Zum Inhalt der Seite
Lyrische Hausapotheke

Prolet und Kellner auf dem Weg zu einer Lesung

Du siehst aus, sagte

mein Dichterfreund Johannes,

wie ein Prolet, der sich in

Schale geworfen

hat. Und ich dachte: gar kein

schlechtes Kompliment

von einem, der wie

der Ober eines Bahnhofsrestaurants

gekleidet ist.

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 02.09.2026, Seite 10, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!