noch weiter: Wer jüdisches Leben angreife, greife »unsere freiheitliche Ordnung an«. Dieser Logik zufolge ist eine Ablehnung Israels also ein Angriff auf die BRD!

Dabei ist das Beharren auf einem »Existenzrecht« mindestens problematisch. Auf dem juristischen Fachportal Legal Tribune Online wurde am Donnerstag noch einmal daran erinnert, dass das Völkerrecht diesen Begriff überhaupt nicht kennt, sondern nur ein Recht zur Selbstverteidigung gegen andere Staaten. Dazu kommt, dass keinem anderen Staat ein solches »Existenzrecht« zugestanden wird – schon gar nicht einem palästinensischen.

Das sieht auch Wieland Hoban, Vorsitzender der »Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost«, so. Gegenüber jW wies er am Freitag darauf hin, dass man nicht etwas leugnen könne, »das es gar nicht gibt«. Denn »nicht Staaten haben Rechte, sondern Menschen«. Die »Floskel vom Existenzrecht« sei »lediglich ein moralisches Druckmittel, um jede Infragestellung eines Unrechtssystems, eines Apartheidstaats, zu ersticken«. Das Vorhaben, entsprechende Aussagen zu kriminalisieren, beweise, »dass sich Israels genozidale Verbrechen immer schwerer rechtfertigen lassen«. Dann bleibe »nur noch Repression als Gegenmittel«. Dieser »perfide Zensurversuch« müsse »mit allen Mitteln bekämpft werden«.

Schon vor zwei Jahren war eine fast identische Vorlage der hessischen CDU-Fraktion vom Rechtsausschuss des Bundestags abgelehnt worden. Die damit einhergehende Verletzung der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des BRD-Grundgesetzes wurde damals von einer Mehrheit als zu schwer erachtet.

Zwar will der hessische Gesetzentwurf orthodoxe Juden, die aus religiösen Gründen ein Problem mit einem »jüdischen Nationalstaat« haben, angeblich von der Strafverfolgung ausnehmen. Ebenso soll die Forderung nach einem einheitlichen Staat, in dem Muslime, Christen und Juden gleichberechtigt zusammenleben, erlaubt bleiben. Doch gleichzeitig soll bestraft werden, wer zum Beispiel öffentlich eine Landkarte von Westasien zeigt, auf der der Staat Israel nicht mehr zu sehen ist. Allein dieser Widerspruch dürfte so manches Gericht überfordern.

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Erschienen in der Ausgabe vom 25.04.2026, Seite 4, Inland

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