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Stand der Dinge

Aufruf zum Unwillen

Geraune

Foto: imagebroker/imago
Zwischen Nutztier und Schädling

Wenn der Wille ein Tier wäre, müsste er mittlerweile wohl zu den bedrohten Arten gezählt werden. Was noch nicht die Frage klärt, ob man ihn eher als Nutztier oder als Schädling betrachten müsste. Oder als beides in einem, nämlich als Nutztier, das hin und wieder große Schäden anrichtet. Erschwerend kommt hinzu, dass der Wille in freier Wildbahn gerne in Symbiose mit der Freiheit auftritt. Was dann wieder zu dem Umstand führt, dass die Freiheit zweitens sehr ungleich verteilt ist, weil sie erstens von ihren Besitzern mit mehr oder minder großem Unwillen am Arbeitsmarkt verschachert wird.

Zäumen wir dieses Tier von den beiden Enden her auf. Gerade in der jüngsten Vergangenheit ist der Wille zum umkämpften Gebiet geworden. Und zwar zum zweiten Mal im Verlauf der letzten gut einhundert Jahre. Erst hatte die Psychoanalyse den Willen zum Abschuss freigegeben. Edward Bernays, ein Neffe von Sigmund Freud, hat sich große Verdienste um die Unfreiheit des Willens erworben, als er ihn erst der Werbeindustrie und dann höchst erfolgreich diversen politischen Kampagnen zuführte.

Das Jagdgebiet des Willens hat sich verschoben. Es liegt nicht mehr in einer imaginierten Entität namens Bewusstsein, sondern in dessen technischem Ersatz, den Daten. Je mehr personalisierte Daten zu einzelnen Personen gesammelt werden, desto besser lernt man ihren freien Willen kennen. Die aufwendige Einzelbehandlung auf der Couch wird durch eine sanfte Hirnmassage über soziale Medien ersetzt. Unter dem laufenden Zufluss individuell zugeschnittener Botschaften erweist sich der Wille als ein gut knetbares Gebilde. Das mag für manche Menschen wie eine Lösung aussehen und für andere wie kein Problem, aber tatsächlich rüttelt es an den Grundfesten des Zusammenlebens.

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Der Wille des Einzelnen wurde in der Moderne zur Grundlage des Rechts, wie der Philosoph Christoph Menke in seinem Buch »Kritik der Rechte« nachweist. In der Antike galt das Recht als eine Sache des Staates und zog seine Rechtfertigung aus der Gerechtigkeit oder der Vernunft. Das moderne bürgerliche Recht geht dagegen vom Willen des Einzelnen aus, den es zu schützen gilt. Es wird damit von einem Beschützer des Gemeinwesens zu einem Wächter der Ansprüche einzelner. »Der bürgerliche Rechtsstaat ist nur das Recht des Stärkeren unter anderer Form«, schreibt Menke. Der Umbau der rechtlichen Grundlage bildet die Basis für die Übernahme der gesellschaftlichen Ordnung durch die vertraglich abgesicherten Verwertungsinteressen des Geldes. Formal gesehen herrscht im Dienst am Willen zwar größtmögliche Freiheit, aber de facto ist dieser freie Wille sehr ungleich verteilt. Das Recht wird damit von einer Instanz der Gleichheit zu einer Triebkraft der Ungleichheit. Es schafft die Basis für eine Ordnung, in der die Vielen ihre Freiheit zu Markte tragen und die Wenigen ihnen sagen, was zu tun ist. Die Grenzen dieses Raubzugs werden möglichst weit gezogen. »Die Würde des Menschen ist unantastbar«, heißt es im Grundgesetz so schön, weil alle wissen, dass die unsichtbaren Hände des Geldes auf das Tasten verzichten können.

In der Gegenwart kollidiert die von Rechts wegen möglich gemachte Unfreiheit mit dem neuen datengetriebenen Zugriff auf all das, was vom Willen übrig geblieben ist. Das Recht wird den Kürzeren ziehen, würde man aus einer naturrechtlichen Perspektive behaupten. Denn Technik ist in dem Fall Natur, weil unausweichlich und materiell. Es zeigt sich auch schon, wie diese Ersetzung vor sich geht. Die Geltung der Gesetze, mitsamt dem angeschlossenen staatlichen Repressionsapparat, wird sich nur noch um die Ausnahmefälle kümmern und um das Geschäftliche, also die Sicherung von Märkten und Monopolen. Der Rest obliegt den mit grenzenlosem Datenreichtum ausgestatteten künstlichen Intelligenzen und ihren Verwaltern. Damit zerfällt die Gesellschaft in eine ständische Ordnung: auf der einen Seite die vielen Willigen und gegenüber die Elite, die notorisch Bereicherung mit Eigenwillen verwechselt. Was bleibt, ist der Aufruf zum Unwillen.

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.08.2026, Seite 10, Feuilleton

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