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Teurer, dafür schlecht
»Gebäudemodernisierungsgesetz« soll Gebäudeenergiegesetz künftig ersetzen. Grünen-Bundestagsfraktion hält den am Freitag verabschiedeten Entwurf für »verfassungswidrig«
Aus einem unausgegorenen Entwurf wollte die Bundesregierung unbedingt ein miserables Gesetz machen. Dazu hat sie im Eilverfahren das »Gebäudemodernisierungsgesetz« durch den Bundestag gebracht. Die Linke-Fraktion hatte die Abstimmung am Freitag mit einem Organklageverfahren beim Bundesverfassungsgericht zu verhindern versucht, was durch die Karlsruher Richter aber zurückgewiesen wurde. Union und SPD konnten das Gebäudeenergiegesetz der Vorgängerregierung mit ihrer neuen Regelung weitgehend revidieren. Die Linke hatte noch erfolglos beantragt, Schutzklauseln in das Gesetz aufnehmen zu lassen. So wollte sie die energetische Sanierung von Haushalten, die durch steigende Energiekosten besonders belastet wären, gezielt fördern lassen. Zudem sollte eine Mieterschutzklausel einen Heizkostendeckel etablieren und den CO2-Preis komplett den Vermietern zuordnen.
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen will das Gesetz noch stoppen. Vorgaben zur Klimaneutralität aus dem alten Gesetz »ersatzlos zu streichen«, bedeute einen »verfassungswidrigen Rückschritt«, sagte der energiepolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Michael Kellner, am Wochenende dem Spiegel. Das betreffe die ursprüngliche Vorgabe, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben wie auch das Fossilverbot ab 2045 »ohne nachweisbar gleichwertigen Ersatz«. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier lägen bereits entsprechende Gutachten vor.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz, das federführend aus dem Haus der Bundeswirtschaftsministerin und vormaligen Erdgaslobbyistin Katherina Reiche (CDU) stammt, sieht nun vor, mit Erdgas und -öl betriebene Heizungen langfristig in Betrieb zu halten und auch neu installieren zu lassen. Ab 2029 soll den fossilen Brennstoffen ein sukzessive wachsender »Bioanteil« beigemischt werden. Zugleich soll der Einsatz von Biomethan, biogenem Flüssigerdgas, Bioöl und Wasserstoff gesteigert werden. 2030 steht eine erste Evaluation an, inwieweit das Gesetz zum Erreichen der verbindlichen Klimaschutzziele im Gebäudebereich beiträgt. Die zu Zeiten der »Ampelregierung« geschmähten Wärmepumpen spielen kaum noch eine Rolle und werden demnächst mit erheblich weniger Geld gefördert.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) zeigte sich erwartungsgemäß zufrieden. Kein gutes Haar ließ der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) dagegen am Gesetz, das er als »klimaschädlich und teuer« bezeichnete. Die darin genannten Brennstoffe, die ab 2029 peu à peu Erdgas und -öl beigemischt werden sollen, »sind im Vergleich zu Heizsystemen wie der Wärmepumpe oder grünen Wärmenetzen ineffizient, teuer und stehen nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung«, heißt es in einer Mitteilung. Vor allem Biomethan und »grüner« Wasserstoff würden ohnehin in der Industrie benötigt und stünden genauso wie andere Wasserstoffderivate und synthetisches Methan nicht oder kaum bereit.
Die Abhängigkeit von Importen werde zudem erhöht, so der BUND. Diese Substanzen seien zudem nicht, wie behauptet, klimaneutral. Biomethan hatte schon 2024 nach Angaben des Biogasverbandes einen 1,6-prozentigen Anteil am deutschen Gasverbrauch, so dass das im Gesetz vorgegebene eine Prozent ab 2028 längst erfüllt sei – und gar keine zusätzliche Klimaschutzwirkung entfalten könne. Im Ergebnis führe die Einführung der Grüngasquote zu erheblichen Preissteigerungen. Bis 2024 könnten die Gaspreise um bis zu 25 Prozent steigen, hatten das Wuppertal Institut und das Institut der deutschen Wirtschaft errechnet. Vor allem Mieter seien diesen Kostensteigerungen schutzlos ausgesetzt.
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften betonten ebenfalls einen deutlichen Rückschritt durch das Gebäudemodernisierungsgesetz. »Im Hinblick auf den dringend gebotenen Austausch überalterter Wärmeerzeuger fällt der Gesetzentwurf hinter das Gebäudegesetz der vorherigen Großen Koalition unter Bundeskanzlerin Merkel zurück«, hieß es in einem Statement vor der Verabschiedung des Gesetzes. Statt nun das ebenfalls durchaus kritikwürdige Gebäudeenergiegesetz aus dem Hause des früheren Wirtschaftsministers Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) mit dem eigenen Ansatz zu verbessern, werde das nun vorgesehene neue Gesetz »die bestehende Rechtslage aber eindeutig verkomplizieren und verschlechtern«.
Der Deutsche Mieterbund hatte Mitte Mai ähnliche Kritik geübt und unter anderem darauf hingewiesen, dass auch »der Einbau einer fossil betriebenen Heizungsanlage Vermieter:innen zu einer Mieterhöhung berechtigen« würde. Das sei vor dem Hintergrund bestehender klimapolitischer Zielsetzungen verfehlt. Wer eine solche veraltete Heizungsanlage installieren lässt, dürfe die Kosten nicht per Modernisierungsumlage den Mietern aufbürden. Gefruchtet haben die zahlreichen Einwendungen am Ende nichts. Ob sich Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nun auf die Seite der Parlamentsopposition stellt, bleibt abzuwarten.
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