Unzufrieden mit dem Frieden
Die Tochter hat eine Drei in Mathe und ist enttäuscht. Aber drei ist doch »befriedigend« …? Warum Zehnjährige heute trotz elterlicher Beschwichtigung gute Noten haben wollen, ist eine spannende Frage, nicht minder erörternswert ist die, warum die Zufriedenstellung der Eltern, der Lehrerin und bei weniger ambitionierten Schülern auch seiner selbst nicht »sehr gut«, sondern nur »na ja, geht so« ist. Warum tröstet man die Tochter, die befriedigende Note sei sicher nur ein Ausrutscher? Warum tragen Kinder mit einem Dreierdurchschnitt auf dem Zeugnis gar, also lauter Mittelmaßnoten, auch in Fächern, wo es wenig zu verstehen und viel zu labern gilt, das Stigma von Bequemlichkeit und Zufriedenheit, und warum ist das schlecht?
Komfortzone: schlecht. Frieden: schlecht. So abgerichtet sind wir schon nach wenigen Schuljahren. Die Selbstverwirklichungslehrer haben nicht Unrecht, wenn sie dazu aufrufen, die Komfortzone zu verlassen, aber da geht es um erlernte Ängste, die man überwinden soll, um zu sich selbst zu finden. Wer bei sich ist, macht seinen Frieden mit allem und jedem, inklusive sich selbst, findet seinen Frieden, und zwar schon deutlich vor dem Friedhof. Der bekanntlich nicht so heißt, weil es dort so friedlich ist, sondern weil er eingefriedet, also von einem Zaun, einer Mauer, sprich: einem Fried umgeben ist.
Das hohe Gut des inneren Friedens wird fast jedes Mal entwertet, wenn von ihm die Rede ist. »Ach, ich bin zufrieden« heißt, ich erwarte nichts mehr vom Leben. Allem Sittenwandel zum Trotz ist auch das Thema Selbstbefriedigung immer noch so anrüchig wie Gedanken darüber, welche andere Gesellschaftsordnung die Menschheit zufriedenstellen könnte. Nun rüstet die Welt zum vermutlich letzten großen Krieg. Sollte nicht schon der erste Welt- der Krieg zum Ende aller Kriege sein? Fun fact: Wenn man die Menschen egal welchen Alters, welcher Herkunft, welchen Landes fragt, wollen sie alle in Frieden leben. Stell dir vor, es ist Krieg, und ein paar Leute gehen hin und holen ihn zu uns nach Hause.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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