Wirtschaftspolitische Notwehr
Großbritannien und die Schweiz einigen sich auf neues Freihandelsabkommen. Es ist ein Versuch, in der Konkurrenz der Großmächte zu bestehen
Die Schweiz und Großbritannien haben sich diese Woche auf ein neues Freihandelsabkommen geeinigt. Es sei »das bedeutendste Abkommen für den Dienstleistungshandel, das Großbritannien je ausgehandelt hat«, meinte der britische Wirtschaftsminister Peter Kyle. Sein Schweizer Amtskollege Guy Parmelin sprach von einer Botschaft an die Welt: In einem Klima der Abschottung und neuer Zölle zeigten zwei »dynamische und liberale Länder«, dass sich der Handel mit gemeinsamen Regeln weiterentwickeln lasse.
Große Worte – doch im Grunde triumphiert hier weniger der Freihandel, als dass sich zwei verletzliche Volkswirtschaften gegen seinen Niedergang abzusichern versuchen. Die Schweiz und Großbritannien bauen einen bilateralen Schutzraum für ihre Finanzinstitute, Pharmakonzerne, Beratungsunternehmen und Technologieanbieter – während die globale Wirtschaft in konkurrierende Blöcke zu zerfallen droht.
Mit dem Abkommen sollen Banken, Versicherungen, Beratungs- und Technologiefirmen leichter im jeweils anderen Land tätig werden können. Zugleich schränkt das Abkommen den politischen Spielraum beider Staaten ein, indem es neue regulatorische Hürden sowie bestimmte Auflagen zu lokaler Beschäftigung oder Forschung ausschließt.
Auch der grenzüberschreitende Personaleinsatz wird vereinfacht. Britische Dienstleister sollen weiterhin bis zu 90 Tage pro Jahr ohne Arbeitsbewilligung in der Schweiz tätig sein können. Für hochqualifizierte Schweizer Dienstleister ist ein entsprechender Aufenthalt von bis zu drei Monaten in Großbritannien vorgesehen. Konzerninterne Transfers und Einsätze von Hochschulabsolventen werden erleichtert.
Die NZZ feiert das Abkommen als »Bekenntnis zweier weltoffener Nationen«. Wohlstand entstehe durch den Austausch mit der Welt, nicht durch Rückzug. Es ist das bekannte liberale Märchen: Wird das Kapital beweglicher, geht’s am Ende allen besser. In Wahrheit profitiert bloß, wer über Kapital, Patente, internationale Niederlassungen und exportfähige Dienstleistungen verfügt.
Besonders freuen darf sich die Pharmaindustrie. Für Roche, Novartis und Co. werden die patentrechtlichen Schutzfristen optimiert, die exklusiv vermarktbaren Zeiträume ihrer Präparate politisch abgesichert. Auch Banken, Versicherungen und Vermögensverwalter gehören zu den Gewinnern. Sie erhalten einen stabileren Rahmen für grenzüberschreitende Finanzgeschäfte, Datenverarbeitung und Personaltransfers.
Für die Schweiz ist das Abkommen Teil einer wirtschaftspolitischen Notwehr. Die protektionistische Wende bedroht ihr Erfolgsmodell, ein Netz bilateraler Verträge muss her – doch es geht nur schleppend voran. Insbesondere die Sozialdemokratische Partei (SP) ist zum innenpolitischen Bremsklotz geworden – etwa wenn sie die Abkommen mit China und Mercosur wegen Menschenrechts- und ökologischen Bedenken blockiert.
Dieselbe SP plädiert für eine stärkere Einbindung in die EU und stellt damit das blockbildende Gegengewicht zur liberalen Notwehr dar. Sie entscheidet sich für den europäischen Block – im tiefen Glauben, der lasse sich nach ihren Vorstellungen gestalten. Ihre Menschenrechtskritik hat eine geopolitische Schlagseite: Strenge Normen gelten vor allem für Beziehungen außerhalb des bevorzugten europäischen Ordnungsraums.
Großbritannien seinerseits muss seit dem Brexit Marktzugänge neu aushandeln, die zuvor über die EU organisiert waren. Da kommt ein Abkommen mit der Schweiz gelegen. Beide Länder verfügen über starke Finanz-, Pharma-, Beratungs- und Technologiesektoren. Peter Kyle zeigt, dass er eigene, auf seine Dienstleistungswirtschaft zugeschnittene Abkommen abschließen kann. Doch selbstverständlich bietet die Schweiz keinen Ersatz für den gesamten europäischen Binnenmarkt.
Das ist das eigentliche Signal: Die Schweiz und Großbritannien stellen sich nicht gegen die neue Welt der Blöcke. Sie passen sich ihr an. Hinter den Bekenntnissen zu Offenheit und Wohlstand steht die Angst, zwischen den USA, China und der EU zerrieben zu werden. Das Abkommen ist kein neuer Aufbruch des Freihandels. Es ist sein defensives Nachleben – und eine Versicherung für jene Unternehmen, die von dieser Ordnung am stärksten profitiert haben.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 3,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
