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Hohe Dunkelziffer bei Behandlungsfehlern
Medizinischer Dienst legt Jahresstatistik vor. Klinik- und Ärzteverband relativieren Daten. Patientenschützer fordern Zentralregister, Härtefonds und Beweislastumkehr
Es geht um fachgerechte Standards – im Normalfall um einen komplikationsfreien Verlauf ohne negative Folgen, ob bei Untersuchungen in der Arztpraxis oder bei Eingriffen auf dem OP‑Tisch. Doch Fehler passieren – genauer: medizinische Behandlungsfehler. Der Medizinische Dienst (MD) hat im vergangenen Jahr bundesweit 11.735 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt, teilte der Begutachtungsdienst der gesetzlichen Krankenkassen am Donnerstag mit. In jedem vierten Fall stellten die Gutachter einen Behandlungsfehler mit Schaden fest – 3.098 Fälle insgesamt. In 2.700 Fällen war der Fehler direkt ursächlich für Schäden, in 97 Fällen führte er zum Tod oder trug wesentlich dazu bei. Das zeigt die aktuelle Jahresstatistik des Medizinischen Dienstes. Sie bildet jedoch nur einen kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Fehlergeschehens ab; die Dunkelziffer ist hoch. Gesundheitspolitisches Handeln ist überfällig.
Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen laut MD: Zwei bis vier Prozent der stationären Behandlungen führen zu vermeidbaren Schäden. Auf Deutschland übertragen entspricht das 350.000 bis 700.000 Fällen pro Jahr. Unsichere Versorgung verursacht nicht nur Leid, sondern erhebliche Zusatzkosten – von Folgebehandlungen über verlängerte Klinikaufenthalte bis hin zu dauerhaften Gesundheitsschäden und Pflegebedürftigkeit. Die OECD schätzt, dass in hochentwickelten Ländern rund 15 Prozent der stationären Kosten auf die Folgen solcher Ereignisse entfallen. Für Deutschland ergibt das 2025 eine Größenordnung von 16,7 Milliarden Euro.
Der MD‑Vorstandsvorsitzende Stefan Gronemeyer betont: »Wir diskutieren intensiv über steigende Beitragssätze, Finanzierungslücken und Einsparpotentiale. Dann müssen wir auch darüber sprechen, wie viele Ressourcen durch vermeidbare Schäden in Medizin und Pflege gebunden werden.« Nicht alle Kosten lassen sich vermeiden, doch jeder verhinderte Fehler vermeidet einen gesundheitlichen Notzustand und spart Geld. Patientensicherheit wird damit zu einer Frage der Wirtschaftlichkeit.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hält die OECD‑Rechnung für irreführend – und zwar aus einem zentralen Grund: Die genannten 15 Prozent beziehen sich nach ihrer Darstellung nicht auf vermeidbare Schäden, sondern auf sämtliche Patientenschäden und unerwünschte Ereignisse. Darunter fallen auch Komplikationen, die medizinisch nicht zu verhindern sind, wie Vorstandschef Gerald Gaß gegenüber dem Handelsblatt (Donnerstagausgabe) erklärte.
Für klar vermeidbare Ereignisse nennt die OECD nach Angaben der DKG eine deutlich niedrigere Spanne: zwei bis zehn Prozent der öffentlichen Krankenhausausgaben. Und noch ein Punkt, den Gaß hervorhebt: Deutschland taucht in den zugrundeliegenden Studien gar nicht auf – die Berechnungen beruhen also auf internationalen Daten, die sich nicht ohne weiteres auf das hiesige System übertragen lassen.
Das sieht der Virchowbund ähnlich. »Zumal den Daten des MD allein fast 600 Millionen jährliche ambulante Behandlungsfälle gegenüberstehen«, so dessen Bundesvorsitzender Dirk Heinrich am Donnerstag gegenüber jW. Die größte Stärkung von Patientenrechten gelinge über Fehlerprävention: durch gut ausgestattete Arztpraxen, ausreichende Personaldecke, funktionierendes Qualitätsmanagement.
Michaela Engelmeier warnt hingegen auf jW-Nachfrage zur MD‑Jahresstatistik: 150 sogenannte Never Events, nach 134 im Vorjahr, seien »besonders alarmierend«. Gemeint sind schwerwiegende, grundsätzlich vermeidbare Ereignisse – Medikationsfehler, Seitenverwechslungen oder im Körper verbliebene Fremdkörper nach Operationen. Für die Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD) sind das keine bedauerlichen Ausreißer, sondern strukturelle Defizite eines Systems, das Fehler weder konsequent erfasst noch transparent macht.
Drastisch äußert sich Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Rund 20.000 vermeidbare, fehlerbedingte Todesfälle pro Jahr allein in Kliniken – diese Schätzung, sagte er am Donnerstag der Neuen Osnabrücker Zeitung, zeige den enormen Handlungsbedarf. Brysch fordert deshalb ein zentrales Register für Behandlungsfehler in Klinik und Praxis sowie einen Härtefallfonds für besonders schwer Geschädigte.
Die bisherigen Statistiken von MD und Bundesärztekammer lieferten nur »Bruchstücke«, die Fehlerkultur sei weiterhin unterentwickelt. »Bei Bundesregierung und Leistungsanbietern dümpelt das Thema vor sich hin«, kritisiert Brysch. Dabei brauche es dringend strukturelle Reformen.
Neben Register und Härtefallfonds verlangt er eine gesetzliche Beweislastumkehr bei überwiegender Wahrscheinlichkeit zugunsten der Betroffenen. Zudem müssten Praxen und Kliniken verpflichtet werden, bestehende Meldesysteme für kritische Ereignisse aktiv zu nutzen – als Voraussetzung für echten Patientenschutz und für Behandlungsverläufe, die dem Anspruch fachgerechter Standards tatsächlich gerecht werden.
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