3000 Abos für die Pressefreiheit!
Gegründet 1947 Sa. / So., 27. / 28. Juli 2024, Nr. 173
Die junge Welt wird von 2869 GenossInnen herausgegeben
3000 Abos für die Pressefreiheit! 3000 Abos für die Pressefreiheit!
3000 Abos für die Pressefreiheit!
Aus: Ausgabe vom 13.05.2024, Seite 12 / Kapital & Arbeit
Klassenpolitik

Reiche reicher machen

Vorabdruck. Wie die Regierungen der Bundesrepublik mit ihrer Steuerpolitik die Wohlhabenden systematisch begünstigten
Von Christoph Butterwegge
12-13.jpg
Der Steuersenkungswahn der Marktradikalisten ist Klassenpolitik der Umverteilung von unten nach oben. Wahlplakat der FDP im September 2002

In diesen Tagen erscheint im Kölner Papy-Rossa-Verlag von Christoph Butterwegge der Band »Umverteilung des Reichtums«. Wir veröffentlichen daraus mit freundlicher Genehmigung von Verlag und Autor einen Auszug aus dem Kapitel »Regierungspolitik als Verstärker der sozialen Polarisierung«. (jW)

Nach dem Zweiten Weltkrieg waren zwar mitnichten alle Menschen gleich, wie es der Titel eines Buches nahelegt, das der österreichische Historiker Walter Scheidel geschrieben hat. Aufgrund der starken Zerstörungen, der militärischen Niederlage des Naziregimes und veränderter politischer Kräfteverhältnisse im vormaligen Deutschen Reich wuchsen jedoch die Chancen für eine Nivellierung der Sozialstruktur eine Zeitlang. Den größten Einfluss auf die Entwicklung der Ungleichheit nahmen damals die Siegermächte, deren Maßnahmen und politische Leitlinien über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse in der jeweiligen Besatzungszone entschieden. Während die Sowjetunion auf eine rasche Enteignung von Unternehmern und Großgrundbesitzern drängte, um die Wurzeln von Faschismus, Rassismus und Militarismus zu beseitigen, sorgten die westlichen Alliierten dafür, dass die kapitalistischen Eigentumsverhältnisse erhalten blieben.

Weniger zögerlich agierten Großbritannien und die USA als einflussreichste Besatzungsmacht im Hinblick auf die Besteuerung hoher und sehr hoher (Kapital-)Einkommen, die in der unmittelbaren Nachkriegszeit allerdings recht selten waren. Marc Buggeln nennt als einen Grund für die extrem hohen Spitzensteuersätze den Wunsch der US-Administration, die deutsche Wirtschaftselite wegen deren Mitverantwortung für die NS-Kriegspolitik stark zu belasten, relativiert seine Einschätzung jedoch durch die Feststellung, »dass hinter den verordneten hohen Steuersätzen nicht allein der Wille zur Bestrafung stand. Vielmehr hielt die Mehrzahl der amerikanischen wie britischen Ökonomen damals ein stark progressives Steuersystem für vorteilhaft für die wirtschaftliche Entwicklung.«¹ Diese Position wurde seinerzeit nicht nur von Keynesianern, sondern auch von einzelnen Vertretern der Neoklassik bezogen. Und das anschließende »Wirtschaftswunder« in Westdeutschland gab ihnen recht, denn die Steuerbelastung der Unternehmen wie ihrer Eigentümer war zwar durch Bemühungen der Bundesregierung, den Wohlstand zu fördern und das Kapital zu begünstigen, im Laufe der 1950er Jahre gesunken, aber im Vergleich mit der heutigen noch immer exorbitant hoch.

