Dein Fluch der Wahl: Fuck!
Eines der ersten Wörter, die die Deutschlernerin erwirbt, ist bekanntlich »Scheiße«. Tatsächlich ist längst »Fuck« der Deutschen Alltagswahlfluch und hat als solcher auch die etwas schwächeren Ausrufe »Mist«, »Mensch« und »Verdammt« verdrängt. Im Sinne von »Scheiß auf …« ist »Fuck« so etabliert, dass es auch auf die Konsonanten reduziert nicht mit den Initialen der Fußballvereine Kölns und Kaiserslauterns verwechselt wird. »Fuck« ist handlich klein – »Four-letter-word« ist ein Euphemismus für eine ganze Reihe ebenso vulgärer wie praktischer Ausdrücke – und herrlich vielseitig.
Das führt allerdings zu Übertragungs- und Verständnisfehlern. »Don’t fuck with me« ist nicht die Zurückweisung eines sexuellen Angebots, sondern bedeutet, man soll sich nicht mit der Person anlegen. »Abgefuckt« müsste eigentlich »aufgefuckt« oder besser gleich »aufgefickt« heißen, wenn man die beiden F-Wörter auf ihre gemeinsame Wortbedeutung vom schnellen Hinundherbewegen zurückführt. Noch eigentlicher sogar ganz anders, denn »to fuck something up« heißt »vermasseln/verkacken«, das »stinksauer«-abgefuckt wäre »pissed off«. Vielleicht kommt die Verwechslung daher, dass »piss off« und »fuck off« im Sinne von »Verpiss dich« in der Tat gleichbedeutend sind.
Eine schöne Geschichte dazu hat sich Silvester 1977 in der langen Schlange vor dem New Yorker Studio 54 zugetragen. Nile Rodgers und Bernard Edwards von der noch nicht allzu bekannten Gruppe Chic waren von Grace Jones eingeladen, aber versehentlich nicht auf die Gästeliste gesetzt worden. Als sie dem Türsteher zusehends auf den Senkel gingen, sagte der mit steigendem Tonfall »Ooooh fuck off!« Die beiden gingen nach Hause und vertonten den kruden Platzverweis, aber weil das F-Wort in Radio und Fernsehen von Shi Tolkantri bis heute konsequent gebiept oder umschrieben wird, hielten sie es für besser, den Spruch zu »Ooooh freak out!« abzuschwächen: sieben Millionen verkaufte Exemplare. Das Studio 54 ist seit Ewigkeiten dicht, dafür tourt Nile Rodgers bis heute um die Welt.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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