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Arbeitskampf für Entlastung

Zwischenerfolg nach anderthalb Jahren

Arbeitsgericht Berlin stärkt das Streikrecht der Erzieher. Die wollten 2024 unbefristet Arbeit niederlegen

Foto: Bernd Friedel/imago
2024 legten Berliner Erzieher immer wieder die Arbeit nieder. Ein unbefristeter Streik wurde ihnen verwehrt

Fast anderthalb Jahre hat es gedauert, bis die Rechtmäßigkeit eines geplanten unbefristeten Kitastreiks in Berlin vom Arbeitsgericht festgestellt wurde. Am vergangenen Freitag entschied das Arbeitsgericht auf Abweisung der Klage des Landes Berlin, das die damals von den Gewerkschaften Verdi und GEW angekündigten Streiks für einen Entlastungstarifvertrag an den kommunalen Kindertagesstätten untersagen lassen wollte. In zwei Eilverfahren hatte allerdings die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Sen BJF) zuvor recht bekommen. Die unbefristeten Streiks, für die die Fachkräfte in einer Urabstimmung votiert hatten, konnten nicht stattfinden. Die Richter argumentierten damals, dass ein unbefristeter Streik gegen die Friedenspflicht verstoßen würde. Außerdem sei bei den Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) im Dezember 2023 bereits über Regelungen zur Entlastung von Erzieherinnen gesprochen worden. Im Hauptsacheverfahren kamen Arbeitsrichter einer anderen Kammer nun zu dem Schluss, dass die Friedenspflicht nicht so weit gehe, wie es die Auffassung der Richter im Eilverfahren gewesen sei. Danach hätten Verdi und GEW die Erzieher in den mehr als 280 kommunalen Kitas Berlins durchaus rechtmäßig zum unbefristeten Streik für bessere Arbeitsbedingungen, kleinere Kitagruppen und weitere Entlastungen für die Beschäftigten aufgerufen.

Sehr viel haben die Gewerkschaften und die Erzieherinnen in den kommunalen Kitas allerdings nicht von der aktuellen Gerichtsentscheidung, denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Außerdem kann das Land Berlin dagegen Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Entsprechend zurückhaltend äußerte sich Verdi Berlin-Brandenburg. Zwar sieht sich die Gewerkschaft »durch die Entscheidung im Ziel der Entlastung gestärkt«, heißt es in einer Erklärung von Freitag. Doch sei im Moment überhaupt nicht absehbar, wann das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen sein werde. Bisher fehle überhaupt noch die schriftliche Urteilsbegründung. Derzeit wisse man zudem nicht, ob das Land Berlin die Möglichkeit nutzen werde, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Zugleich sei die Kitakrise jedoch weiterhin akut. »Deshalb wird Verdi zusammen mit Bündnispartnern weiter den Druck aufrechterhalten, damit der Berliner Senat diese Krise ernst nimmt und wirksame Lösungen entwickelt.« Verdi-Landesbezirksleiterin Andrea Kühnemann zieht aus dem erstinstanzlichen Urteil den Schluss, dass es sich lohne, »auch über Rückschläge hinweg beharrlich zu bleiben«. Doch habe das Streikverbot von 2024 bedauerlicherweise auch zum Rückzug oder zur innerlichen Kündigung vieler der betroffenen Erzieher geführt. »Wir sind jetzt darin bestärkt, dass wir damals recht hatten.« Dem Senat dürfe man seine Abwiegelungsstrategie bei der nach wie vor nötigen Entlastung nicht durchgehen lassen.

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Unterdessen haben am 18. Mai Berlins Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) und Gökhan Akgün, Vorsitzender der GEW Berlin, ein Entlastungspaket für Berliner Lehrkräfte und Erzieherinnen im Ganztag unterzeichnet. Damit kam ein zäher, fünf Jahre dauernder Streit zum Ende, denn im Juni 2021 hatte die Gewerkschaft erstmals die damaligen von der SPD gestellten Senatoren Sandra Scheeres (Bildung) sowie Matthias Kollatz (Finanzen) zu entsprechenden Tarifverhandlungen aufgefordert. Das lehnte der Senat auch in der Folge nach insgesamt 20 Streikaufrufen ab. Die Ganztagserzieher wurden im Lauf der Zeit einbezogen. Seit September 2025 verhandelten nun GEW Berlin und Sen BJF, allerdings nicht über einen Tarifvertrag, sondern über eine verbindliche Vereinbarung zur Entlastung von Lehrkräften und Erzieherinnen im Ganztag, vor allem durch die Schaffung zusätzlicher Stellen. Die Entlastung der Erzieher an kommunalen Kitas harrt dagegen noch einer endgültigen Entscheidung.

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Erschienen in der Ausgabe vom 04.06.2026, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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