Vergünstigungen für Spitzenverdiener

Steuerpolitisch nahm der Alliierte Kontrollrat entscheidende Weichenstellungen vor, die sogar noch wirkten, als die Bundesrepublik aufgrund der Pariser Verträge am 5. Mai 1955 ihre Souveränität erlangte. Genannt sei in diesem Zusammenhang vor allem das Kontrollratsgesetz Nr. 12, mit dem die Finanzbehörden der Besatzungszonen am 11. Februar 1946 zu einer progressiveren Besteuerung von Spitzenverdienern verpflichtet wurden, als es sie hierzulande je gegeben hatte. So betrug die veranlagte Einkommenssteuer für Jahreseinkommen über 100.000 Reichsmark rückwirkend ab 1. Januar 1946 nicht weniger als 85.513 Reichsmark plus 95 Prozent des 100.000 Reichsmark überschreitenden Betrages. Grenz- und Spitzensteuersatz lagen für Höchsteinkommensbezieher also bei 95 Prozent, und auch ihr Durchschnittssteuersatz war nur unwesentlich geringer. Spitzeneinkommen belastete die Bundesrepublik im Gründungsstadium damit gezwungenermaßen so hoch wie die USA in der Tradition des New Deals von Präsident Franklin Delano Roosevelt. Und laut Art. IV Abs. 1 des Kontrollratsgesetzes Nr. 12 betrug die Körperschaftssteuer ab 500.000 Reichsmark 65 Prozent.

In den nächsten Jahren arbeiteten die CDU/CSU-geführten Bundesregierungen mit Hochdruck an Steuersatzsenkungen und Steuervergünstigungen für Spitzenverdiener und Unternehmen. Zunächst wurde die Bemessungsgrundlage »verschlankt« und später der Spitzensteuersatz im Rahmen einer »kleinen« und einer »großen« Steuerreform, die 1953 und 1955 in Kraft traten, nach unten gedrückt. Trotz intensiver Bemühungen der bürgerlichen Regierungsparteien, die Steuerbelastung von Wohlhabenden und Reichen zu senken, betrug die Einkommenssteuer ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 250.001 D-Mark zu Beginn der 1950er Jahre immer noch 186.215 D-Mark plus 95 Pfennig auf jede weitere D-Mark. Einkommensmillionäre zahlten damals, wenn es sie schon gab, also nicht weniger als 898.715 D-Mark Einkommenssteuer, was knapp 90 Prozent entsprach. Bei noch höheren Einkommen näherte sich der Durchschnittssteuersatz immer mehr 95 Prozent.

1953 sank der Spitzensteuersatz der Einkommenssteuer von 95 auf 80 Prozent. Auch nach der im darauffolgenden Jahr beschlossenen Großen Steuerreform behielt das westdeutsche Steuersystem seinen ausgesprochen progressiven Charakter: »Die Gehälter der Arbeiter und Angestellten waren zwar deutlich stärker durch Sozialbeiträge und indirekte Steuern belastet als die Einkommen Selbständiger, doch dies wurde durch deren stärkere Belastungen bei der Einkommens- und Vermögensbesteuerung mehr als ausgeglichen.«² Trotz des immer noch relativ hohen Spitzensteuersatzes wuchs jedoch die Einkommensungleichheit in Westdeutschland, wie Buggeln feststellt: »Insbesondere der Anteil der absoluten Spitzeneinkommen im obersten Prozent nahm von 1949 bis 1961 deutlich zu, während derjenige der obersten zehn Prozent der Einkommen eher moderat anstieg.«³

Am 1. Januar 1958 wurde das besonders männliche Gutverdiener in einer »Hausfrauenehe« begünstigende Ehegattensplitting eingeführt und der Einkommensspitzensteuersatz auf 53 Prozent gesenkt. Die sozial-liberale Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt hob diesen zum 1. Januar 1975 wieder leicht auf 56 Prozent an, wo er bis zum Kanzlerwechsel von Helmut Schmidt zu Helmut Kohl verharrte. Kaum hatten der neue Bundeskanzler und seine Minister am 4. Oktober 1982 unter dem Motto »Leistung muss sich wieder lohnen!« ihre Ämter angetreten und sie in der vorgezogenen Bundestagswahl am 6. März 1983 verteidigt, senkten CDU, CSU und FDP die Vermögensteuer, später auch die (damals noch 56 Prozent auf einbehaltene Gewinne betragende) Körperschaftsteuer und den ebenso hohen Einkommenssteuerspitzensatz. Seither folgt die Steuerpolitik aller Bundesregierungen dem Matthäus-Effekt, heißt es doch in dem Buch dieses Evangelisten sinngemäß: Wer hat, dem wird gegeben, und wer nicht viel hat, dem wird auch das noch genommen.

