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»Sozialleistungsmissbrauch«

Enteignung ist nicht gleich Enteignung

Regierung beschließt härteres Vorgehen gegen SGB-Betrug. Neue Befugnisse für Kommunen

Foto: Christoph Reichwein/dpa
So sieht es aus, wenn der Staat »Sozialbetrug« wittert (Hagen, 25.9.2025)

Die Regierung feuert mit Kanonen auf Spatzen, deren Zahl sie nicht nennen kann und deren Größe sie erst noch ermitteln will. Den bereits in der vergangenen Woche mit viel Brimborium präsentierten »Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch« hat am Mittwoch das Kabinett verabschiedet. Auch wenn CDU/CSU und SPD vorgeben, es handle sich dabei um eine breite Offensive gegen »Sozialbetrüger«, geht es in Wirklichkeit um ein marginales Problem: den bandenmäßigen Leistungsmissbrauch durch EU-Zuwanderer – gemeint sind Bulgaren und Rumänen –, die von Kriminellen in »Schrottimmobilien« untergebracht werden und dort für diese Transferleistungen beziehen. Bei mehr als fünf Millionen Menschen, die gemäß SGB II leistungsberechtigt sind, zählten die Jobcenter 2025 gerade einmal 406 Fälle dieser Form des Leistungsmissbrauchs.

Die Regierung bekämpfe »Ausbeutung und Missbrauch«, ließ Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Mittwoch auf X verlautbaren. »Sozialsysteme dürfen nicht ausgenutzt werden«, erklärte er. Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) präsentierten den Plan am Nachmittag offiziell der Öffentlichkeit. Viel Neues war nicht zu erwarten, nachdem das Vorhaben vergangene Woche – vor zwei wichtigen Landtagswahlen – medial die Runde gemacht hatte. »Ausbeutung und Sozialleistungsmissbrauch tolerieren wir nicht«, ‌erklärte Bas laut Mitteilung vom Mittwoch. Das Land brauche zwar ausländische Fachkräfte, es sei jedoch nicht hinnehmbar, »die Freizügigkeit für organisierten Missbrauch auszunutzen«. »Wir ziehen die Hintermänner der organisierten Ausbeutung stärker zur Verantwortung«, behauptete die Sozialministerin. Dazu soll der Datenaustausch zwischen den Behörden verbessert werden.

Die einzelnen Punkte des Planes sollen bis Jahresende umgesetzt werden. Dobrindt bekundete, man schließe »Schlupflöcher im Sozialstaat«. Der Minister bezog sich auf den geplanten Entzug der Grundsicherung für Personen, die mit vollstreckbarem Haftbefehl gesucht werden. Wer mit Haftbefehl gesucht werde, dürfe keine Sozialleistungen beziehen, betonte er. Das betreffe insbesondere rechtskräftig verurteilte Straftäter, die ihre Haft nicht antreten. Auf die Frage von junge Welt, welches Ausmaß diese »Schlupflöcher« genau haben – wie viele Einzelfälle, wie viele Euro –, erklärte ein Sprecher des Innenministeriums in der Bundespressekonferenz, keine Zahlen nennen zu können. Es sei Teil des Aktionsplans, dazu mehr Klarheit zu bekommen. Es werde »nicht systematisch erfasst«, wer beispielsweise trotz rechtskräftiger Verurteilung und Haftbefehl Sozialleistungen bezieht.

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Zentrale Maßnahme des Pakets ist, die bestehende Fünfjahresregelung, nach der EU-Bürger mit »gewöhnlichem Aufenthalt« in Deutschland Zugang zu regulären Transferleistungen erhalten, künftig an den »rechtmäßigen Aufenthalt« zu knüpfen. Das bedeutet, dass die Betroffenen nachweisen müssen, dass ihr Aufenthalt während der fünf Jahre zu jedem Zeitpunkt rechtmäßig gewesen ist. Kommunen sollen leichter gegen »Schrottimmobilien« vorgehen können, etwa mit Instandsetzungsgeboten, Vorkaufsrecht, Nutzungsuntersagung oder gar Enteignung.

Dazu fragte jW, warum der Aktionsplan eine Enteignung von »Schrottimmobilien« durch die Kommunen ermöglichen soll, die Bundesregierung mit Blick auf die Pläne der Berliner Linkspartei die Enteignung von Immobilien aber verbieten will. Ein Sprecher des Sozialministeriums entgegnete, das eine habe nichts mit dem anderen zu tun. In Berlin gehe es um die geplante Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen, beim Aktionsplan gehe es um leerstehende »Schrottimmobilien«, die »ganze Nachbarschaften belasten«.

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Erschienen in der Ausgabe vom 24.09.2026, Seite 4, Inland

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