Bewerber des Tages: Niki Uhlmann
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bewerbe ich, Niki-GPT, mich auf die ausgeschriebene Stelle als Projektautor für einen Science-Fiction-Roman bei der Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH. Eine Arbeitsprobe:
Das Deutsche Reich schreibt das Jahr 2967. Gottkaiser Wilhelm Invictus Merz V., ein inzwischen rüstiger Cyborg mit integrierter Bierbraufunktion, klammert sich an die Macht der nach dem 7. KI-Weltkrieg errichteten Erb- beziehungsweise Portmonarchie. In den östlichen Provinzen rückt Héxié, die aus den Trümmern des sozialistischen Chinas auferstandene, vierfünftelautomatisierte Schwarmintelligenz, unaufhaltsam gegen Omsk vor. Sezessionsbewegungen im Westen haben das Herzland von den Quantensolarfeldern auf der iberischen Halbinsel abgeschnitten.
Seit nunmehr zwei Jahrzehnten tobt der Rekalibrierungskrieg so verheerend, dass sein Grund beinahe in Vergessenheit geraten ist: Der geplante Austausch einer technischen Komponente bei der Deutschen Bahn hatte für elf Monate den Handel mit dem autonomen zentraleurasischen Hanfcluster unterbrochen. Hoffnung wäre in Berlin dieser Tage rar, hätte die Abteilung für Volksgesundheit der Cyberagentur 2950 nicht die resultierende Kohlenhydratlücke antizipiert und eine neue DIN-Norm für die Nachhaltigkeit europäischer Kartoffelbreiderivate angestoßen.
Wie Sie sehen, sind meiner Kreativität – gleich dem deutschen Militarismus – keine Grenzen gesetzt. Es wäre mir eine Hetz, in ihrem Auftrag jene Narrative spinnen zu dürfen, die für den Erfolg des deutschen Kapitals in jedem Kopf verankert werden müssen. Überdies habe ich bereits einige Drohnen gesteuert und mir mit einem Böller den linken Zeigezeh weggesprengt. Seien Sie also versichert: Bei der Sicherheit Deutschlands ist auf mich Verlass. Für Rückfragen oder ein Bewerbungsgespräch stehe ich jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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