AfD-Fans des Tages: Türkische Vaterlandspartei
Als am Sonntag abend die AfD in Sachsen-Anhalt triumphierte, wurde auch in Ankara gejubelt. Nein, nicht bei türkischen Müttern, die hoffen, dass nun ihre an verlotterte deutsche Helgas verlorenen Söhne aus der Fremde »remigriert« werden. Sondern im Hauptquartier der Vatan Partisi. Die Vaterlandspartei unter ihrem Vorsitzenden Doğu Perinçek hat ihre Wurzeln in der türkischen 68er-Bewegung und war anfangs maoistisch. Heute verfolgt sie einen linksnationalistischen, antiamerikanischen und eurasisch orientierten Kurs. Ihr Einfluss im Staat ist größer, als 0,1 Prozent Wählerstimmen vermuten lassen.
Am Montag gratulierte ihr Generalsekretär Özgür Bursalı der AfD zum Wahlsieg. Diese Partei sei weder rechtsextrem noch rassistisch; wer anderes behaupte, verbreite US‑Propaganda. »In Europa steigen Regierungen auf, die gegen die NATO sind, asienfreundlich und die die Türkei, Iran, Russland und Palästina unterstützen«, sieht der irrlichternde Geostratege den AfD-Erfolg im Einklang mit »Verschiebungen im globalen Gleichgewicht«. Ganz falsch ist das nicht, nur genau andersherum: Als Ausdruck chauvinistischer Verzweiflung über den Niedergang des deutschen Kapitalismus sucht die AfD im Kampf gegen die Emanzipation des globalen Südens die Nähe zur Trump-Administration und steht fest an der Seite Israels.
Schließlich rief Bursalı die über 3,5 Millionen in Deutschland lebenden Türken auf, »aktiv in der AfD und dem BSW mitzuwirken, die die aufstrebende Zivilisation, die Forderung der Arbeiter, den deutschen Patriotismus und die türkische Brüderlichkeit vertreten«. So werde die türkische Gemeinschaft Machtpositionen im Deutschland von morgen teilen. Pech nur, dass eine Motivation vieler AfD-Wähler gerade darin besteht, eben dies zu verhindern – oder in deren eigenen wahnhaften Worten: eine »Islamisierung« Deutschlands zu stoppen.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 3,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
