Baumtod auf Raten
Baumkappungen schockieren Anwohner und stören die Klimawirkung nachhaltig. Sie sind eine Folge von Kostendruck und mangelnder Sachkenntnis
Sind die Männer mit den Maschinen erst da, passiert es rasend schnell. Die Kettensäge hustet beim Kaltstart mit einem ersten Kolbenschlag. Es folgen letzte Sekunden der Stille, bevor das Startseil erneut gerissen wird. Ratternder Leerlauf, bis einer der behelmten Arbeiter Gas gibt, der Motor aufheult und die Kette ihre Zähne in das Holz schlägt. Es folgt das dumpfe Aufprallen großer Äste und schon im nächsten Moment das knackend-mahlende Getöse des riesigen Häckslers. Eben noch Lebendiges wird samt allem, das den rechtzeitigen Absprung nicht schaffen konnte, als Kleinholz in einen bereitstehenden Anhänger gespuckt.
Bei der krassesten Form der Kappung bleibt von einem Baum, der über Jahrzehnte oder Jahrhunderte gewachsen ist, der mit seiner Krone ein Kleinklima erzeugte und Lebensraum für über 1.000 Tierarten sein kann, nur ein Stamm mit kurzen Stümpfen der Hauptäste übrig. Erholung ungewiss.
Was Baumpflegedienstleister, Grünflächenämter, Hausmeister oder Landschaftsbauer mit Baumkappungen anrichten, ist für Anwohner oft nachhaltig verstörend. Und nach Einschätzung von Daniela Antoni, Freie Sachverständige für Baumkontrolle und Verkehrssicherheit, irreparabel. Und genau deshalb sind Kappungen in den meisten Baumschutzsatzungen, sofern Städte und Gemeinden eine solche erlassen haben, verboten.
Kappungen gelten, erklärt Antoni gegenüber jW, sowohl nach den anerkannten Regeln der Technik (ZTV-Baumpflege) als auch laut der Fachliteratur als baumschädigende Maßnahme, die die natürliche Kronenstruktur dauerhaft zerstört und die Lebenserwartung vieler Bäume erheblich verkürzt. Dennoch sind die Torsi gekappter Bäume erschreckend oft zu sehen. Das kritisiert Antoni auf ihrem Instagram-Kanal »Baumkontrolle im Netz« und erreicht damit fast 30.000 Follower.
Grundsätzliche Unterstützung bekommt sie auf jW-Nachfrage von einem, der es wissen muss: Michael Ortmeier ist seit gut 13 Jahren selbständiger Baumpfleger im süddeutschen Raum. Ein gekappter Baum, so der Fachmann, kann in der Regel nicht mehr das vorherige Kronenvolumen ausbilden. Luftfiltrierung und Beschattung bleiben beschränkt. Vom Fachverband Baumpflege e. V. war zur Frage der Kappungen keine Stellungnahme zu bekommen. Der jW-Fragenkatalog blieb unbeantwortet.
Schwerer Eingriff
Aber zunächst zurück zum Objekt der Beschneidung. Nach einer Kappung ist im krassesten Fall kein einziges Blättchen mehr übrig, mit dem der Baum Photosynthese betreiben könnte. Teile des Wurzelsystems verhungern. Wie Bäume diesen monströsen Eingriff verkraften, hängt vom Zeitpunkt der Maßnahme, der individuellen Vitalität, der Baumart sowie der Baumsorte ab. Viele Stadtbäume gelten allerdings als ohnehin geschwächt. Sie leiden oft an Platz- und Wassermangel, stehen an Standorten mit extremer Hitzeentwicklung und in Böden, die durch beständige Vibration und Baumaßnahmen verdichtet sind. Dazu kommen Abgase, Hundeurin und – zumindest früher – Streusalz.
Ein erneutes Austreiben ist keineswegs ein sicheres Zeichen dafür, dass der Baum die Kappung langfristig überlebt, sondern eine reine Notmaßnahme. Um die verlorene Assimilationsfläche, also Blattmasse, auszugleichen, bildet der Baum sogenannte Hunger- oder Wassertriebe, die senkrecht nach oben schießen und im ersten Jahr meist weder blühen noch Früchte tragen. Die großen Wunden, die Baumkappungen hinterlassen, werden oft zu Eintrittspforten für holzzersetzende Pilze, die ihrerseits zum Problem für den Baum und dessen Verkehrssicherheit werden können.
All das, so Antoni im jW-Gespräch, verursacht Folgekosten: Kappungen erscheinen Auftraggebern kurzfristig oft als vermeintlich einfache, billige Lösung. Langfristig verursachen sie jedoch oft höhere Pflegekosten, da die entstehenden Nottriebe wieder verkehrssicherungspflichtig werden und regelmäßig nachgeschnitten werden müssen. Eine Erfahrung, die Ortmeier bestätigt.