Während man alle Besitz-, Kapital- und Gewinnsteuern, die es hierzulande gab, in den vergangenen Jahrzehnten entweder wie die Börsenumsatz- und die Gewerbekapitalsteuer abgeschafft, wie die Vermögensteuer einfach nicht mehr erhoben, wie die Erbschaftssteuer durch Firmenerben privilegierende Sonderregelungen nach und nach »aufgeweicht« oder wie die Einkommens-, die Kapitalertrags- und die Körperschaftsteuer durch Senkungen des jeweiligen (Spitzen-)Steuersatzes ihrer redistributiven Wirksamkeit beraubt hat, wurde die Arme und Geringverdienende am härtesten treffende Steuerart, die zum 1. Januar 1968 als Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug und einem Normalsteuersatz von zehn Prozent eingeführte Mehrwertsteuer, wiederholt angehoben. Statt der verfassungsrechtlich gebotenen Armutsbekämpfung betrieben die etablierten Parteien systematisch Reichtumsförderung, was sich vor allem für Spitzenverdiener, Firmenbesitzer, Kapitaleigner, Finanzinvestoren und Hochvermögende auszahlte. Diese mussten ihr Geld also gar nicht in ferne Steueroasen transferieren, um es vor dem Zugriff des Fiskus zu bewahren.

Aushöhlung des Steuersystems

Nach der Vereinigung von BRD und DDR bürdete die liberalkonservative Bundestagsmehrheit den Sozialkassen versicherungsfremde Leistungen in einer dreistelligen Milliardenhöhe auf. Hierdurch vermied sie – mit Ausnahme einer zweimaligen Erhöhung der Mineralöl- und der Versicherungsteuer sowie einer Anhebung der Erdgas-, der Tabak- und der Mehrwertsteuer – Steuererhöhungen für den »Aufbau Ost«, die Helmut Kohl als »Kanzler der Einheit« rigoros ausgeschlossen hatte. Abgesehen vom Solidaritätszuschlag, der als Ergänzungsabgabe auf die Lohn-, Einkommens- und Körperschaftsteuer erhoben wurde, handelte es sich ausschließlich um indirekte, Verbrauch- bzw. Massensteuern, die sozial Benachteiligte härter trafen als materiell Privilegierte.

Dass es zu einer Umverteilung von unten nach oben kam, führt Norbert Walter-Borjans auf die Aushöhlung des gut durchdachten Steuersystems der Bundesrepublik zurück.⁴ Die schwarz-gelben Koalitionen sorgten in den 1990er Jahren mit ihrer Steuerpolitik dafür, dass sich die Einkommensverteilung zulasten der Arbeitnehmer und ihrer Familien verschob, wohingegen massiv begünstigt wurde, wer Einkünfte aus Unternehmertätigkeit und Vermögen erzielte. Während die Gewinne der Unternehmen stiegen und die Vermögen ihrer Eigentümer bzw. Aktionäre wuchsen, wurden die Besitz-, Kapital- und Gewinnsteuern gesenkt. Genannt sei in diesem Kontext neben den schon genannten Maßnahmen vor allem die Aussetzung der Vermögensteuer ab 1. Januar 1997, von einer Vielzahl von Sonderabschreibungsregelungen für Investoren in den neuen Bundesländern ganz zu schweigen.

Hatte die SPD/FDP-Koalition mit der Kindergeldreform 1975 die steuerlichen Freibeträge abgeschafft, von denen Wohlhabende besonders profitierten, und ein Kindergeld für das erste Kind in Höhe von 50 D-Mark eingeführt sowie das Kindergeld für ein zweites Kind auf 70 D- Mark und für alle weiteren Kinder auf 120 D-Mark erhöht, kehrte die liberal-konservative Bundesregierung zum dualen Familienlastenausgleich (Kombination von Kindergeld und Steuerfreibetrag) zurück. Eltern, die aufgrund ihres zu geringen Einkommens die steuerlichen Freibeträge nicht (voll) ausschöpfen konnten, gewährte man einen Kindergeldzuschlag, der jedoch niedriger als der Steuervorteil für die Besserverdienenden ausfiel. Die negativen Folgewirkungen des horizontalen Familienlastenausgleichs in verteilungspolitischer Hinsicht nahm man bewusst in Kauf. Da kein vertikaler Lastenausgleich erfolgte, der vor allem die Kinder sozial Benachteiligter ins Zentrum familienpolitischer Bemühungen gerückt hätte, fand eine Umverteilung von unten nach oben statt. »Denn ein horizontal ausgerichteter Familienlastenausgleich hat zum Ergebnis, dass bestehende Einkommens- und Chancenungleichheiten nachhaltig verschärft werden.«⁵

