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19.05.2026
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Foul gegen Mitbestimmung
Unternehmen der Luftsicherheit hindert neu gewählten Betriebsrat daran, seine Arbeit aufzunehmen. Verdi stellt Strafantrag
Eigentlich ist es ein riesengroßer Erfolg für die Mitbestimmung: Bei der privaten Sicherheitsfirma »Deutscher Schutz- und Wachdienst« (DSW), die für Passagier- und Gepäckkontrollen am Flughafen Düsseldorf zuständig ist, wurde Anfang vergangener Woche ein rein gewerkschaftlicher Betriebsrat gewählt.
Knapp 1.000 der mehr als 1.500 Menschen zählenden Belegschaft beteiligten sich an den Wahlen für das 17köpfige Gremium. Doch die Unternehmensleitung spielte Foul und verweigerte den neu gewählten Betriebsräten die Freistellung für die konstituierende Sitzung. »Dass der Arbeitgeber die Wahl anfechten will, ist sein gutes Recht«, stellt der zuständige Verdi-Sekretär Özay Tarim klar. »Doch bevor darüber entschieden wird, amtiert der gewählte Betriebsrat und darf in seiner Arbeit nicht behindert werden.« Dazu gehört es auch, die Freistellung und damit Vergütung für gremiennotwendige Sitzungen zuzulassen.
Neu ist der miese Umgang des Managements mit der betrieblichen Mitbestimmung nicht. Seitdem einige der Beschäftigten 2006 erstmals Betriebsratswahlen in der Vorgängerfirma durchgesetzt hatten, gibt es Konflikte: »Der Betriebsrat hat bislang weit über 100 Klageverfahren gegen die Firma DSW führen müssen und musste mehrfach gerichtlich durchsetzen, dass Beschäftigte während ihrer jeweiligen Arbeitszeit an Teilbetriebsversammlungen teilnehmen dürfen«, so Gewerkschaftssekretär Tarim. Dabei hätten sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf die Rechtsauffassung des Betriebsrates bestätigt. Doch die Sicherheitsfirma hat noch das Bundesarbeitsgericht in Erfurt angerufen, das im August endgültig entscheiden soll. Der gesetzlich vorgeschriebenen Teilnahme an Betriebsversammlungen verweigerte sich die DSW-Geschäftsleitung, bis der Betriebsrat sie gerichtlich durchsetzen konnte.
Anlass, die Arbeit des frisch gewählten Betriebsrates zu torpedieren, ist die Größe des Gremiums. Der Wahlvorstand hatte auf der Basis einer nach dem Betriebsverfassungsgesetz zulässigen Prognose eine Beschäftigtenzahl von mehr als 1.500 zugrunde gelegt, woraus sich ein 17köpfiger Betriebsrat errechnet. Da der DSW ständig neue Beschäftigte rekrutiere, ausbilde und im Betrieb einsetze, handele es sich dabei um eine realistische Annahme, so Özay Tarim. »Der Arbeitgeber kündigte jedoch bereits vor Abschluss der Betriebsratswahl an, die Wahl möglicherweise anzufechten, weil er die Größe des neuen Betriebsrates nicht akzeptieren wolle.« Daneben behinderte die Geschäftsleitung aktiv die Wahlen, indem sie die Beschäftigten in ein Wahllokal zwingen wollte, das weit entfernt von ihren Arbeitsplätzen lag. Zudem wurde ihnen die Freistellung für die Wahl während der Arbeitszeit verwehrt. Verdi organisierte schließlich ein Wahllokal am Flughafenterminal. Die hohe Wahlbeteiligung und die Entscheidung ausschließlich für gewerkschaftliche Kandidaten zeige deutlich, dass den Beschäftigten echte betriebliche Mitbestimmung sehr wichtig sei, betont der Gewerkschaftssekretär.
Mit der Ankündigung einer möglichen Wahlanfechtung verband die DSW-Niederlassungsleitung die Ankündigung, keines der 17 gewählten Betriebsratsmitglieder für die konstituierende Sitzung des Gremiums freizustellen. »Das ist rechtswidrig und ein massiver Angriff auf die betriebliche Mitbestimmung«, erklärt Özay Tarim am Montag gegenüber jW. »Wir werden dagegen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf stellen.« Verdi will auch politisch den Verstoß des Unternehmens gegen das Betriebsverfassungsgesetz aufgreifen, denn die Firma DSW übernimmt im Auftrag des Bundesinnenministeriums beziehungsweise der Bundespolizei hoheitliche Aufgaben im Bereich der Luftsicherheit am Flughafen Düsseldorf. Es sei alarmierend, wenn ein solches Unternehmen fortgesetzt gegen Arbeitnehmerrechte und die betriebliche Mitbestimmung verstoße, so Tarim.
Die konstituierende Betriebsratssitzung hat – trotz aller Einschüchterungsversuche – fristgerecht stattgefunden. Alle 17 gewählten Mitglieder nahmen daran teil und zeigten so klar Haltung. Als nächstes wird die Staatsanwaltschaft über den Strafantrag wegen Behinderung oder Störung von Betriebsratswahlen und -arbeit entscheiden. Laut Betriebsverfassungsgesetz ist das keine Bagatelle.
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