Konkrete Zahlen zur Häufigkeit von Baumkappungen in Deutschland kann der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) auf jW-Nachfrage nicht nennen. Die Baumkataster, erklärt der Naturschutzverein, werden in den Gemeinden geführt. Eine bundesweite Auswertung existiert nicht. Und wäre auch schwierig, ergänzt Antoni, weil solche Eingriffe mit Begriffen wie »starker Rückschnitt«, »Einkürzung« oder »Verjüngung« beschrieben werden, obwohl sie fachlich als Kappung einzuordnen wären.
Die Expertin sieht mehrere ungünstige Entwicklungen, die Entscheidungen für unangemessene und schädliche Pflegemaßnahmen begünstigen: zunehmender Personalmangel in Grünflächenämtern, fehlendes Fachwissen über moderne Baumbiologie und zeitgemäße Baumpflege, größere Unsicherheit im Umgang mit Haftungsfragen. Dazu kommen die Auswirkungen des Klimawandels, wodurch geschwächte Bäume häufiger Anlass zu Diskussionen geben.
Auch der BUND bestätigt gegenüber jW, dass Frühjahrstrockenheit seit 2018 regelmäßig zum Problem wird. Im Trockenstress steht den Bäumen nicht mehr genug Wasser zur Verfügung, um alle Sprossachsen zu versorgen. Meist ist der Wipfel als erstes betroffen, weil die vom Baum aufgebaute Wassersäule nicht mehr bis ganz nach oben reicht. Bei starkem und wiederholtem Trockenstress werden einzelne Äste oder ganze Astpartien vom Baum aufgegeben. Diese trockenen Äste stellen, so der BUND, eine Herausforderung für die Verkehrssicherung dar.
Mehr Zurückhaltung geboten
Der Verkehrssicherungspflicht kommen Grünflächenämter durch regelmäßige Baumkontrollen nach. Und die sind auch notwendig. Platanen, beispielsweise, können von einem Pilz befallen werden, der Äste innerhalb weniger Monate absterben lässt. Nach Einschätzung der Baumkontrolleurin Antoni sind Pflegemaßnahmen jedoch nur bei rund 10 Prozent der kontrollierten Bäume nötig. Um Kappungen zu vermeiden, fordert sie eine strenge Trennung von Baumkontrolle und -pflege. Damit aus baumbiologischer Sicht sichergestellt ist, dass Maßnahmen erforderlich sind, sollten Baumpflegebetriebe nur eingesetzt werden, wo Baumkontrolleure einen Pflegebedarf bescheinigen.
Ortmeier weiß aus seiner Praxis zu berichten, dass er und auch andere Kollegen seines Berufsstands Kunden regelmäßig über negative Folgen von Kappungen informieren und, wenn möglich, sanftere Maßnahmen anraten. Zu seinem Bedauern würden Baumpfleger aber oft zu spät einbezogen und stießen mit Bedenken, gerade bei privaten Auftraggebern, oft auf taube Ohren. Flächendeckende Baumschutzsatzungen, die Kappungen verbieten und Rechtssicherheit schaffen, wären seiner Meinung nach ein wichtiger Beitrag zum Baumschutz.
Er kann dabei jedoch nicht grundsätzlich für seinen Berufsstand sprechen. Denn baumbiologische Kenntnisse sind nicht erforderlich, um sich Baumpfleger nennen zu dürfen. Tiefere Fachkenntnisse müsse sich jeder Baumpfleger selbst aneignen. Allerdings erlebt Ortmeier das absolute Gros seiner Kollegen in Sachen Baumschutz und -erhalt als sehr engagiert.
Einen Ausnahmefall, der für eine Kappung spricht, sehen Ortmeier und auch andere Experten trotz allem. Und zwar dann, wenn sie als Alternative zu einer Fällung in Betracht kommt. Denn der Erhalt eines Altbaums in drastisch geschnittener oder gekappter Form ist aus Sicht des Naturschutzes eindeutig besser als eine Eliminierung durch Fällung. Gerade unter seltenen und geschützten Pilzen und Insekten gebe es viele Arten, die auf Holz in Zersetzung angewiesen sind. Im Kern sind sich die Fachleute einig: Bäume und Altbäume sind unbedingt zu schützen. »Ein gesunder Baum«, so Antoni, »ist kein Pflegefall. Der beste Schnitt ist oft der, der nicht gemacht wird.«
Bürger haben nach Einschätzung des BUND am ehesten Erfolg mit Kritik an Baumpflegemaßnahmen, wenn sie sich zusammenschließen und sich Fachwissen aneignen. Baumexpertin Antoni wünscht sich zusätzlich mehr Organisation in Umweltschutzverbänden. Denn sind Maßnahmen erst einmal beschlossen und ist das erste Aufheulen einer Kettensäge zu hören, ist es in der Regel zu spät.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 3,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