Als die SPD nach Stimmengewinnen bei der Bundestagswahl im September 1998 erstmals zusammen mit den Bündnisgrünen die Parlamentsmehrheit stellte, schien es für einen kurzen historischen Moment, als ob die Chance für eine verteilungspolitische Kurskorrektur bestünde. Der damalige SPD-Vorsitzende Oskar Lafontaine, am 27. Oktober 1998 zum Finanzminister ernannt, hatte sich erheblich mehr Kompetenzen als seine Amtsvorgänger gesichert und mit Heiner Flassbeck und Claus Noé zwei neokeynesianisch, d. h. nachfrageorientierte Ökonomen zu Staatssekretären gemacht. Bereits am 11. März 1999 erklärte Lafontaine allerdings überraschend seinen Rücktritt vom Amt des Bundesfinanzministers, was zu Kurssprüngen an den internationalen Aktienmärkten führte. Hans Eichel, der sein Nachfolger wurde und für strenge Haushaltsdisziplin stand, leitete eine steuerpolitische Kehrtwende ein, die maßgeblich zur Verschärfung der sozialen Ungleichheit beigetragen hat. Nun ging es wieder ausschließlich um die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des »Wirtschaftsstandorts D«, die Stärkung seiner großen Kapitalgesellschaften und die spürbare Entlastung der Aktionäre. Wahrscheinlich hat keine Bundesregierung vor ihr bessere Verwertungsbedingungen für das Kapital, günstigere Anlagemöglichkeiten für (Groß-)Aktionäre und niedrigere Steuersätze für Unternehmer geschaffen als die rot-grüne Regierungskoalition unter Gerhard Schröder. Ungeachtet einzelner Akzentverschiebungen knüpfte sie an die Steuerpolitik ihrer Vorgängerinnen an, welche sie als Opposition noch bekämpft und lange mit Erfolg blockiert hatte.

Kurz vor dem Jahrtausendwechsel erfreute die Börsianer ein regelrechtes Kursfeuerwerk, als die Entscheidung der Bundesregierung zur Auflösung der »Deutschland AG« bekannt wurde. Darunter verstand man ein durch personelle und Kapitalverflechtungen zwischen Industrieunternehmen, Handelskonzernen und Großbanken gekennzeichnetes Wirtschaftsmodell, das – von den politisch Verantwortlichen jahrzehntelang mittels Steuervergünstigungen gestützt – zwar ein hohes Maß an Stabilität, aber nicht genug Flexibilität aufwies, um den Herausforderungen einer globalisierten Ökonomie und einer sich verschärfenden Weltmarktkonkurrenz gewachsen zu sein. Dies führte zu einer von Rot-Grün politisch flankierten und subventionierten Umstrukturierung der Unternehmenslandschaft.

Löcher im Staatshaushalt

Die später wenigstens partiell wieder rückgängig gemachte Steuerbefreiung der Erlöse aus dem Verkauf inländischer Kapitalbeteiligungen und die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens im Hinblick auf Dividenden und Kursgewinne rissen tiefe, schwer zu schließende Löcher in den Staatshaushalt. Hauptprofiteure waren die (Mit-)Eigentümer von Kapitalgesellschaften und die Großaktionäre ertragreicher Konzerne. Man reduzierte den Satz der (von diesen zu entrichtenden) Körperschaftsteuer stark, ohne die Vermögensteuer wieder zu erheben oder die Erbschaftssteuer zu erhöhen. Hatte das Aufkommen der (von 45 bzw. 30 Prozent auf einheitlich 25 Prozent gesenkten und mit günstigeren Verrechnungsmöglichkeiten versehenen) Körperschaftsteuer im Jahr 2001 noch bei über 46 Milliarden D-Mark gelegen, brach es im darauffolgenden Jahr völlig ein: Nunmehr musste der Staat ca. 800 Millionen D-Mark an die Unternehmen (zurück)zahlen.

Am 1. Januar 2004 sank der Eingangssteuersatz der Einkommenssteuer von 19,9 auf 16 Prozent und der Spitzensteuersatz von 48,5 auf 45 Prozent. Gleichzeitig traten zahlreiche Verschlechterungen in Kraft, die hauptsächlich Arbeitnehmer trafen: So wurden der Arbeitnehmerpauschbetrag, die Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen, die sog. Pendlerpauschale, der Sparerfreibetrag und die Eigenheimzulage verringert. Die zur Gegenfinanzierung der Steuersenkung neben einer Ausweitung der öffentlichen Kreditaufnahme vereinbarte Privatisierung von Bundeseigentum erschloss neue Gewinnquellen für Anleger, verringerte den Handlungsspielraum des Staates allerdings weiter.

