Frühabendlicher Plausch zweier Trunkenbolde auf einer Parkbank ganz hier in der Nähe
Wenn ich nüchtern bin,
kann’s passieren, dass ich wortkarg
werde, weißte, mich in
irgendeine Ecke drücke, mir
das Ganze von der Seite
her betrachte …
*
Das Ganze?
Versteh’ ich nicht.
*
Na, die Leute
halt. Was sie so tun
und treiben.
*
Und was
bringt dir das?
*
Gar nichts. – Aber
die Sehnsucht
nach der nächsten Flasche
ist dann
um so größer.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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