Kumpanei mit den Chefs
Von Elmar Wigand
Im Folgenden drucken wir aus dem Sammelband »Angriffe auf die unternehmerische Autokratie« (Transcript, 2026), herausgegeben von Falko Blumenthal und Martin Oppelt, eine vom Autor angepasste und mit freundlicher Genehmigung redaktionell gekürzte Fassung des Kapitels »Demokratiesimulation oder wie Union Buster die Betriebsverfassung aushöhlen« ab.
Berlin, 12. Februar 2026: Ein aufgepeitschter Mob aus Mitarbeitern des dubiosen Solarvertriebs Enpal versenkt eine Wahl zum Betriebsratswahlvorstand im Chaos, macht die eigenen Kollegen fertig und feiert sich selbst. Rebellen auf Gnaden der Geschäftsführung, die sich ins eigene Knie schießen und dabei jubeln.¹ Ein erbärmliches Schauspiel. Was dabei neuerdings nicht fehlen darf, ist der Verweis auf »Alternativen« zum »Bürokratiemonster« Betriebsverfassungsgesetz. Dieses gefährde den Standort, die Firma, ja die Wirtschaftsnation im internationalen Wettbewerb.
Um eine anstehende Betriebsratsgründung zu verhindern, installieren Geschäftsführungen oft selbstgestrickte, sogenannte gelbe Gremien. Man tut so, als käme man dem Wunsch nach kollektiver Interessenvertretung entgegen, frisst Kreide, gibt sich geschmeidig. Solche Managementkonstrukte abseits geltenden Rechts heißen Ops Committees (operations committees, Betriebsausschüsse, z. B. bei Flink), Institutsrat (Hasso-Plattner-Institut), Belegschaftsausschuss (Hertha BSC), Vertrauensräte (Würth), Staff Board oder Vertrauensausschuss.² Die Namen sind viele, der Phantasie keine Grenzen gesetzt. Diese scheinbare Diversität soll den Gremien einen Anstrich kreativer Buntheit verleihen. Man versucht, einen basisdemokratischen Graswurzelcharakter zu simulieren, wo es sich doch um standardisierten Kunstrasen handelt, der in der Firma vom Management mit Hilfe aggressiver Dienstleister verlegt wird.
Es handelt sich um ein lukratives Business. Im Zentrum der Gründungsaktivitäten stehen Anwaltskanzleien, die rund 400 Euro pro Arbeitsstunde und mehr abrechnen. Bei Bedarf werden weitere Subunternehmer für PR, Coaching, Ausspähung oder Unterlassungsklagen zu Rate gezogen. So wirbt die deutsche Union-Busting-Kanzlei Schreiner + Partner für Belegschaftsausschüsse als Alternative zum Betriebsrat,³ die als renommiert geltende Kanzlei Heuking installierte ein solches Gremium für den kriselnden Berliner »Big City Club« Hertha BSC.⁴ Ab 2021 machte die Kanzlei Pusch Wahlig durch aggressive Betriebsratsbekämpfung von sich reden.⁵ Ihr Know-how schöpft sie direkt aus dem Mutterland des modernen Union Busting: Pusch Wahlig ist über das internationale Kanzleinetzwerk L&E Global mit der drittgrößten Union-Busting-Kanzlei der USA, Jackson Lewis, verbunden. Kanzleigründer Tobias Pusch leitete nach eigenen Angaben das Brüsseler Büro von L&E Global, hat unter anderem in Harvard studiert und steht gleich zwei Ehemaligenvereinen der Eliteuniversität in Deutschland vor. So wundert es nicht, dass seine Schriftsätze vom Antigewerkschaftsgeist der US-Republikaner durchzogen sind; teils blitzt paranoider Antikommunismus auf.⁶
Bei alternativen Gremien handelt es sich im Kern um Pseudobetriebsräte, die von der Geschäftsführung entweder vollständig oder größtenteils initiiert, protegiert, finanziert und kontrolliert werden. Oft geschieht das ganz direkt und unverblümt, mitunter geht die Geschäftsführung aber auch indirekter vor, um einen Schein zu wahren – zumindest gegenüber Arbeitsgerichten und der außerbetrieblichen Öffentlichkeit. Die zentrale Botschaft des Manövers lautet zusammengefasst: Wir verstehen euer Bedürfnis nach Mitsprache, aber ein Betriebsrat passt nicht zu unserer Firma; wir scheuen weder Kosten noch Mühen, um euch dabei zu unterstützen, eine Alternative zu finden; aber bitte verschont uns um Himmels willen mit einem Betriebsrat!