Die genannten Reformen der Einkommens- und der Unternehmensbesteuerung haben zu einer weiteren Vertiefung der Kluft zwischen Arm und Reich beigetragen. Nun wurden hohe (Kapital-) Einkünfte und Unternehmensgewinne geringer als jemals zuvor nach 1945 besteuert. Mit dem privaten Reichtum, der sich aufgrund der rot-grünen Steuerpolitik noch mehr bei den finanzkräftigsten Bevölkerungsgruppen konzentrierte, wuchs auch die öffentliche Armut. Erst nach der Abwahl von SPD und Bündnisgrünen – im Jahr 2006 – wurden die fünf Jahre zuvor beginnenden Einnahmeausfälle des Staates ausgeglichen und erreichten die Steuereinnahmen wieder das frühere Niveau.

Die im November 2005 gebildete erste Große Koalition unter der Bundeskanzlerin Angela Merkel setzte die Steuerpolitik nach dem Matthäus-Effekt fort: Während sie den Höchstsatz der Mehrwertsteuer, also der Steuerart, welche Arme am härtesten trifft, weil diese ihr gesamtes Einkommen verausgaben (müssen) und dabei genauso hoch besteuert werden wie Wohlhabende, Reiche und Hyperreiche, zum 1. Januar 2007 von 16 auf 19 Prozent erhöhte, senkte sie die Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften, die am Ende der Kanzlerschaft von Helmut Kohl noch 45 bzw. 30 Prozent für einbehaltene bzw. ausgeschüttete Gewinne (statt 56 bzw. 36 Prozent zu Beginn seiner Amtszeit) betragen hatte, zum 1. Januar 2008 auf 15 Prozent.

Der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück führte eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ein, die er mit dem flotten Spruch »25 Prozent Steuern auf einen Betrag von x sind besser als 42 Prozent auf gar nix« (wegen der Anlage- und Steuervermeidungsmöglichkeiten im Ausland) begründete. Später stellte sich heraus, dass es für den Staat fortan 25 Prozent auf fast gar nix gab, denn natürlich holten die reichen Anleger ihr Kapital nicht wie er hofft reumütig aus »Steueroasen« wie Luxemburg, mittelamerikanischen Bananenrepubliken oder den britischen Kanalinseln zurück nach Deutschland.

Nach der von Steinbrück initiierten Gesetzesänderung entrichteten auch die gesetzestreuen Kapitalanleger erheblich weniger Steuern als vorher, was sie für den Staat trotz der vollmundigen Ankündigung des Bundesfinanzministers zu einem milliardenschweren Verlustgeschäft machte. Dividenden, die bisher dem sog. Halbeinkünfteverfahren unterlagen, mussten ab 1. Januar 2009 voll und Kursgewinne aus Aktien- und Fondsanteilskäufen erstmals ohne Rücksicht auf eine (zuletzt zwölf Monate betragende) Spekulationsfrist versteuert werden. Beide unterlagen fortan aber genauso wie Zinsen einer Abgeltungsteuer, die pauschal 25 Prozent beträgt und die Steuerprogression im Einkommenssteuerrecht somit unterläuft. Davon profitierten hauptsächlich jene sehr wohlhabenden Einkommensbezieher, die den Spitzensteuersatz in Höhe von 42 bzw. 45 Prozent (sog. Reichensteuer) entrichten müssen, während sich Kleinaktionäre, die mittels entsprechender Wertpapiere privat für das Alter vorsorgen wollen, aufgrund ihres niedrigeren Steuersatzes nunmehr eher schlechter als vorher standen.

