Zum Inhalt der Seite

Letzte Hürde

75 Jahre Bundesverfassungsgericht

Foto: Uli Deck/dpa

Wer im Bundesverfassungsgericht arbeite, meinte dessen Präsident Stephan Harbarth am Montag beim Festakt zum 75jährigen Bestehen, empfinde es als Ehre, zur »Begrenzung von Macht durch Recht« beitragen zu dürfen. Juristen sollten sich an Tatsachen halten, nicht politische Heilsgeschichten erzählen. Allerdings war Harbarth vor seiner Berufung nach Karlsruhe 2018 wichtiger CDU-Mann.

Das höchste deutsche Gericht übergeht zum Beispiel notorisch das Faktum, dass die BRD zwar das in völkerrechtlich bindenden UN-Dokumenten als Bürger- und Menschenrecht deklarierte Recht auf Arbeit anerkennt, ihm aber keinen Gesetzesrang gibt. Es betrifft ja auch nur höchstens an die 90 Prozent aller hierzulande Lebenden. Dieses Recht ist daher nirgendwo einklagbar. Wozu dann aber die »Allgemeine Erklärung der Menschenrechte« von 1948 oder die BRD-Mitgliedschaft im »Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte« von 1966? Für den Schutz derjenigen, die ihre Arbeitskraft an wirtschaftlich Mächtige, etwa die Besitzer mächtiger Produktionsmittel, täglich zu verkaufen haben, gilt es nur in Schrumpfform. Die BRD kennt kein Arbeitsrecht, nur das im Bürgerlichen Gesetzbuch von 1900 verankerte Dienstrecht sowie Arbeitsgerichte, die stets die Vorherrschaft des Gesellschaftsrechts, des Rechts der Produktionsmittelbesitzer, durchzusetzen haben. In deren Feuer stehen stets erkämpfte Arbeitsschutzrechte wie die Begrenzung der Wochenarbeitszeit.

Anzeige

Arbeitslosigkeit wurde vom Bundesverfassungsgericht nie als Verletzung der Menschenwürde – dem angeblich höchsten Rechtsgrundsatz – eingestuft. Diese Lücke zwischen Rechts- und Sozialstaatlichkeit ist Ausdruck eines Klassengegensatzes, den auch dieses Gericht zu kaschieren hat. Das schließt Schutz vor Willkür im Einzelfall ein, und so enthält der Satz Harbarths Wichtiges. Gerade jetzt setzen Mächtige und die ihnen angeschlossenen Faschisten Macht vor Recht. Allerdings zeigen Unrechtsurteile des Gerichts wie das KPD-Verbot von 1956, die Freigabe von Kampfeinsätzen der Bundeswehr 1994 oder die Weigerung, gegen US-Folter und Angriffskriege mit deutscher Hilfe vorzugehen, worin seine Funktion letztlich besteht: nicht die Verfassung zu schützen, sondern als letzte Hürde die Eigentums- und Machtordnung aufrechtzuerhalten. Den Arbeitenden und ihren Interessen kann kein Kapitalbesitzer trauen.

Themen:
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 29.09.2026, Seite 1, Ansichten

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!