Das Phänomen der Anderen Vertretungsorgane (AVO), wie die Gebilde im industriesoziologischen Fachjargon heißen, ist schon vor 20 Jahren aus gewerkschaftsnaher Position beschrieben worden.⁷ Der Unternehmeranwalt Tobias Neufeld (Kanzlei Arqis) befand 2024 im Handelsblatt, sie lägen im Trend.⁸ 2025 schlug wiederum Oliver Stettes vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) mit einer neuen Studie Alarm. Die Quote der Betriebsratsvertretung habe einen historischen Tiefstand erreicht: »Ein potentieller Grund liegt darin, dass vielerorts bereits andere Vertretungsformen existieren, die die Beschäftigten neben einem Betriebsrat, in der Regel aber an dessen Stelle nutzen, um ihre Interessen gegenüber der Geschäftsführung zu artikulieren.«⁹
Während das eigentlich kapitalnahe IW das allmähliche Verschwinden der Betriebsräte in Deutschland nach eigenem Bekunden alarmierend findet, kommt der Unternehmerverband BDA folgerichtig zu einem entgegengesetzten Schluss. Die Befunde der IW-Studie sind für den BDA Argumente für eine AVO: Die Bestrebungen der Politik für mehr Betriebsräte hätten »in erster Linie zu neuen bürokratischen Vorschriften geführt, auf die Beschäftigte keine Lust haben«, zitiert Welt am Sonntag Steffen Kampeter, Geschäftsführer des BDA. »Das Betriebsverfassungsgesetz ist bürokratisch und veraltet«, erklärte Kampeter pflichtbewusst. »Alternative Beteiligungsformen wie etwa Mitarbeitervertretungen bieten einfachere und zeitgemäßere Möglichkeiten, sich in Betrieben einzubringen.« Auch ohne Betriebsrat gebe es Mitwirkungsmöglichkeiten. »Es kommt auf einen guten Draht der Beschäftigten zum Arbeitgeber an.«¹⁰
Der Jurist Dirk Schreiner wundert sich nicht über den Trend zu Belegschaftsausschüssen, deren Einrichtung er und seine Kollegen schließlich auch nach Kräften fördern, »stellt das Betriebsverfassungsgesetz als weitgehend nichtdispositive Regelung für den Betriebsrat doch in den Augen vieler Wirtschaftsvertreter ein veraltetes, wenig flexibles und hoch bürokratisches und damit teures Modell dar, das außerhalb von Deutschland beispiellos ist. So bezeichnen ausländische Wirtschaftsvertreter und insbesondere Investoren unser deutsches Modell eines Betriebsrats oft als ›silly German feature‹.«¹¹
Autoritäre Gebilde
Rechtlich bewegen sich diese Versuche, willkürlich Organe abseits des Betriebsverfassungsgesetzes und damit abseits der rechtsstaatlichen Hoheit zu schaffen, auf sandigem Boden, möglicherweise sogar in der Grauzone zur organisierten Kriminalität. Sie untergraben den Alleinvertretungsanspruch des Betriebsverfassungsgesetzes – das meint Schreiner mit »nichtdispositiver Regelung« –, sie haben keine gültige, plausibel erscheinende Rechtsform, ihnen fehlt eine belastbare Legitimierung durch die einzelnen Beschäftigten, sie sind für ihre Arbeit auf sensible Personendaten der Beschäftigten angewiesen, auf die sie gemäß Datenschutz keinen Anspruch haben. Politisch und soziologisch handelt es sich um autoritäre Gebilde. Der Anwalt Martin Bechert etwa setzte anlässlich einer gegen ihn gerichteten Unterlassungsklage per Verzichtsurteil durch, dass er die Ops Committees, die der Lieferdienst Flink in Berlin mit Hilfe der Kanzlei Pusch Wahlig installiert hatte, weiterhin als »faschistoides Spitzelsystem« bezeichnen darf.¹² Die Kanzlei Pusch Wahlig zum Beispiel wirbt nicht nur offensiv mit ihrer Expertise in Sachen Pseudomitbestimmung; ihre Tätigkeit ist mittlerweile gut dokumentiert und durch Arbeitsgerichts- und Medienprozesse aktenkundig. Das liegt unter anderem an einer teilnehmenden Beobachtung des Verfassers bei einer gescheiterten Betriebsratsgründung beim Lieferdienst Flink in Berlin im Jahr 2023.
