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Hauptstadtzulage: Musterklage erhoben

Berlin. Verdi Berlin-Brandenburg und GEW Berlin erheben Musterklagen, um die Ansprüche der Hochschulbeschäftigten auf die Hauptstadtzulage durchzusetzen. Das teilten die beiden Gewerkschaften in einer gemeinsamen Erklärung am Dienstag mit. Dass die Beschäftigten der Berliner Hochschulen Anspruch auf die Hauptstadtzulage haben, hat das Arbeitsgericht Berlin bereits mehrfach bestätigt – zunächst in einem gemeinsamen Verfahren für die Humboldt-Universität und die Freie Universität, zuletzt in einem dritten Verfahren auch für weitere Hochschulen, insbesondere die künstlerischen Hochschulen. In allen Verfahren haben die Institutionen selbst auf Feststellung geklagt, ob die Hauptstadtzulage Anwendung findet. Das Ergebnis sei nach Angaben der Gewerkschaften eindeutig: Die Hochschulen sind zur Auszahlung der Zulage verpflichtet.

Trotz dieser Klarheit verweigere der Berliner Senat weiterhin die Finanzierung der Hauptstadtzulage für die Hochschulen. Statt die notwendigen Mittel bereitzustellen, zwinge er die Hochschulen, in Berufung zu gehen. Das bedeutet: Die Hochschulen müssten finanzielle Rücklagen bilden, »ungeachtet des bereits bestehenden kürzungsbedingten finanziellen Drucks«.

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Gleichzeitig kritisieren Verdi und die GEW Berlin die Hochschulleitungen. Sie hätten den Änderungsverträgen zu den Hochschulverträgen zugestimmt, obwohl darin keine Refinanzierung der Hauptstadtzulage vorgesehen ist. Darüber hinaus hätten sie Wortbruch begangen. Die Hochschulen hätten zugesichert, die Hauptstadtzulage nach einem positiven erstinstanzlichen Urteil auszuzahlen, was bisher nicht passiert sei. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 04.06.2026, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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