28.05.2026
Bundeswehr-Tram
»Da könnte ja jeder kommen«
Urteil des Arbeitsgerichts München: Gewissensnot des Beschäftigten reicht nicht aus, um Fahren der Bundeswehr-Tram zu verweigern
Von Susanne Knütter
Das Urteil war nach dem Verlauf der Güteverhandlung durchaus überraschend. Im Streit um die Bundeswehrtram hat das Arbeitsgericht München in erster Instanz am 20. Mai entschieden, dass der Straßenbahnfahrer Michael Niebler die Bahn mit Bundeswehr-Werbung fahren muss. Gewissensnot reiche demnach nicht aus, um das »Fahren einer Tram mit Bundeswehr-Werbung zu verweigern«, hieß es in der Pressemitteilung des Gerichts. Der Pazifist und Kriegsdienstverweigerer Niebler ist...
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