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Hinweis
Im Artikel »Tarifabschluss reißt Lohnuntergrenze« der Ausgabe vom 12. August hieß es, Lohngruppen im Handel-Tarifgebiet Berlin-Brandenburg fielen ab 2027 unter den geltenden Mindestlohn von 14,90 Euro. Tatsächlich gilt ab Januar 2027 der gesetzliche Mindestlohn von 14,60 Euro. Richtig ist, dass Verdi sich im Handel für einen Mindeststundensatz von 14,90 Euro einsetzt. Bei Übertragung des Pilotergebnisses aus Bayern auf das Tarifgebiet Berlin-Brandenburg würden ihn drei Entgeltgruppen unterschreiten. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen. (jW)
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