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Was folgt aus dem Wissen von diesen Plänen?
Derzeit wird daran gearbeitet, der Regierung Notermächtigungen auch ohne »Spannungsfall« zu ermöglichen, sagt Michael Sommer
Die BRD werde konstant bedroht, behauptet die Regierung. Die üblichen Verdächtigen heißen Russland, China und Iran. Die Devise lautet: »Wir sind noch nicht im Krieg, aber auch nicht mehr im Frieden.« Was bedeutet das für die juristische Kriegsvorbereitung in Deutschland?
Der Satz von Friedrich Merz fiel in engem zeitlichen Zusammenhang zu der Forderung von Roderich Kiesewetter, ebenfalls CDU, wonach der Bundestag den Spannungsfall feststellen müsse. Da ging es um Drohnen über deutschen Flughäfen und die Ermächtigung der Bundeswehr, zivile Infrastruktur zu beschützen. Die Aussage »Noch nicht im Krieg, aber auch nicht mehr im Frieden« geht aber weiter. Sie spielt auf den »Spannungsfall« an, eine Regelung, die zum deutschen Notstandsrecht gehört und der Kriegsvorbereitung dient.
Sie haben sich mit der Geschichte der Notstandsgesetzgebung näher befasst und darüber bereits für diese Zeitung geschrieben. Wie weit reicht sie zurück?
Im preußischen Recht und dann auch im Kaiserreich hieß der Notstand Belagerungszustand. In der Weimarer Zeit hatte er gar keinen richtigen Namen und war völlig konturlos geworden. Das Recht des Ausnahmezustands nach der Weimarer Verfassung war auch der Weg, auf dem der Faschismus zur Macht gelangt ist – er nutzte das Notverordnungsrecht des Reichspräsidenten.
Dieses Belagerungsnotrecht wurde auch von der SPD in Berlin genutzt, um gegen die 1.-Mai-Demonstration der KPD von 1929 brutal vorzugehen. Das ging als Blutmai in die Geschichte ein.
Der Blutmai markiert den Übergang zu den Präsidialkabinetten, die mit Notverordnungen regierten. Den Einsatz von Notverordnungen gegen Demonstrationen kannte man schon – etwa von den Sülzeunruhen in Hamburg.
Wieso kennt das Grundgesetz so etwas nicht?
Im Parlamentarischen Rat gab es die Idee, einen Ausnahmeparagraphen ähnlich Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung ins Grundgesetz zu schreiben. Man verzichtete aber darauf, da im Besatzungsstatut der Alliierten stand, dass sie sich vorbehalten, die Staatsgewalt wieder an sich zu ziehen. Das wurde als eine Art zweite Kapitulation empfunden. 1960 kam daher ein erster Regierungsentwurf für ein eigenes Notstandsrecht. Das fiel im Bundestag durch, der zweite Versuch drei Jahre später auch. Also schrieb man im Bundesinnenministerium vorbereitete Notverordnungen. Die sollte die Regierung in Kraft setzen dürfen im Falle eines Krieges mit dem Warschauer Pakt an der innerdeutschen Grenze. Eine rechtliche Regelung im Grundgesetz, die die Spielräume der Regierung einschränkt, fand das Ganze dann erst 1968.
Welche Kriterien müssen für den Spannungsfall erfüllt sein?
Beim »Spannungsfall« geht es nicht um Demonstrationen oder Unruhen. Ein militärischer Angriff auf das Bundesgebiet muss sehr wahrscheinlich sein. Das muss vom Bundestag mit Zweidrittelmehrheit festgestellt werden.
Was darf die Regierung dann?
Bestimmte Gesetze werden aktiviert. Die betreffen vor allem Produktion und Verteilung von Gütern und Dienstleistungen, um die Versorgung des Militärs und auch der Zivilbevölkerung sicherzustellen. Bestimmte Bahnstrecken und Autobahnen können gesperrt werden und bleiben dann Militärtransporten vorbehalten. Ebenso Flughäfen, Häfen, Logistikknotenpunkte, etc. Zudem können Menschen in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden.
Klingt nach dem juristischen Gegenstück zu den Plänen für die »Kriegsertüchtigung« der Straßen und Schienen der BRD.
Genau das ist es. Deutschland ist in den NATO-Planungen Drehscheibe für Truppen aus dem Westen Richtung »Ostflanke«. Man kalkuliert mit 800.000 Soldaten und 200.000 Fahrzeugen in einem Zeitraum von sechs Monaten, sollte es zum Ernstfall kommen. Die Fahrzeuge müssen betankt und gewartet werden. Die Soldaten müssen schlafen und essen. Finden sich Unternehmen, die das machen, funktioniert das. Die Sonderbefugnisse ermächtigen die Regierung, diese Dinge notfalls auch anzuordnen. Derzeit wird daran gearbeitet, diese Ermächtigung »vorzuverlagern«, also die Sonderbefugnisse auch ohne Spannungsfall zu haben.
Heißt: Es spielt keine Rolle, wer in die Kommunalverwaltung gewählt wird – die wären dann gezwungen, die Truppen zu versorgen?
So soll es sein. Bereits jetzt sehen wir in Reportagen, wie Lokalpolitiker bei Übungen dafür dabei sind und betonen, wie gut alles funktioniere. Das Technische Hilfswerk übt mit Bundeswehr und Feuerwehr Kollonnenfahrten und den Aufbau mobiler Rastplätze – zivil-militärische Zusammenarbeit heißt das.
In den Räumen der jungen Welt möchten Sie an diesem Donnerstag über das Thema aufklären. Was folgt aus dem Wissen von diesen Plänen für die Linke in Deutschland?
Im Sinne eines Max Reimann, der für die KPD erklärt hatte, sie unterschreiben das Grundgesetz nicht, aber werden es eines Tages gegen die verteidigen, die es angenommen haben: Den Spannungsfallkompromiss von 1968, auch wenn er schwach war, den müssen wir jetzt verteidigen. Das ist quasi unser Max-Reimann-Moment. Um zu verstehen, warum, folgen wir einem Rat, den Karl Marx für die Beurteilung von Verfassungsfragen gegeben hat: »Volk, kümmere Dich auch um die Details.« Das werden wir an diesem Donnerstag abend machen.
→ Michael Sommer ist Autor und lebt in Hamburg
. Am Donnerstag, dem 24.9. um 19 Uhr spricht er in der jW-Maigalerie zum Thema »›Kriegstüchtig‹ ohne parlamentarische Kontrolle?«Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
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