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Aus: Ausgabe vom 12.03.2026, Seite 4 / Inland
Rondenbarg-Komplex

Strafverfolgern geht die Puste aus

Neun Jahre nach G20 in Hamburg: Staatsanwaltschaft bietet Einstellung des Rondenbarg-Verfahrens an
Von Kristian Stemmler
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Solidarität wirkt: Jahrelang wehrten sich die Angegriffenen gegen die Kriminalisierung (Hamburg, 20.1.2024)

Bisher war die Staatsanwaltschaft Hamburg in ihrem Verfolgungsfuror nicht zu bremsen, wenn es darum ging, den breiten Protest gegen den G20-Gipfel in Hamburg im Juli 2017 im nachhinein zu kriminalisieren. Doch mehr als achteinhalb Jahre nach dem Treffen der Staatsmänner scheint der Eifer zu erlahmen. Im sogenannten Rondenbarg-Verfahren hat die Staatsanwaltschaft allen verbliebenen Angeklagten eine Einstellung gegen eine Geldstrafe angeboten. Das teilte der Bundesvorstand der Solidaritätsorganisation Rote Hilfe am Dienstag abend mit. Die Staatsanwaltschaft wollte auf Anfrage von jW am Mittwoch das Angebot an die Angeklagten nicht bestätigen und auch keine Begründung nennen.

Genau genommen geht es beim Rondenbarg-Komplex um acht Verfahren gegen insgesamt 86 Angeklagte. Der Hintergrund: Am Morgen des 7. Juli 2017, dem ersten Tag des Gipfels, waren vom Protestcamp am Volkspark verschiedene Züge von Demonstranten – sogenannte »Finger« – in Richtung City aufgebrochen, um Protokollstrecken der anreisenden Staatsoberhäupter zu blockieren. Einer dieser Aufzüge mit rund 200 Teilnehmern wurde von der brandenburgischen Beweis- und Festnahmeeinheit »Blumberg« der Bundespolizei im Industriegebiet Rondenbarg in einem Hinterhalt zerschlagen.

Beim Einsatz der für ihre Brutalität bekannten Einheit wurden mindestens 14 Demonstranten teils schwer verletzt, einige von ihnen erlitten bleibende Schäden. Statt der uniformierten Schläger wurden nach Ende des Gipfels aber 86 Teilnehmer der Demo angeklagt, deren Personalien die Polizei hatte feststellen können. Für Schlagzeilen sorgte vor allem der Fall des damals 19 Jahre alten Italieners Fabio V., der fünf Monate in Untersuchungshaft saß. Der Prozess gegen ihn platzte wegen einer Schwangerschaft der vorsitzenden Richterin.

Von überregionaler Bedeutung ist der Rondenbarg-Komplex, weil er als Angriff der Justiz auf das Versammlungsrecht wahrgenommen wird. Keinem der Angeklagten wurden eigenhändig begangene Straftaten vorgeworfen, sondern ihnen wurden auf Grundlage eines dubiosen Konstrukts Straftaten zugerechnet, die angeblich aus dem Demonstrationszug heraus begangen wurden, etwa die Beschädigung einer Bushaltestelle. Im September 2024 wurden zwei der Angeklagten, eine Erzieherin und ein Studierender, mit Hilfe dieses Konstrukts vom Landgericht Hamburg zu Geldstrafen verurteilt – die bisher einzigen der 86 Angeklagten.

In der Urteilsbegründung hieß es, sie hätten sich durch ihre schwarze Kleidung mit den »Gewalttätern« solidarisch gezeigt und diesen durch Uniformität das Untertauchen in der Gruppe ermöglicht. Tatsächlich trugen die Demonstranten nur schwarze Kleidung, um ihre Zugehörigkeit zum »schwarzen Finger« auszudrücken. Mit dem Urteil fiel das Landgericht hinter den wegweisenden Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1985 zurück, der die Versammlungsfreiheit gestärkt hatte. Demnach sollten friedliche Demonstranten sich auch dann versammeln dürfen, wenn Straftaten einzelner zu erwarten seien.

In einer Erklärung vom Dienstag begrüßten die Rote-Hilfe-Ortsgruppen Hamburg und Stuttgart sowie die Kampagne »Gemeinschaftlicher Widerstand« ein Ende der Rondenbarg-Verfahren. Dank einer »breit angelegten Solidaritätskampagne und eines hohen Maßes an Kollektivität unter den Betroffenen« sei der Plan der Staatsanwaltschaft, die Demonstranten »ohne individuellen Tatvorwurf« zu verurteilen, ausgebremst worden. Die Ereignisse am Rondenbarg seien »exemplarisch für die Kriminalisierung von Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg«, so die Erklärung. Weiter heißt es darin: »Als Solidaritätsstrukturen, die über all die Jahre hinweg die Betroffenen begleiteten, haben wir viel gelernt: über gesellschaftliche Zuspitzung, über Solidarität und Zusammenhalt, aber auch über die zerstörerische Langzeitwirkung von Repression.«

In seiner Mitteilung vom Dienstag bezeichnete der Bundesvorstand der Roten Hilfe die Rondenbarg-Verfahren als einen »Frontalangriff auf die Versammlungsfreiheit«. Wie »wackelig und konstruiert« die Anklage gewesen sei, habe man im Laufe des einzigen Prozesses gesehen, bei dem es zu einer Verurteilung kam: 90 Tagessätze für zwei Angeklagte, von denen 40 bereits als abgegolten galten. »Das ganze Tamtam der Repressionsbehörden wirkt bei diesem Ergebnis geradezu lächerlich«, so die Rote Hilfe. Hartmut Brückner vom Bundesvorstand erklärte, der Verfahrenskomplex sei »zäh und frustrierend« gewesen. Schritt für Schritt sei man aber »einer gemeinsamen, solidarischen Strategie näher gekommen und hat so eine Hürde nach der anderen überwunden«.

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