-
1 Leserbrief
- → Ansichten
Kapitalboss Dulger attackiert Arbeiterrechte
Betriebsverfassungsgesetz
Er ist wieder in Angriffslaune: Rainer Dulger. Der Frontmann der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) holt zum Schlag aus – gegen das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). In einem Gastkommentar am Mittwoch im Handelsblatt – Headline: »Betriebliche Mitwirkung braucht ein Update.« Damit bringt sich der frühere Gesamtmetallboss in Stellung – abermals vor dem Auftakt der Tarifrunde der Metall- und Elektroindustrie ab Oktober.
Was stört Dulger? Kurz: Rechte von Arbeitern und ihrer Vertretung. Das BetrVG sei aus der Zeit gefallen, stamme »aus der Ära der Schreibmaschine«. Es müsse »modernisiert«, auf »Geschwindigkeit« getrimmt werden. Wenn Unternehmen international Schritt halten wollten, »können sie sich keine deutsche Bedenkzeit erlauben«.
Das heißt: Dulger will schnellere Mitwirkungsverfahren durch strikte Fristen – sprich: Betriebsratsarbeit zeitlich begrenzen, faktisch blockieren. Dulger will ein Eilrecht für dringende Fälle – sprich: ein Alleinentscheidungsrecht des Unternehmers. Dulger will kleinere Betriebsräte (BR) und weniger Freistellungen – sprich: einen schwachen, personell ausgedünnten BR. Dulger will eine sogenannte proportionale Mitbestimmung; prüfen, welche Mitbestimmungsrechte »verhältnismäßig« sind – sprich: den Kern der BR-Rechte aushöhlen. Kommt Dulger mit seiner Kapitaloffensive durch, bleibt vom BetrVG: fast nichts.
Dabei ist das Gesetz schon heute schwach. Es setzt »unternehmerische Freiheit« als oberste Norm, die Profitlogik bleibt unangetastet. Belegschaftsvertreter haben nur dort einen Funken Macht, wo es der Gesetzgeber ausdrücklich zulässt. Strategische Entscheidungen bleiben tabu: Standortpolitik, Produktionsverlagerungen, Investitionen. Es fehlen Initiativrechte, es fehlt die Kontrolle über die Fertigung.
Union-Buster – Betriebsrats- und Gewerkschaftshasser – haben ohnehin leichtes Spiel. Das Gesetz schützt BR-Gründer nur unzureichend. Der Paragraph 119 BetrVG ist ein zahnloser Tiger: kaum Ermittlungen, kaum Verurteilungen. Wenn »Modernisierung«, dann so: echte Strafbarkeit, Beweislastumkehr, Verbandsklagerechte. Alles im Sinne der Kollegen, alles im Sinne einer Stärkung von Belegschaftsrechten.
Klar ist: Eine BetrVG-Verschärfung macht den Betriebsrat nicht automatisch vom institutionalisierten Komanagement zum proletarischen Kampfinstrument. Sicher nicht. Aber sie wäre ein Konter auf Dulgers Attacke. Ein Auftrag: zur Gegenwehr.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 3,0
-
Roland Weinert aus 65366 Geisenheim 22. Sept. 2026 um 13:04 UhrJa ja, der Herr Dulger (Präsident der BDA), sorry, der Dr. Dulger hat die Ausstrahlung eines Metzgers, wenn ich das richtig sehe. Und genau in Grobschlächter-Fleischzerlegermanier will er die Arbeitnehmerrechte weiter filetieren. Passt doch! Paradoxon?!: Die Arbeitgeber sind weltweit allerbestens vernetzt. Und genau diese wollen dem Arbeitnehmer verwehren, sich ebenfalls gut zu vernetzen, wobei ich bemerken muss, dass die Gewerkschaften mit den Arbeitgebern oft gemeinsame Sache machen – gegen Otto Normalarbeitnehmer (Stichworte: Mindestlohn, »Agenda 2010« usw.) Das gegenwärtig weltweit dominierende neoliberal-libertäre Kapital- und Wirtschaftssystem ist ungeeignet, um schnellstmöglich ein größtmögliches Weltwohl herbeizuführen! Und das gegenwärtige Regime in Berlin, also die politische Raubgemeinschaft, wie ich zu sagen pflege, eiert auf Kosten des Souveräns herum: Stichworte aktuell: Energiekosten, Energie-Steuer-Abgaben-Entlastungen … Und mehr noch: Sie reitet Deutschland in einen Krieg immer tiefer hinein … Wo sind dazu die Massenproteste? Fazit: Das gegenwärtig weltweit dominierende neoliberal-libertäre Kapital- und Wirtschaftssystem ist mit friedlichen Mitteln zum Wohle möglichst vieler Menschen nicht reformierbar. Thema Benzinpreise: 17 unzureichende Euro-Cent. In Bullshit-Berlin knallen wirklich sämtliche Synapsen durch. Die leben im Paralleluniversum, genannt »Volksausraubung«.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
