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10.06.2026
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Was feiert die Bundespolizei?
75 Jahre rassistischer Polizeigewalt sind kein Grund für ein »Bürgerfest«, findet Ayla A.
Am 13. und 14. Juni veranstaltet die Bundespolizei in Potsdam ein »Bürgerfest« anlässlich ihres 75. Jubiläums. Was gibt es da zu feiern?
Es gibt wohl 75 Jahre rassistische Polizeigewalt, Racial Profiling und Militarisierung zu feiern. Für uns ist das kein Grund für ein sogenanntes Bürgerfest. 1951 wurde die Bundespolizei unter dem Namen Bundesgrenzschutz gegründet. Der sogenannte Grenzschutz fällt immer noch in ihren Aufgabenbereich. Die Behörde gründete sich also sechs Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und war eng mit der verdeckten Wiederbewaffnung Westdeutschlands verbunden. Die Bundeswehr gab es zu diesem Zeitpunkt noch nicht; die Bundespolizei hatte seit ihrer Gründung einen paramilitärischen Zweck. Es ist wichtig, diese Kontinuitäten zu benennen, um zu verstehen, dass Racial Profiling und die Gewalt an deutschen Außengrenzen nicht auf das rassistische Gedankengut einzelner Polizistinnen und Polizisten zurückzuführen sind, sondern in der Organisation tief verankert ist.
Auch im Rahmen der aktuellen Militarisierung hat die Bundespolizei mehr Befugnisse bekommen.
Die Polizei bekommt immer mehr Kompetenzen für Kontrollen und Überwachung – auf der Straße, im Privaten und im digitalen Raum. Diesen sich immer weiter verschärfenden autoritären Staatsumbau erfahren Menschen seit Jahren am eigenen Körper. Die Ausweitung der verdachtsunabhängigen Kontrollen in sogenannten Waffen- und Messerverbotszonen sowie im Nah- und Fernverkehr hat Auswirkungen auf Menschen. Racial Profiling erfüllt in Bahnhöfen und in Zügen den Zweck, die Bewegungsfreiheit unter dem Vorwand der Migrationskontrolle einzuschränken. Die Bundespolizei bekommt auf der einen Seite mehr Befugnisse, darf seit 2025 zum Beispiel selbstständig Abschiebehaft einleiten. Auf der anderen Seite sehen wir eine Abschaffung bestehender Schutzmaßnahmen für Betroffene.
Wie kann man sich gegen Übergriffe der Polizei wehren?
Die Polizei ist eine nahezu unangreifbare Institution – gerade für Menschen, die rassistische Polizeigewalt oder Polizeikontrollen erleben. Diese Gewalt führt zu Isolation und einem Gefühl von Machtlosigkeit bei den Betroffenen. Um dem entgegenzuwirken, ist es wichtig, die Realität der Repression an die Öffentlichkeit zu bringen. Ein wichtiges Beispiel hierfür ist der Fall von Biplab Basu. Er wurde 2012 gemeinsam mit seiner Tochter als einzige nichtweiße Personen von der Bundespolizei in einem Zug kontrolliert. Vor deutschen Gerichten blieb seine Klage erfolglos. Erst vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bekam er Recht. Der stellte 2022 fest, dass der deutsche Staat die Vorwürfe von Racial Profiling nicht unabhängig und wirksam untersucht hat.
Öffentlichkeit, kollektive Unterstützung und beharrlicher Widerstand können Wirkung haben. Sich gegen Polizeigewalt zu wehren, bedeutet deshalb nicht nur, Anzeigen zu erstatten oder Gerichtsverfahren zu führen, sondern auch, Betroffene sichtbar zu machen, Gegendarstellungen zu verbreiten und Menschen über ihre Rechte aufzuklären.
Wie leistet die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt einen Beitrag dazu?
Die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt, kurz KOP, wurde 2002 unter anderem von Biplab Basu mitbegründet. Wir machen rassistische Polizeigewalt sichtbar, indem wir Betroffenenperspektiven stärken und die systematische Verantwortlichkeit der Polizei benennen. Außerdem dokumentieren wir verschiedene Fälle über die Chronik zu rassistischen Polizeiübergriffen im Raum Berlin seit dem Jahr 2000 und veröffentlichen sie. Neben Kampagnen wie »Go film the Police« organisieren wir einen Rechtshilfefonds, der zur finanziellen Unterstützung der Betroffenen dient. Dies alles tun wir auf der Grundlage unserer Überzeugung, dass die Polizei eine gewaltvolle Struktur darstellt und ihre Vergehen keineswegs »Einzelfälle« sind.
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