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03.06.2026
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Reicher an Armut
Armutsbericht 2026: Binnen eines Jahres rund 300.000 Habenichtse mehr; Sozialreformen der Bundesregierung werden Verarmung verschlimmern
Die BRD ist ein verdammt wohlhabendes Land: Vergangenen Mittwoch bescheinigte ihr der »Global Wealth Report 2026« einen Zuwachs von 1.100 Superreichen binnen eines Jahres. Ebenso ist die BRD eine kapitalistische Klassengesellschaft in der Krise, so dass diesen 5.000 Oligarchen eine noch rasanter wachsende Verelendung gegenübersteht. Letztere bezifferte der Paritätische Wohlfahrtsverband am Dienstag: Rund 13,3 Millionen Menschen – das sind 16,1 Prozent der gesamten Bevölkerung – verdienen nicht genug, um hierzulande ein würdiges Leben zu finanzieren. Das sind 300.000 Habenichtse, also 0,6 Prozentpunkte mehr als vor einem Jahr. »Trauriger Rekord« lautet das Resümee im »Armutsbericht 2026«.
Wer seine Arbeitskraft nicht verkauft oder verkaufen kann, soll darben, lautet das eiserne Gesetz der marktwirtschaftlichen Konkurrenz. Das spiegelt die Sozialstruktur des Prekariats selbstverständlich wider. 44,2 Prozent aller Armen – ein Großteil – fallen in die Kategorie »sonstige Nichterwerbstätige«, unter anderem Kinder, Eltern in Elternzeit, Jugendliche in Ausbildung und Menschen »mit Schwerpunkt (eigener) Haushaltsführung«, etwa pflegende Angehörige. Familiäre Fürsorge für Nachwuchs oder Betagte und Vorbereitung auf einen Beruf bereichern das deutsche Kapital nur mittelbar und werden weder von ihm noch vom Staat honoriert.
Auf überdurchschnittlichem, geradezu schwindelerregend hohem Niveau stagniert dementsprechend die Jugendarmut. Nach wie vor kämen 24,8 Prozent aller 18- bis 24jährigen, käme nahezu jeder vierte junge Erwachsene nicht über die Runden. Vor allem »durch Wohnkosten überbelastet« und daher arm seien Studierende und Auszubildende, erinnert der Bericht daran, wozu die Spekulation mit Grundbedürfnissen, hier Obdach, führt. Von jW nach den Plänen zur Eindämmung der Jugendarmut gefragt, verweist das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend reserviert auf das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Beide fördern seit Jahren erfolglos die gesellschaftliche Teilhabe benachteiligter junger Menschen. Die können sich auch nicht auf das Bundesministerium für Bildung und Forschung verlassen: Dessen Ministerin beerdigte kürzlich die BAföG-Novelle.
Indes bleiben auch die bereits oder ehemals Ackernden nicht verschont von Armut, wie deren Sozialstruktur weiter verrät. Die zweitgrößte Gruppe der Armen bildeten mit 24,4 Prozent Personen im Ruhestand. Die überdurchschnittlich hohe und minimal gestiegene Altersarmut von 19,5 Prozent verrät, dass selbst eine abgeschlossene Erwerbsbiographie kein Garant für einen auskömmlichen Lebensabend ist. Die drittgrößte Gruppe machten mit 19,9 Prozent Erwerbstätige aus. Bei ihnen sei die Armutsquote nach einem kurzlebigen Rückgang seit 2020 wieder angestiegen, zuletzt von 6,5 Prozent 2024 auf 6,8 Prozent 2025. Immer öfter lohnt sich Leistung nicht.
Darum setze die Bundesregierung auf Zwang: »Die jüngste Reform der Grundsicherung verstärkt massiv den Druck, jede (Niedriglohn-)Arbeit anzunehmen«, hieß es im Bericht. Ferner ziehe die Entkernung des Sozialstaats »das allgemeine Lohngefüge nach unten«. Statt dessen sollten das Wohngeld sowie Mietpreisbremse und »familienpolitische Leistungen ausgebaut«, der Mindestlohn von 15 Euro pro Stunde eingeführt, die gesetzliche Rentenversicherung auf alle Beschäftigten ausgedehnt, gleichsam eine »solidarischen Pflegevollversicherung« eingeführt werden.
Die Diskussion über Kürzungen offenbare, »wie kaputt die politischen Prioritäten dieser Bundesregierung sind«, kommentierte Cansın Köktürk, sozialpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, gegenüber jW. Dass für Militarisierung »Milliarden da sind, für armutsfeste Renten, bezahlbare Mieten und einen Sozialstaat, der vor Armut schützt, angeblich nicht«, sei »kein Finanzproblem, sondern Klassenpolitik«. Zugreifen müssen man auf »Konten der Reichen«.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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