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04.06.2026
- → Betrieb & Gewerkschaft
Nicht auf ihre Kosten
Gewerkschaften und Bündnisse mobilisieren gegen Kürzungen im Gesundheitsbereich
Die Gewerkschaft Verdi macht mobil gegen die Gesundheitsreform der Bundesregierung. Sie stützt sich dabei auf ein Bündnis mit Ärzten, Globalisierungskritikern von ATTAC und weiteren Gegnern der schwarz-roten Kürzungswelle. Nächste Woche kommen am Mittwoch und Donnerstag die Gesundheitsminister der Länder in Hannover zu ihrer jährlichen Konferenz zusammen. Das Bündnis »Krankenhaus statt Fabrik« ruft dann zu Protesten in der niedersächsischen Landeshauptstadt gegen Streichungen von Milliardenmitteln für die Kliniken, Verschärfungen für das Pflegepersonal und Angriffe auf die Rechte der Versicherten auf.
Bereits am vergangenen Donnerstag hatte Verdi die Klinikangestellten bundesweit mit Personal- und Betriebsversammlungen zu einem Aktionstag in Bewegung gesetzt. »Die Beschäftigten der Krankenhäuser sind wütend über die Sparorgie der Bundesgesundheitsministerin, die vor allem auf ihre Kosten gehen soll«, sagte Sylvia Bühler vom Verdi-Bundesvorstand, »ihre Antwort ist der Klinikaufstand.«
Um die schwindelerregenden Rüstungsausgaben zu finanzieren, setzt die Koalition aus Union und Sozialdemokraten im Bund auf drastischen Sozialabbau. Im Gesundheitsbereich war dafür eine demokratisch nicht legitimierte Expertenkommission eingesetzt worden. Verdi-Chef Frank Werneke beklagte Mitte Mai in der ARD, dass daran auch die Gewerkschaften nicht beteiligt wurden. Die Vorschläge der Kommission mündeten dann in eine Vorlage aus dem Hause der CDU-Gesundheitsministerin Nina Warken und schließlich in den Kabinettsbeschluss.
Der Zorn der Gewerkschafter richtet sich hier besonders gegen das Vorhaben, die Pflegekosten an die Entwicklung der Beitragseinnahmen zu koppeln. So würden Tarifsteigerungen nicht mehr refinanziert: »Wir lassen uns durch politische Vorgaben in Tarifverhandlungen nicht einschränken – die Konflikte werden dann leider härter werden müssen«, warnte Werneke in einer Stellungnahme. Zusammen mit Mittelstreichungen werde das zu einem Kliniksterben führen, besonders im ländlichen Raum, befürchtet Verdi nun.
Doch die Gesundheitsreform ruft mit vielen weiteren Maßnahmen breiten und tiefen Unmut hervor. So soll die beitragsfreie Mitversicherung von nicht erwerbstätigen Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung weitgehend abgeschafft werden. Ein Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent wird dann fällig, der allein von den Versicherten getragen wird. Ausnahmen gibt es nur für Eltern von Vorschulkindern, Rentner oder Pflegende. »Für viele Haushalte bedeutet dies eine spürbare Mehrbelastung«, kritisiert Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK.
Eine hälftige Beteiligung der Unternehmer am Zusatzbeitrag für Ehegatten ist nicht vorgesehen. Damit weicht die Bundesregierung von der paritätischen Finanzierung der Sozialversicherung ab. Denn Ziel des Entwurfs unter dem sperrigen Namen GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz ist nicht nur das Streichen für die Rüstung, sondern auch das Kürzen von Lohn(neben)kosten für die Unternehmer. Im Zuge der einseitigen Belastung der Versicherten sollen die Zuzahlungen zu Medikamenten von 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro steigen. »Das ist nichts anderes als eine Strafgebühr auf Krankheit«, so Bentele, »wer sehr wenig hat, überlegt sich künftig zweimal, ob er sich ein Medikament noch leisten kann.«
Auch beim Krankengeld sind weiterhin Einschnitte geplant. Bislang betrug es 70 Prozent vom Bruttoverdienst, maximal jedoch 90 Prozent vom Netto abzüglich Sozialbeiträge. Wenn ein Arbeitsvertrag ausläuft, oder ein Arbeitsvertrag gekündigt wird, soll das Krankengeld aber umgehend auf das Niveau des Arbeitslosengelds von 60 Prozent vom Netto sinken. Faktisch bedeutet das einen finanziellen Absturz für alle, die beispielsweise gerade wegen ihrer Krankheit den Job verlieren. Davor ist zwar ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) geschaltet. Aber grundsätzlich kann bereits nach insgesamt 42 Fehltagen im Jahr personenbedingt gekündigt werden. Und die sind beim Eintritt ins Krankengeld bereits erreicht.
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