Ungleiche Sichtweisen
Plädoyers im Prozess um den tödlich verletzten Zugbegleiter. Staatsanwaltschaft fordert zwölf Jahre Haft und spricht nicht mehr von Mord
Der Angriff kam unerwartet und war äußerst brutal. Nach kurzer Zeit lag der Zugbegleiter Serkan Çalar Anfang Februar nach dem Übergriff eines Fahrgastes schwer verletzt am Boden; bald darauf starb er im Krankenhaus an einer Hirnblutung. Am Donnerstag wird am Landgericht Zweibrücken voraussichtlich das Urteil über den Angreifer gesprochen.
Hatte die Staatsanwaltschaft den 26jährigen Fahrgast zunächst noch wegen Mordes angeklagt, weil er bei seinem brutalen Angriff den Tod des Schaffners »billigend in Kauf genommen« hätte, bewertete sie nach weiteren Überprüfungen die Sachlage anders: Am Dienstag forderte Staatsanwalt Christian Horras für die nun so bezeichnete »Körperverletzung mit Todesfolge« ein Strafmaß von zwölf Jahren Haft. Er nannte die Tat einen »völlig sinnfreien Ausraster« aus einem nichtigen Grund. Serkan Çalar war seiner Aufgabe der Fahrscheinkontrolle nachgegangen und hatte den schlafenden Fahrgast, einen in Luxemburg lebenden Griechen, geweckt. Bereits dadurch habe sich der Mann provoziert gefühlt, zudem konnte er weder Ticket noch Ausweis vorweisen. Als der Zugbegleiter ihn des Regionalexpresses verweisen wollte, rastete der Fahrgast aus und schlug mehrmals heftig zu. Andere Passagiere griffen zunächst nicht ein, filmten den Vorgang aber mit ihren Handys. Erst, als der Angreifer von seinem Opfer abließ, halfen Fahrgäste bei der vorläufigen Festsetzung des Täters, der Erstversorgung des Schaffners und riefen die Rettungskräfte. Den Tathergang sowie den bisherigen Prozessverlauf hat die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) ausführlich auf einer Webseite dokumentiert.
Deutlich wurde die unterschiedliche juristische Bewertung des gewaltsamen Vorganges: Während der Staatsanwalt davon sprach, dass sich beim Angeklagten kein Tötungsvorsatz habe erkennen lassen, beantragte eine Anwältin der Nebenklage eine Verurteilung wegen Mordes aus niederen Beweggründen. Schließlich hätte der Täter keinerlei Reue gezeigt und nach seinem Übergriff geäußert, es wäre ihm gleichgültig, wenn sein Opfer sterben würde. Somit habe er eben doch den Tod des Angegriffenen billigend in Kauf genommen. Familienangehörige und Freunde des verstorbenen Opfers waren am Dienstag nicht zum Plädoyer des Staatsanwaltes erschienen, da sie die Haltung des Gerichtes kritisieren, keine Verurteilung wegen Totschlages oder Mordes in Betracht zu ziehen. Serkan Çalar wurde 36 Jahre alt und war alleinerziehender Vater von zwei Kindern.
Staatsanwalt Horras hatte in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Zweibrücken betont, dass niemand falsche Schlüsse daraus ziehen dürfe, wenn der Angeklagte im Mittelpunkt der Verhandlung stehe und nicht das Leid der Opferfamilie ebenso ausführlich gewürdigt werde. Er sehe das persönliche Leid, das durch den Angriff auf den Zugbegleiter entstanden sei, erklärte er, doch sei ein möglicher Wunsch nach Rache und Vergeltung selten ein guter Ratgeber. Obwohl er sich nach eingehender Prüfung des Herganges gegen die Einschätzung der Tat als Mord oder Todschlag entschieden hätte, wolle er mit der Forderung nach einer hohen Haftstrafe ein Zeichen setzen. Angesichts der zunehmenden Gewalt in der Gesellschaft müssten potentielle Täter wissen, dass sie hart bestraft würden.
Um eine Täter-Opfer-Umkehr mühte sich die Verteidigung des Angreifers, die ihn in einer psychischen Ausnahmesituation wähnte, als er vom Zugbegleiter zwecks Fahrscheinkontrolle geweckt worden sei. Dass Serkan Çalar ihn auch noch am Arm berührt und ständig auf Deutsch mit ihm geredet hätte, sei entscheidend für die Eskalation gewesen. Man könne eventuell sogar davon ausgehen, dass er sich selbst habe verteidigen müssen. Dieser Darlegung widersprach die Nebenklage umgehend und entschieden.
Das Urteil, das die Kammer des Landgerichts voraussichtlich am Donnerstag spricht, wird auf der Mehrheitsentscheidung von drei Berufsrichtern und zwei Schöffen basieren. Auf diese Weise sollen sowohl juristischer Sachverstand als auch die Sichtweise der Bürger in die Urteilsfindung eingehen.
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