Arbeitsgericht Berlin sabotiert Betriebsrat bei McKinsey
Jessica Reisner und Elmar Wigand kommentieren Union Busting
Die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit wurde von den französischen Eroberern unter Napoleon 1811 in Köln auf den Weg gebracht. Die Errungenschaft des Arbeitsgerichts, das zuerst in der aufrührerischen Seidenweberstadt Lyon eingesetzt worden war, bestand darin, »Cravalle« und »Tumulte« einzudämmen und in bürgerlich-liberale, sprich individuelle Bahnen zu lenken.
Genau das machen Arbeitsgerichte auch heute noch: Sie lenken Konflikte in geordnete Bahnen, wo es sonst zur kollektiven Aktion, Betriebsratsgründungen oder Streik kommen könnte. Gert Griebeling, von 1980 bis 2001 Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht in Kassel, formulierte es so: Weder suchten Arbeitsrichter Anwendungsgebiete, noch wollten sie Gesetzgeber spielen; gezwungen seien sie, durch praktische Rechtsprechung den Unrat wegzukehren, den andere ihnen in Form von Prozessen vor die Tür legen. Da für das Unratabladen sowie den anfallenden juristischen Schrott allerdings nie Höchst- oder Schmerzgrenzen festgelegt wurden, können aggressive Unternehmer Arbeitsgerichte über sämtliche Instanzen für ihre Zwecke benutzen – wohl wissend, dass die vorsätzliche Überlastung der Gerichte und die daraus resultierende Verfahrensdauer ihnen in die Hände spielen.
2012 hatte der klagefreudige US-Investor Fil Filipov zwecks Auflösung des Betriebsrats in seiner Firma Atlas sage und schreibe 793 Gerichtsverfahren gegen seine eigenen Angestellten in Gang gesetzt. Eine Kammer des Arbeitsgerichts Oldenburg soll nahezu ausschließlich mit seinen Fällen beschäftigt gewesen sein. Der Hamburger Proteinhersteller Nutracorp klagte jüngst bis zum Bundesarbeitsgericht, weil er die Einsetzung eines Wahlvorstands durch das Gericht verhindern wollte: nach außen hin erfolglos – aber der Weg ist das Ziel. Kurzum: Verzögerung und Zermürbung.
Ebenso die Security-Firma Deutscher Schutz- und Wachdienst (DSW) am Düsseldorfer Flughafen. Die Tochter des Gebäudedienstleisters und Niedriglohngiganten Piepenbrock scheiterte am 5. August 2026 in letzter Instanz mit einer Rechtsbeschwerde, weil sie keine Teilbetriebsversammlungen während der Arbeitszeit zulassen wollte. Bei Schichtbetrieb gilt letzteres gemeinhin als Selbstverständlichkeit. Jahrelanger Spökes mit vorhersehbarem Ausgang – der aber Zeit frisst, in der Konzern und Bosse die Belegschaft ideologisch und strukturell bearbeiten können.
Wie ist es möglich, dass die Gerichtsbarkeit sich derart benutzen und missbrauchen lässt? Der Zeitfaktor ist ein goldenes Ei, das die Arbeitsgerichtsbarkeit den Unternehmern ins Nest legt. Die Klärung – selbst simpelster Fragen – dauert schnell über ein Jahr.
Aktuelles Beispiel: Berliner Angestellte der von klassenbewussten Arbeitern verabscheuten Unternehmensberatung McKinsey & Company wollten im Frühjahr 2026 einen Betriebsrat gründen. Doch schon die Versammlung zur Wahl des Wahlvorstands lief aus dem Ruder, so dass am Ende keines der Gremien zustande kam. Ein bekanntes Union-Busting-Skript. Also beantragten die Initiatoren routinemäßig die Einsetzung eines Wahlvorstands durch das Arbeitsgericht Berlin. Selbiges teilte mit, dass die Sache am 29. Juli 2027 verhandelt würde. Nächsten Sommer!
Aber es kommt noch dicker. Das Arbeitsgericht Berlin lehnte im Nachgang eine Beschleunigung der Einsetzung des Wahlvorstands per einstweiliger Verfügung ab. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg erteilte der Beschwerde dagegen eine Absage. Ein Geschenk an McKinsey, das stutzig machen muss. Einstweilige Verfügungen sollen vor nicht wieder gutzumachenden Schäden schützen, wenn Gefahr im Verzug ist. Doch statt eine schützende Hand über die Betriebsratsgründer zu halten, die ihr verbrieftes, demokratisches Recht geltend machen, gab das LAG McKinsey ein Jahr lang Zeit, die Belegschaft zu disziplinieren.
Das ist nach unserer Auffassung kein Rechtsmissbrauch mehr, der durch findige Anwälte begangen wird und in den die Behörde unfreiwillig hineinschlittert. Das grenzt an Komplizenschaft. Und wirft Fragen auf: Woher kommen die Richter, was für Nebenverdienste haben sie, in welchen elitären Zirkeln und Lobbys verkehren sie? Der Begriff »Sabotage« für vorsätzlich fehlerhafte Arbeit kommt übrigens auch aus dem Französischen.
→ Unsere Autoren gehören zur »Aktion gegen Arbeitsunrecht« und moderieren den Podcast »Arbeitsunrecht FM«
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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