Durch Whistleblowing im Fall des Hasso-Plattner-Institutes (HPI) in Potsdam kamen 2024 brisante Details, Abrechnungen, Verfahrensweisen und Rechtsgutachten ans Licht; die intensive Berichterstattung des Vereins Aktion gegen Arbeitsunrecht zog weitere Kontakte zu Betroffenen und Beteiligten nach sich, die es mit dieser aggressiven Kanzlei und ihren Methoden zu tun hatten. Das Management des HPI hat Ende 2023 erfolgreich eine Betriebsratsgründung verhindert und Anfang 2024 die Belegschaft über einen Pseudobetriebsrat abstimmen lassen, der Konflikte am Arbeitsplatz vermeiden soll. Das antidemokratische Manöver ließ sich das HPI bis zum Frühjahr 2023 mindestens 200.000 Euro kosten. Das ging aus internen Unterlagen und Abrechnungen hervor, die dem Investigativmedium Correctiv und der Aktion gegen Arbeitsunrecht zugespielt wurden. Wahrscheinlich waren die Kosten weitaus höher.
Neben den Einblicken in konkrete Zahlungen für Union-Busting-Dienste förderte das Whistleblowing drei Rechtsgutachten zutage, die für die Erforschung von Union Busting in Deutschland interessant sind. Sie liegen der Aktion gegen Arbeitsunrecht sowie Correctiv vor. Die angebliche »Gründungsinitiative« des HPI-Institutsrats bestellte zunächst zwei Rechtsgutachten bei Anwälten von Neuwerk und der Arbeitsrechtskanzlei Hamburg: ein Gutachten zu rechtlichen Problemen beziehungsweise zur generellen Machbarkeit eines alternativen Vertretungsorgans anstelle eines Betriebsrats, das andere zu datenschutzrechtlichen Herausforderungen des Manövers. Beide kamen zu vernichtenden Urteilen. Auf dieser Grundlage erstellte Tobias Pusch dann ein drittes Gutachten, das auf die anderen aufsetzte und – quod erat demonstrandum – in scholastischer Weise zu dem gewünschten Ergebnis kam. Die Gründung eines Institutsrats am HPI sei rechtlich machbar und kein Problem.
Folgende Pusch-Wahlig-Mandate gegen Betriebsräte, Betriebsratsmitglieder oder Betriebsratsgründungen sind überdies bekanntgeworden: für die Lieferdienste Flink und Flaschenpost, die vom gleichnamigen SAP-Milliardär gegründete Privatakademie HPI, den Autoverleiher Sixt, die Startups Sumup (alternatives Kartenzahlsystem) und Isar Aerospace (Raumfahrt). Lediglich in den beiden letztgenannten Startups konnte eine Betriebsratsgründung durchgesetzt werden. In den anderen Firmen war die Union-Busting-Strategie der Kanzlei weitgehend erfolgreich – ob sich die Unternehmen durch ihr rabiates Vorgehen auf Dauer allerdings einen Gefallen getan haben, darf bezweifelt werden. Folgende Nebenwirkungen sind indiziert: Vergiftung der Arbeitsbeziehungen, Absinken der Motivation und Mitarbeiterbindung, Schädigung des guten Rufs beziehungsweise des Markenimages.
