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Islamische Republik

Teherans Uran bleibt Zankapfel

Das Memorandum zwischen den USA und Iran stellt die Entsorgung des radioaktiven Materials in Aussicht

Foto: Vantor/dpa
Auf die iranische Anlage in Natans ließ die US-Armee im Juni 2025 bunkerbrechende Bomben fallen

In den Verhandlungen mit Iran will die US-Regierung hauptsächlich drei Ziele erreichen: Erstens die vollständige »Unschädlichmachung« des iranischen Bestands an angereichertem Uran durch Abtransport oder Rückverdünnung und das Verbot künftiger Urananreicherung. Zweitens eine einschneidende Begrenzung der Anzahl und Reichweite der Raketen des Landes. Drittens die Einstellung der iranischen Unterstützung für die Organisationen der »Achse des Widerstands«, insbesondere im Libanon, im Irak, im israelisch besetzten Palästina und im Jemen. Nur das erste dieser drei Ziele ist im Memorandum von Islamabad, das die Präsidenten Irans und der USA am 17. Juni unterzeichneten, explizit erwähnt. Grundsätzlich sind beide Seiten aber nicht daran gehindert, während der vereinbarten 60tägigen Diskussionsphase, die bei gegenseitigem Einvernehmen auch verlängert werden könnte, jedes beliebige Thema anzusprechen.

Was sagt das Rahmenabkommen zum »Atomstreit«? Erstaunlich viel, wenn man bedenkt, dass die Vertreter der Islamischen Republik während der Geheimverhandlungen unablässig beteuerten, das Atomprogramm stehe gar nicht auf der Tagesordnung. Nun aber heißt es im Punkt 8 des Textes, es sei beschlossen worden, »die Entsorgung der gelagerten angereicherten Materialien gemäß einem Mechanismus zu regeln, der im Einklang mit dem in Absatz 7 genannten Zeitplan einvernehmlich vereinbart wird, wobei als Mindestmaßnahme die Verdünnung vor Ort unter Aufsicht der IAEA vorgesehen ist«. Also: Iran hat der Entsorgung seines Lagerbestands an angereichertem Uran zugestimmt, ohne dass in der Vereinbarung zwischen unterschiedlichen Reinheitsgraden der Anreicherung unterschieden wird. Das ist auffallend und schwer zu erklären. Der Modus der Entsorgung soll in der 60tägigen Diskussionsphase festgelegt werden, wobei mit dem Hinweis auf Punkt 7 ein enger kausaler und zeitlicher Zusammenhang zur Aufhebung der US-Sanktionen gegen die Islamische Republik hergestellt wird. Als Mindestform der Entsorgung sieht das Memorandum die Rückverdünnung des angereicherten Urans an Ort und Stelle unter Aufsicht der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) vor. Erklärtermaßen bevorzugt die iranische Seite eine Verdünnung, nach der das Material im Land bliebe, während die US-Regierung einen Abtransport ins Ausland wünscht.

Außerdem besagt Punkt 8 des Rahmenabkommens, dass die beiden Seiten während der Diskussionsphase das Thema der Anreicherung – offenbar der künftigen – und andere mit den »nuklearen Bedürfnissen« der Islamischen Republik verbundene Aspekte behandeln wollen, um die Ergebnisse zum Teil einer umfassenden Vereinbarung zu machen. Beide Staaten hätten ihre Absicht ausgedrückt, die Diskussion über das atomare Themenspektrum »unverzüglich« aufzunehmen. Gegenwärtig versucht die iranische Seite aber demonstrativ, diese Debatte zeitlich wegzuschieben, als ob sie damit irgend etwas gewinnen könnte.

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Zu erwähnen ist noch Punkt 9, der besagt, dass beide Staaten bis zu einem abschließenden Abkommen den Status quo aufrechterhalten. Konkret: Iran bleibt bei der Einstellung der Anreicherung, die durch die Zerstörung seiner Anlagen im Junikrieg 2025 erzwungen wurde, und bewegt seine Bestände an angereichertem Uran nicht. Die US-Regierung hat sich verpflichtet, keine neuen Sanktionen zu verhängen und keine zusätzlichen Militärkräfte in die Region zu entsenden.

Teheran hat im Juli vorigen Jahres nach dem Zwölftagekrieg die Zusammenarbeit mit der IAEA weitgehend eingestellt und lässt bisher keine Inspektionen der Behörde in den damals zerstörten oder beschädigten Atomanlagen zu. Die Aggression, deren Verurteilung IAEA-Generaldirektor Rafaele Grossi stur verweigert, habe die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit mit der Atomenergiebehörde völlig verändert, und diese müssten neu ausgehandelt werden, ist die iranische Begründung.

Im Islamabad-Memorandum steht genau betrachtet nichts, was eine sofortige Wiederaufnahme der Inspektionen zwingend machen würde. Entsprechende Forderungen der IAEA und der US-Regierung werden indirekt, aber praktisch plausibel, aus der zentralen Rolle hergeleitet, die die Behörde bei der Entsorgung der iranischen Bestände, in welcher Form auch immer, übernehmen soll. Gestritten wird in Wirklichkeit nicht über eine sofortige Wiederaufnahme der Inspektionen, sondern über den Beginn von Verhandlungen, in denen deren Umfang, Intensität und Modalitäten festgelegt werden sollen. Iran wird, sofern es das Memorandum nicht platzen lassen will, durch Verzögerungstaktik nichts gewinnen.

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.06.2026, Seite 7, Ausland

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