Prolet und Kellner auf dem Weg zu einer Lesung
Du siehst aus, sagte
mein Dichterfreund Johannes,
wie ein Prolet, der sich in
Schale geworfen
hat. Und ich dachte: gar kein
schlechtes Kompliment
von einem, der wie
der Ober eines Bahnhofsrestaurants
gekleidet ist.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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