Im Unterschied zu den USA, wo die Union-Busting-Industrie offen und unverblümt als solche auftritt und für ihre Dienstleistung wirbt (als Union Avoidance, Labor Relations Consultants, Counter-Organizing), bleiben die eigentlichen Akteure in Deutschland zumeist unerwähnt. Sie finden weder in den oben zitierten Studien die gebührende Beachtung, ja nicht einmal Erwähnung, ganz gleich ob von gewerkschaftlicher Seite oder aus dem Unternehmerlager, noch bekennen sie sich selbst öffentlich zu ihrem Geschäft. Frei nach Brechts »Dreigroschenoper« gilt das Prinzip Mackie Messer. Die eigentliche Motivation wird geleugnet, ist aber klar erkennbar: nachhaltige arbeitgeberunabhängige Organisierung und Verankerung von Gewerkschaften im Betrieb zu unterbinden und konsequente Interessenvertretung – wie sie das Betriebsverfassungsgesetz ermöglicht, wenn es denn von aktiven Betriebsräten und konfliktbereiten Gewerkschaftern konsequent angewandt wird – zu verhindern. Statt dessen verkleiden sie ihr im Kern antidemokratisches, kriminelles Ansinnen rechtsförmig.
Rolle der Gewerkschaft
Für die Gründung eines echten Betriebsrats gibt es zwei strategisch entscheidende Positionen: Erstens eine versierte Arbeitsrechtsanwältin, zweitens eine engagierte Gewerkschaftssekretärin, die dem Konflikt Priorität einräumt, also viel Zeit und starke Nerven mitbringt. Wenn beide Positionen schwach besetzt sind, ist die Überlebenschance des Betriebsrats äußerst gering und der Verbleib der Gründer im Betrieb sehr unwahrscheinlich. Viele Gewerkschaften oder Gewerkschaftssektionen in Deutschland sind personell überdehnt und organisatorisch ausgehöhlt. Das lesen sie nicht gerne (ich sehe meine Gewerkschaftskollegen beim Lesen dieser Zeilen förmlich rot anlaufen und ins Schwitzen geraten), denn diese Erkenntnis widerspricht zentralen Botschaften der Mitgliederwerbung (»Gemeinsam sind wir stärker«).
Aber Arbeitskämpfe sind nun mal kein Wunschkonzert, und die Gegenseite weiß ziemlich genau um die Schwächen und Lücken der Gewerkschaften – und sie fördert die Überlastung nach Kräften. Das geschieht auch in freundlicher Form, etwa durch die zeitintensive Einbindung der Funktionäre in Aufsichtsräte und zahlreiche Schnittstellen zum Unternehmerlager und zu Arbeitsgruppen und Gremien mit zweifelhaftem Nutzen. Die Schere zwischen Mitgliedern und bezahlten Funktionären geht immer weiter auseinander, das heißt, immer mehr Mitglieder sind nötig, um eine Sekretärsstelle zu finanzieren, ebenso ziehen sich Gewerkschaften wie Verdi oder die NGG aus immer größeren Bereichen »der Fläche« zurück. Es existieren inzwischen sowohl territorial als auch industriell große weiße Flecken, in denen die Beschäftigten fast keinerlei Kontakt oder Bezug zu Gewerkschaften mehr haben (der Autor ist in einer ehemals militanten Berg- und Stahlarbeiterstadt groß geworden, einer Hochburg der DKP, die heute keinerlei Gewerkschaftsstruktur mehr hat).
Flächendeckende Ausnahmen bilden nach meiner Erfahrung zuverlässig nur die IG Metall und berufsständische Gewerkschaften wie die GDL und die Vereinigung Cockpit. Aber auch sie haben zu kämpfen, wenn es um Auslagerungen, Subunternehmer und Zulieferer geht oder um explizit gewerkschaftsfeindliche, aggressionsbereite Unternehmen. Betriebsratsgründungen sind zudem außerordentlich zeitaufwendig und emotional intensiv. Daher überfordern sie eine überdehnte Gewerkschaft beziehungsweise überlastete Sekretäre und Sekretärinnen oftmals. Der Fokus vieler Gewerkschaften liegt auf erfolgreichen Kampagnen, um Mitglieder zu gewinnen, oder auf dem Abschluss von Tarifverträgen. Betriebsratsarbeit kann ein Einstieg in beides sein, ist aber oft mühselige Kleinarbeit, die viel Energie bindet, ohne schnelle Erfolge zu garantieren. In manchen Fällen, etwa bei der erfolgreichen Gründung eines Lieferando-Betriebsrats in Berlin, kann das Fehlen einer Gewerkschaft durch andere Netzwerke kompensiert werden. Ratsam ist das aber nur, falls eine Gewerkschaft dermaßen dysfunktional aufgestellt ist, dass sie eher hinderlich als hilfreich erscheint.
