Nirgends ist man sicher
Die Fäuste in die
Hüften gestemmt, stand
sie da.
*
Sie sind doch der
Schriftsteller von ganz
oben!
*
Schriftsteller?
*
Ja. Ich hör
Sie immer lachen!
*
Mich?
*
Ja! Durch Ihre
Tür, wenn ich da
oben wische.
*
Kann eigentlich
nicht sein. Ich hab seit
Jahren nicht gelacht.
*
Sie beugt sich über
ihren Eimer; wringt den
Scheuerlappen aus,
kommt wieder
hoch und tippt mir mit
dem nassen Zeigefinger an
die Brust.
*
Ich weiß, dass
Sie das sind. Ich wette,
Sie lachen über
Ihren eigenen Mist!
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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