Kapitalboss Dulger attackiert Arbeiterrechte
Betriebsverfassungsgesetz
Er ist wieder in Angriffslaune: Rainer Dulger. Der Frontmann der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) holt zum Schlag aus – gegen das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). In einem Gastkommentar am Mittwoch im Handelsblatt – Headline: »Betriebliche Mitwirkung braucht ein Update.« Damit bringt sich der frühere Gesamtmetallboss in Stellung – abermals vor dem Auftakt der Tarifrunde der Metall- und Elektroindustrie ab Oktober.
Was stört Dulger? Kurz: Rechte von Arbeitern und ihrer Vertretung. Das BetrVG sei aus der Zeit gefallen, stamme »aus der Ära der Schreibmaschine«. Es müsse »modernisiert«, auf »Geschwindigkeit« getrimmt werden. Wenn Unternehmen international Schritt halten wollten, »können sie sich keine deutsche Bedenkzeit erlauben«.
Das heißt: Dulger will schnellere Mitwirkungsverfahren durch strikte Fristen – sprich: Betriebsratsarbeit zeitlich begrenzen, faktisch blockieren. Dulger will ein Eilrecht für dringende Fälle – sprich: ein Alleinentscheidungsrecht des Unternehmers. Dulger will kleinere Betriebsräte (BR) und weniger Freistellungen – sprich: einen schwachen, personell ausgedünnten BR. Dulger will eine sogenannte proportionale Mitbestimmung; prüfen, welche Mitbestimmungsrechte »verhältnismäßig« sind – sprich: den Kern der BR-Rechte aushöhlen. Kommt Dulger mit seiner Kapitaloffensive durch, bleibt vom BetrVG: fast nichts.
Dabei ist das Gesetz schon heute schwach. Es setzt »unternehmerische Freiheit« als oberste Norm, die Profitlogik bleibt unangetastet. Belegschaftsvertreter haben nur dort einen Funken Macht, wo es der Gesetzgeber ausdrücklich zulässt. Strategische Entscheidungen bleiben tabu: Standortpolitik, Produktionsverlagerungen, Investitionen. Es fehlen Initiativrechte, es fehlt die Kontrolle über die Fertigung.
Union-Buster – Betriebsrats- und Gewerkschaftshasser – haben ohnehin leichtes Spiel. Das Gesetz schützt BR-Gründer nur unzureichend. Der Paragraph 119 BetrVG ist ein zahnloser Tiger: kaum Ermittlungen, kaum Verurteilungen. Wenn »Modernisierung«, dann so: echte Strafbarkeit, Beweislastumkehr, Verbandsklagerechte. Alles im Sinne der Kollegen, alles im Sinne einer Stärkung von Belegschaftsrechten.
Klar ist: Eine BetrVG-Verschärfung macht den Betriebsrat nicht automatisch vom institutionalisierten Komanagement zum proletarischen Kampfinstrument. Sicher nicht. Aber sie wäre ein Konter auf Dulgers Attacke. Ein Auftrag: zur Gegenwehr.
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