Für erfolgreiche Betriebsratsgründungen ist es außerdem wichtig, Öffentlichkeit herzustellen, eine eigenständige Außenpolitik zu entwickeln, also als Gremium oder Gründungsinitiative Solidarität und gegenseitige Hilfe mit anderen zu entwickeln. Der gute Ruf einer Firma kann durch Union Busting schweren Schaden nehmen. Öffentlichkeit und schlechte Presse können eine Firma erheblich unter Druck setzen. Für das Netzwerken gilt die Devise: Ich erhalte Solidarität, wenn ich Solidarität anbiete. Dabei ist es wichtig, das Themenspektrum wesentlich breiter anzusetzen als schwergängige innerbetriebliche Themen wie Datenschutzverordnungen, Lohngruppen und Schichtpläne. Betriebsräte sind wichtige Säulen der Demokratie. Sie kämpfen für direkte Demokratie im Herzen der kapitalistischen Produktion. Sie können sich daher durchaus in eine Reihe stellen mit anderen, die sich für Menschenrechte, Arbeitsrechte oder Umweltschutz engagieren. Sie sollten breitestmögliche lokale Kontakte knüpfen, aber auch überregionale Netzwerke in jeder Branche aufbauen oder zu interessierten Gruppen bundesweit Kontakt aufnehmen.
Union Buster outen
Der ehemalige Union Buster Martin J. Levitt, der nach einem Zusammenbruch die Seiten wechselte und fortan Gewerkschaften beriet, sagte in seinen Memoiren »Bekenntnisse eines Union Busters«,¹³ dass er nur dann in Gewerkschaftskampagnen geschlagen worden sei, wenn er und seine Kanzlei öffentlich geoutet worden wären. Das dürfte in Deutschland ganz ähnlich sein.
Die Gefährlichkeit einer Kanzlei wie Pusch Wahlig liegt in ihrem Netzwerk, das über die Szene der Wirtschaftskanzleien, elitäre Zirkel, Manager und Lobbyisten bis in Arbeitsgerichte, Ministerien und Medien reicht. Darin unterscheidet sich Pusch Wahlig von anderen Juristen wie Helmut Naujoks oder Dirk Schreiner und seinen Partnern, die in Elitezirkeln eher als »Schmuddelkinder« gesehen werden dürften, mit denen man sich besser nicht blicken lässt.
Hier liegt andererseits eine Achillesferse der Kanzlei. Sie versucht, beides gleichzeitig zu sein: Einerseits renommiert, zugehörig zu den besseren Kreisen, auf der anderen Seite tritt man – bei Bedarf und durchaus nicht immer – unbarmherzig, skrupellos und gewerkschaftsfeindlich, ja antidemokratisch auf. In den USA repräsentiert die ins Extreme abgedriftete Republikanische Partei dafür eine breite gesellschaftliche Basis, in Deutschland ist dieser Spagat bislang eher schwierig. So durften zum Beispiel Naujoks und Schreiner in manchen Fällen zwar als Berater hinter den Kulissen aktiv werden, vor Gericht jedoch werden sie häufig versteckt. Für die juristische Umsetzung der Fertigmacher- und Rausschmissstrategien der Geschäftsführung zeigten sich hier als renommiert geltende Kanzleien, biedere Hausjuristen oder auch unverdächtige Wald- und Wiesenanwälte verantwortlich.
Die regelmäßigen Versuche, mit Hilfe von Medienkanzleien gegen Kritiker des Union Busting vorzugehen, zeigen, dass eine Kanzlei wie Pusch Wahlig durch öffentliche Aufmerksamkeit einigermaßen verwundbar ist. Neben dem guten Ruf der Kanzleimitglieder geht es auch um Mandate und am Ende ums Geld. Eine Arbeitsrechtsboutique, die fast automatisch öffentlichen Wirbel verursacht, ist irgendwann nur noch für Firmen attraktiv, die aus Verzweiflung oder völliger Verblendung handeln.
