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Was will die Allianz für die Krankenhäuser?
Die Bundesregierung muss bei ihren Kürzungsplänen mit deutlich mehr Augenmaß vorgehen, fordert Matthias Blum
Ihre Gesellschaft ist Teil der »NRW-Allianz für die Krankenhäuser«. Wer gehört zu dieser Allianz, und was ist ihre Zielsetzung?
Das verbindende Anliegen der »NRW-Allianz für die Krankenhäuser« ist die Sorge um eine verlässliche Patientenversorgung durch die Kliniken in Nordrhein-Westfalen. Das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird die schon jetzt in einer Defizitkrise steckenden Kliniken weiter schwächen. Dadurch werden ganze Standorte, in jedem Fall aber viele Arbeitsplätze und am Ende eben auch die Verfügbarkeit der medizinischen Angebote in Frage stehen. Es geht um den Erhalt der Daseinsvorsorge. Darauf lenkt die »NRW-Allianz für die Krankenhäuser« den Blick und fordert von der Bundesregierung deutlich mehr Augenmaß bei ihren Kürzungsplänen.
Dieser Appell wird getragen von einem breiten Bündnis aus Verbänden, Institutionen und gesellschaftlichen Gruppen. Dazu gehören unter anderem Landkreistag, Städtetag sowie Städte- und Gemeindebund, Ärztekammern, die Pflegekammer NRW, Gewerkschaften, Fachverbände aus dem Klinikbereich und die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW).
Die Allianz hat das geplante Krankenkassensparpaket deutlich kritisiert.
Die Sparpläne der Bundesregierung treffen die Krankenhäuser zu einem Zeitpunkt, an dem sie bereits vom Auslaufen des nur auf ein Jahr befristeten Inflationsausgleichs von vier Milliarden Euro betroffen sind. Schon dieses Defizit wird viele Kliniken wirtschaftlich unter Wasser drücken. Mit dem GKV-Spargesetz will die Bundesregierung den Krankenhäusern 2027 weitere 4,6 Milliarden Euro entziehen. Unter anderem sollen die Kliniken kurzfristig schon 2026 keine volle Refinanzierung von Tarifsteigerungen mehr erhalten. Zudem ist ab 2027 – trotz gestiegener Inflation – eine allgemeine Begrenzung des Vergütungsanstiegs beim Pflegebudget vorgesehen, während die Bezahlung für pflegeentlastendes Personal ganz gestrichen wird.
Welche Folgen haben die Kürzungen für Krankenhäuser, die Beschäftigten und Patienten?
Alle eben aufgezählten Maßnahmen greifen die wirtschaftliche Basis der Krankenhäuser von verschiedenen Seiten an. In der Summe reden wir über ein Defizit von 8,6 Milliarden Euro; für jedes Krankenhaus bedeutet das ein Minus von acht Prozent. Das kann keine Klinik einfach wegstecken. Die stationäre und die ambulante Behandlung der Patientinnen und Patienten im Krankenhaus ist personalintensiv. Entsprechend macht das Personal bis zu 70 Prozent der Kosten aus. Dies ist somit der wirkungsvollste Bereich für Einsparungen – jedoch mit direkten negativen Folgen für die Patientenversorgung. Niemand kann erwarten, dass die Krankenhäuser einfach weitermachen können wie bisher.
Warum befürchten Sie besondere Folgen für die Krankenhauslandschaft in NRW?
Erstens unterhalten die freigemeinnützigen Träger mit mehr als 60 Prozent den größten Teil der Krankenhäuser. Die jahrelange Defizitkrise hat ihre Reserven aufgefressen, weitere Verluste werden viele nicht verkraften. Immerhin reden wir über rund zwei Milliarden Euro, die allein den NRW-Kliniken 2027 für die Betriebskosten fehlen. Wenn ein solcher Träger aufhören muss, müssen nach Landesrecht die hochverschuldeten Kommunen die Daseinsvorsorge sichern. Das wird nicht gutgehen.
Zweitens: Hier in NRW haben die Kliniken mit der Krankenhausplanung bewiesen, dass sie strukturelle Veränderungen aktiv gestalten. Dieser Prozess schafft Konzentration und Spezialisierung, absehbar werden dabei auch Standorte zusammengelegt, das spart Kosten. Durch das Spargesetz fehlt den Krankenhäusern jedoch das Geld für den Eigenanteil, den die finanzielle Förderung der Umsetzung erfordert. Überdies unterhöhlt der unkontrollierte Verlust von Kliniken die Planung.
Was müsste eine Gesundheitsreform beinhalten, welche die Situation der Krankenhäuser im bevölkerungsreichsten Bundesland verbessert?
Die NRW-Krankenhausplanung ist genau die Reform, die wir brauchen, weil sie mit Blick für den Bedarf die Versorgung neu ordnet. Wir sehen selbstverständlich, dass die Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung ein Gegensteuern erfordert. Zuerst steht aber der Bund in der Pflicht, seinen Anteil von zwölf Milliarden Euro für versicherungsfremde Leistungen zu tragen. Darum drückt er sich – zu Lasten der gesetzlich Versicherten. Und er schafft so einen Handlungsdruck, der einer gründlichen Gesundheitsreform nicht gerecht wird.
Matthias Blum ist Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW)
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