Theaterkiller des Tages: AfD
Die Pointe am Deep State: Es gibt ihn. Institutionen im Nexus von Staat und Gesellschaft bringen über lange Zeit unvermeidlich einen sich irgendwann selbst rekrutierenden Bestand an Personen hervor mit affirmativem Bewusstsein, im schnöde institutionellen Sinn, dem staatstragenden, wie auch im schillernd ideologischen, dem vergemütlichten Selbstverständnis herrschender Ideologeme. Zur Wahrheit des Deep State gehört aber auch, dass seine Kritiker nicht ihn, sondern nur seine Besetzung ändern wollen.
Der sich anschickenden AfD-Exekutive muss der Kampf schier aussichtslos erscheinen. Sie kann die Spitzen besetzen, doch in den Feinstrukturen bleibt eine bürokratische Klasse am Werk, die irgendwas zwischen links-grün versifft und merkel-faschistisch ist. Doch wenigstens hat man die Hand am Geldhahn. Die AfD-Fraktion im Magdeburger Stadtrat erklärte am Donnerstag, den jährlichen Zuschuss für die Theater der Landeshauptstadt reduzieren zu wollen. Naturgemäß, die Partei weiß, dass es im Milieu auf und vor der Bühne für sie nichts zu holen gibt. Traditionell versteckt man politische Gründe hinter sachlichen Argumenten. Die Magdeburger Theater erhalten pro Jahr 37 Millionen Euro und spielen nur vier Millionen ein. Was natürlich strukturell bedingt ist, denn Theater gehört zu jenen ideellen Luxusgütern der Gesellschaft, die längst verschwunden wären, wenn sie sich selbst tragen müssten.
Mit Politik soll das alles nichts zu tun haben. Oder etwa doch? Es ist rund ein Jahr her, als die Fraktion die Förderrichtlinien ändern wollte. Demnach sollten nur noch Kulturprojekte antragsberechtigt sein, die eine verpflichtende Erklärung zu parteipolitischer Neutralität abgeben. False-Balance-Logik. Hinter dem Ruf nach einer politisch neutralen Kunst verbirgt sich der Wunsch nach politisch anderer Kunst. Oder gleich nach gar keiner.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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