Womöglich erleben wir auch hier bald einen Erdrutsch, einen Verfall der traditionellen Ordnung und ihrer Gewissheiten. Die Erosion der Betriebsverfassung ist seit langem im Gange, wie die oben erwähnte Studie des IW und die Reaktionen des BDA belegen. Wir sollten uns – wenn die parlamentarische Mitte noch weiter nach rechts rutscht – auf einen Vorstoß gefasst machen, AVO den Betriebsräten gleichzustellen.
Anmerkungen:
1 Welt, 20.2.2026
2 kliemt.blog/2024/09/23/alternative-arbeitnehmervertretungen-wie-koennen-arbeitgeber-hiervon-profitieren, 23.9.2024
3 rae-schreiner.de/der-belegschaftsausschuss-die-alternative-zum-betriebsrat/, 9.1.2023
5 work-watch.de/watchlist/sixt-gmbh-autovermietung-kg/
6 John Logan: The Union Avoidance Industry in the United States, British Journal of Industrial Relations 44, 4, 2006, S. 651–675
7 Axel Hauser-Ditz, Markus Hertwig, Ludger Pries: Betriebsräte und ›Andere Vertretungsorgane‹. Verbreitung und Kontext betrieblicher Beschäftigtenvertretungen in der deutschen Privatwirtschaft, Industrielle Beziehungen, 13, 4, 2006, S. 340–369
8 Handelsblatt, 8.4.2024
9 Oliver Stettes: Verbreitung von Betriebsräten und der Wunsch nach Interessenvertretung. Eine Analyse auf Basis der IW-Beschäftigtenbefragung 2024, IW-Report, 1, 19.1.2025
10 Welt, 22.1.2025
11 Siehe Anm. 3
12 ND, 10.9.2024
13 Martin Jay Levitt: Confessions of a Union Buster, Crown Publications, 1993
Elmar Wigand, Pressesprecher der Aktion gegen Arbeitsunrecht, schrieb an dieser Stelle zuletzt am 8. Oktober 2021 über Union Busting beim Lieferdienst Gorillas: »Eine Affenschande«
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Leserbrief von Helmut Türk-Berkhan aus Rosenheim (12. März 2026 um 18:35 Uhr)Dass Betriebs- und PersonalrätInnen oftmals unter Arbeitgebersperrfeuer stehen, ist ja nicht unbedingt so neu, dass Gewerkschaften sich in Teilbereichen, wir haben aktuell 49% Tarifbindung, die je nach Region und Branche aber auch schon mal tariffrei sein kann – mit und auch ohne Gewerkschaft, das ist die bittere Realität. Auch wenn das Betriebsverfassungsgesetz ja am Beginn der Weimarer Republik ein Kompromiss war, dem die Arbeitgeber damals nur deshalb zugestimmt hatten, um aus ihrer Sicht weiteres Unglück zu verhindern (da gab es ja einmal eine Breite Bewegung für die Sozialisierung und Räte), so muss es heute verteidigt werden gegen alle rechten Akteure ebens, wie gegen das Arbeitgeberlager. Alle Versuche alternativer Mitspracheformen sind Blendwerk, um die Grundfrage Kapital und Arbeit auszuschalten – und es ist leider so, dass auch sehr viele Beschäftigte darauf hereinfallen und sich damit zufrieden geben. Hier braucht es Gegenmacht und dann gibt es auch im bestehenden System Erfolge, wie z.B. im Krankenhausbereich. Ein großer Bereich in Deutschland ist übrigens nach wie vor betriebsratsfrei – die meisten Unternehmen von Caritas und Diakonie zählen dazu mit rund 1,2 Millionen Beschäftigten. Hier ist ein weites Feld im Dienstleistungsbereich, das mit Mitarbeitervertretungen abgespeist wird, diese beiden Konzerngesellschaften - denn der Begriff Wohlfahrtsverband ist längst irreführend - harren auch Union Busting aufgrund ihrer Ideologie und immer noch Sonderstellung ohne wenigstens die gleichen Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz aus.
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