Zum Inhalt der Seite
Israel-Apologie

Letztes Mittel Repression

Der Gesetzentwurf, mit dem eine »Leugnung« des »Existenzrechts Israels« bestraft werden soll, zeigt die Verzweiflung der Apologeten des Zionismus

Foto: Santiago Flores
Immer wieder versucht die Staatsgewalt, Solidarität mit Palästina zu unterdrücken – ohne Erfolg (Berlin, 27.9.2025)

Den Zionisten schwimmen die Felle davon. Zu groß ist die weltweite Empörung und Abscheu angesichts der von israelischen Soldaten und Siedlern begangenen Verbrechen in Palästina, im Libanon und im Iran. Wie groß die Verzweiflung der Apologeten Israels auch hierzulande ist, zeigt sich nicht nur in den immer plumperen Versuchen der medialen Meinungslenkung, sondern auch in ihrem Streben, bestimmte Ansichten, gegen die sie keine Argumente mehr haben, juristisch zu verbieten.

Der jüngste entsprechende Vorstoß kommt – wieder einmal – aus Hessen. Ministerpräsident Boris Rhein und sein Justizminister Christian Heinz (beide CDU) erklärten am Donnerstag bei einer Pressekonferenz, einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen zu wollen, der die »Leugnung« eines »Existenzrechts Israels« kriminalisiert – und das ausgerechnet am 8. Mai, dem Jahrestag der Befreiung Deutschlands vom Faschismus. Als Strafe ist eine Geld- oder eine Haftstrafe bis zu fünf Jahren vorgesehen.

Begründet wird das mit allerhand Verzerrungen und Halbwahrheiten. Zum Beispiel behauptete Heinz, »der Nationalstaat des jüdischen Volkes« sei gegründet worden, »um die Opfer der Schoa und ihre Nachfahren vor erneuter Verfolgung und Entmenschlichung zu schützen«. Deshalb sei »die Sicherheit Israels auch deutsche Staatsräson«.

Zweifellos leisteten die Verbrechen des deutschen Faschismus einer israelischen Staatsgründung erheblich Vorschub. Aber dass der Zionismus rund 40 Jahre älter ist als der Hitlerfaschismus, dass die ersten zionistischen Bewegungen als bürgerlich-nationale Reaktion auf die Pogrome im russischen Zarenreich der 1880er Jahre entstanden, dass die Hinwendung von Theodor Herzl, dem »geistigen Vater Israels«, zur zionistischen Idee ihre Ursache in der judenfeindlichen Stimmungsmache rund um die Dreyfus-Affäre in Frankreich um 1900 und in dem antisemitischen Programm von Karl Lueger, Wiener Bürgermeister zwischen 1897 und 1910, hatte – all das lässt die hessische Landesregierung offensichtlich völlig unbeachtet.

Anzeige

Umso schwerer wiegt dabei die ständige Gleichsetzung des israelischen Staates mit dem Judentum im Allgemeinen. So behauptete Rhein: »Wer Israels Existenzrecht leugnet, greift jüdisches Leben an.« Und es geht noch weiter: Wer jüdisches Leben angreife, greife »unsere freiheitliche Ordnung an«. Dieser Logik zufolge ist eine Ablehnung Israels also ein Angriff auf die BRD!

Dabei ist das Beharren auf einem »Existenzrecht« mindestens problematisch. Auf dem juristischen Fachportal Legal Tribune Online wurde am Donnerstag noch einmal daran erinnert, dass das Völkerrecht diesen Begriff überhaupt nicht kennt, sondern nur ein Recht zur Selbstverteidigung gegen andere Staaten. Dazu kommt, dass keinem anderen Staat ein solches »Existenzrecht« zugestanden wird – schon gar nicht einem palästinensischen.

Das sieht auch Wieland Hoban, Vorsitzender der »Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost«, so. Gegenüber jW wies er am Freitag darauf hin, dass man nicht etwas leugnen könne, »das es gar nicht gibt«. Denn »nicht Staaten haben Rechte, sondern Menschen«. Die »Floskel vom Existenzrecht« sei »lediglich ein moralisches Druckmittel, um jede Infragestellung eines Unrechtssystems, eines Apartheidstaats, zu ersticken«. Das Vorhaben, entsprechende Aussagen zu kriminalisieren, beweise, »dass sich Israels genozidale Verbrechen immer schwerer rechtfertigen lassen«. Dann bleibe »nur noch Repression als Gegenmittel«. Dieser »perfide Zensurversuch« müsse »mit allen Mitteln bekämpft werden«.

Schon vor zwei Jahren war eine fast identische Vorlage der hessischen CDU-Fraktion vom Rechtsausschuss des Bundestags abgelehnt worden. Die damit einhergehende Verletzung der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des BRD-Grundgesetzes wurde damals von einer Mehrheit als zu schwer erachtet.

Zwar will der hessische Gesetzentwurf orthodoxe Juden, die aus religiösen Gründen ein Problem mit einem »jüdischen Nationalstaat« haben, angeblich von der Strafverfolgung ausnehmen. Ebenso soll die Forderung nach einem einheitlichen Staat, in dem Muslime, Christen und Juden gleichberechtigt zusammenleben, erlaubt bleiben. Doch gleichzeitig soll bestraft werden, wer zum Beispiel öffentlich eine Landkarte von Westasien zeigt, auf der der Staat Israel nicht mehr zu sehen ist. Allein dieser Widerspruch dürfte so manches Gericht überfordern.

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 25.04.2026, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
→ Leserbriefe
  • Rudi Eifert aus Langenhagen 25. Apr. 2026 um 18:20 Uhr
    Repressive Reaktionen unseres Staates sind absolut kein Novum, zumal sie nicht auf die juristische Verfolgung angenommener Antisemitismusvorwürfe beschränkt sind. Man erinnere sich nur an die Friday-for-Future-Bewegung und die Klebeaktivisten der ‚Letzten Generation‘ vor einiger Zeit. Dem Staat, unfähig mit dieser völlig neuen Problematik umzugehen, fiel in seiner Hilflosigkeit nichts anderes ein, als die Bewegung als ‚kriminelle Vereinigung‘ zu verunglimpfen, um so juristisch ansetzen zu können. So mancher Politiker verstieg sich in die schwachsinnige Behauptung, die Aktivisten seien Klima-RAFs, stünden sogar dem Linksterrorismus nahe. Aus solchen Äußerungen spricht das schiere Unvermögen der Politiker, sich mit dem Ziel der Aktivisten ernsthaft auseinanderzusetzen. Nicht anders ist es mit der ‚Strafe für das Leugnen des Existenzrechts Israels.‘ Tatsächlich hat man das Gefühl, als reagiere der deutsche Staat umso repressiver, je brutaler das israelische Regime gegen die Zivilbevölkerung im Libanon und den Gazastreifen vorgeht, ganz zu schweigen von terroristischen Siedlern, die seit dem 7. Oktober unter dem Schutz der IDF und mit deren Hilfe über 1.500 Palästinenser im Westjordanland getötet haben. Der deutschen Politik fallen keine Argumente mehr ein, sie geht jeder sachlichen Diskussion bewusst aus dem Wege. Stattdessen schwingt man wie gehabt die Antisemitismuskeule. Je mehr Abscheu und Empörung dies in unserem Lande verursacht, desto repressiver, erratischer und unsachlicher reagiert unsere Politik. (...)
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!