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Fraport-Betriebsratswahlen

Chaos, nächster Akt

Am Frankfurter Flughafen steht der Vorwurf der Manipulation der Fraport-Betriebsratswahlen im Raum. Wieder einmal

Foto: Andreas Arnold/dpa
Stressiger Alltag am Frankfurter Flughafen. Ein funktionierender Betriebsrat wäre da hilfreich (Frankfurt am Main, 26.6.2026)

Die jüngste Betriebsratswahl des Frankfurter Flughafenunternehmens Fraport ist angefochten worden – wie schon die Wahlen zuvor. Obwohl das Arbeitsgericht in der Vergangenheit den Klagenden recht gegeben hatte, wiederholten sich jetzt etliche Ungereimtheiten im Zusammenhang mit den Wahlen Ende Mai.

Früher bestand die Fraport aus zwei Unternehmen, der »großen« Fraport und der »Fraground«; beide hatten je einen Betriebsrat, wobei die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi regelmäßig die klare Mehrheit hatte. Dann entschied ein Gericht, dass die Firmen als Gemeinschaftsbetrieb zu gelten hätten – und plötzlich entwickelten Teile des Betriebsrates der »Fraground« starke Aktivitäten, das Gremium im Gesamtunternehmen zu dominieren. Es wurde getrickst und manipuliert, die Wahlen daraufhin von Verdi sowie anderen Wahllisten angefochten und vom Arbeitsgericht regelmäßig für unrechtmäßig erklärt, aber der angefochtene Betriebsrat blieb im Amt und bereitete wiederum die nächsten Wahlen vor.

So geschah es auch in diesem Jahr. Von Beginn an wurde die Wahl für viele der Beschäftigten erschwert, worauf die für Fraport zuständigen Gewerkschafter von Verdi Mitte Mai hinwiesen: So war schon die Auswahl des Pfingstwochenendes für viele eine Hürde, da sie sich freigenommen hatten, aber das ließ sich mit Briefwahl umgehen. Problematischer gestaltete sich für anwesende Kollegen die Erreichbarkeit der Wahllokale. »Viele Wahllokale liegen im Sicherheitsbereich. Für Kolleginnen und Kollegen außerhalb gibt es nur zwei Wahllokale mit eingeschränkten und unpraktischen Öffnungszeiten – und das am Pfingstwochenende!«, schrieb Verdi. So könnten viele ihr Wahlrecht nur schwer wahrnehmen, zumal der Wahlvorstand nicht einmal Benachrichtigungen mit Informationen zu den Wahllokalen und deren Öffnungszeiten verschickt hatte. »Eine faire Wahl setzt eine unproblematische Stimmabgabe voraus und darf nicht davon abhängen, welchen Sicherheitsausweis ein Wähler hat!«

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Doch ging es der von der »Komba« gestellten Mehrheit im Betriebsrat möglicherweise nicht so sehr um eine faire Wahl. Zumindest hatte sie den von Verdi vorab geäußerten Vorschlag, den Wahlvorstand mit insgesamt 16 Beschäftigten aus unterschiedlichen Bereichen von Fraport aufzustocken, bei einer Betriebsratssitzung am 7. Mai ohne Begründung abgelehnt. Erweitert wurde der Wahlvorstand, aber eher einseitig. Obendrein, so schrieb Verdi, seien vor den Wahlen wichtige Fragen der Beschäftigten zum Organisations- und Sicherheitskonzept, etwa Verwahrung der Wahlurnen und Stimmzettel sowie Umgang mit Briefwahlunterlagen nicht geklärt worden.

Offenkundig erfüllten sich die schlimmen Befürchtungen, denn inzwischen steht fest, dass auch gegen die jüngsten Betriebsratswahlen bei Fraport geklagt wird, wie die Hessenschau am 25. Juni berichtete. Demnach hat ein langjähriges Betriebsratsmitglied, der mit einer eigenen Liste zu dieser Wahl angetreten und nicht durchgekommen war, Klage eingereicht. Gegenüber der Hessenschau nannte er mehrere Aspekte, die seinen Verdacht der Wahlmanipulation begründeten. So seien Briefwahlunterlagen nicht gesichert gelagert, sondern frei zugänglich gewesen. Es wäre möglich gewesen, sie aus den Kästen herauszuholen, in denen sie sich befanden. Fraport-Beschäftigte hätten zudem einen Müllsack gefunden, der mit geschredderten Zetteln gefüllt war, die wie Stimmzettel aussahen – zumal sie mit Kreuzen versehen waren. Dass es sich um bereits ausgezählte Stimmen gehandelt haben könnte, war laut dem Bericht eher unwahrscheinlich, da alle Wahlzettel längere Zeit aufbewahrt werden müssen. Doch warf der Fund ein schlechtes Licht auf diese jüngsten Betriebsratswahlen.

Anders als in anderen Großbetrieben steckt nicht die Geschäftsleitung hinter den Manipulationsversuchen; sie hält sich aus den seit Jahren andauernden Streitigkeiten heraus. Nun sind die Wahlen einmal mehr ein Fall für das Arbeitsgericht. Viele der Beschäftigten dürften es derweil leid sein, einen in seiner Mehrheit mit sich selbst befassten Betriebsrat zu haben.

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Erschienen in der Ausgabe vom 02.07.2026, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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