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23.05.2026
- → Feuilleton
Keine Zeit
Sie schreibt
mir nie
besonders lange
Sachen.
*
Hin und
wieder
eine kurze
SMS, mehr
ist nicht
drin.
*
Dabei
ist sie ein
Engel.
*
Vielleicht
ist das
der Grund.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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