Die duale Einkommenssteuer führte dazu, dass Kapitalerträge nunmehr geringer besteuert wurden als Arbeitseinkommen. Während ein Großaktionär nur 25 Prozent Abgeltungsteuer entrichtete, wurde einem Techniker, Ingenieur oder sehr gut entlohnten Facharbeiter bei zahlreichen Überstunden nunmehr vom Finanzamt im Extremfall der Spitzensteuersatz von 42 Prozent auferlegt. Der Kölner Sozialwissenschaftler Tim Engartner weist darauf hin, »dass ein Steuersystem, das Arbeit diskriminiert und Kapital privilegiert, nicht nur die Kluft zwischen Arm und Reich vertieft, sondern auch den Privatisierungsdruck erhöht.«⁶ Da die Kapitalertragsteuer zu einer Abgeltungs- bzw. Quellensteuer umgestaltet worden ist, wissen Staat und Öffentlichkeit heute außerdem weniger über die Kapitaleinkünfte ihrer Höchsteinkommensbezieher, denn die Banken führen deren Steuerschuld als Pauschalbetrag ohne persönliche Veranlagung unter Wahrung der Anonymität des Steuerpflichtigen an den Fiskus ab.

Wie die im November/Dezember 2014 publizierten Dokumente der »Luxemburg-Leaks«, die im April 2016 veröffentlichten »Panama Papers«, die im November 2017 erschienenen »Paradise Papers« und die im Oktober 2021 von investigativen Journalisten ausgewerteten »Pandora Papers« unter Beweis stellten, boomten Strategien der Steuervermeidung, Steuerumgehung und Steuerhinterziehung vielmehr weiterhin, etwa mittels anonymer Briefkastenfirmen, dubioser Treuhandfonds und Offshore-Banken. Aufgrund des von massiven Störmanövern begleiteten Ankaufs von Steuerdaten-CDs aus der Schweiz durch das nordrhein-westfälische Finanzministerium unter Norbert Walter-Borjans, die eine Verschiebung von Riesensummen ins Ausland belegten, gab es allein 130.000 Selbstanzeigen im gesamten Bundesgebiet. Folglich handelte es sich bei diesem Delikt keinesfalls, wie zur Beschwichtigung der Gemüter häufig vorgebracht wurde, um einen nur von wenigen »schwarzen Schafen« begangenen Gesetzesverstoß.

Wachsende Ungleichheit

Die im Oktober 2009 gebildete CDU/CSU/FDP-Koalition unter Angela Merkel hatte noch weniger Hemmungen, Wohlhabende, Reiche und Hyperreiche durch ihre steuerpolitischen Entscheidungen zu begünstigen, als ihre Vorgängerinnen. Angesichts des am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Wachstumsbeschleunigungsgesetzes dürften die Champagnerkorken in den feinsten Kreisen unserer Gesellschaft am Silvesterabend lauter als sonst geknallt haben, weil deren Mitglieder nunmehr noch weniger Steuern entrichten mussten. Die darin enthaltenen »Korrekturen« der Unternehmens- und Erbschaftssteuerreform boten den Vorteil, dass sie von der breiten Öffentlichkeit weniger stark wahrgenommen wurden als massive Senkungen des Einkommenssteuerspitzensatzes oder die Abschaffung der Gewerbesteuer, wie sie die FDP (und später auch die AfD) forderte. Statt dessen weichte die schwarz-gelbe Koalition eher Regelungen auf oder nahm sie ganz zurück, die ein drastisches Absinken des Steueraufkommens im Unternehmensbereich durch Finanzmanipulationen verhindern sollten, etwa die während der kurzen Amtszeit von Oskar Lafontaine eingeführte »Zinsschranke«, die Mindestbesteuerung der Konzerne sowie die zeitweilige Aussetzung der degressiven Abschreibung.

Der lobbygetriebene Rückbau des Steuersystems zeitigte erhebliche Folgen im Hinblick auf die weitere Spreizung der Einkommen und Vermögen. Selbst die EU-Kommission attestierte der Bundesregierung in einem Länderbericht, die sozioökonomische Polarisierung vorangetrieben zu haben: »Im Zeitraum 2008–2014 hat die deutsche Politik in hohem Maße zur Vergrößerung der Armut beigetragen, was auf die Tatsache zurückzuführen ist, dass die bedarfsabhängigen Leistungen real und im Verhältnis zur Einkommensentwicklung gesunken sind.«⁷ Als für die genannten Spaltungstendenzen ursächlich erwähnte der Bericht auch den Verzicht auf die Erhebung der Vermögensteuer, die Absenkung des Einkommenssteuerspitzensatzes von 53 Prozent auf 42 Prozent und die Einführung der pauschalen Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge.

Nach den Erbschafts- und Schenkungssteuerreformen der ersten beiden Koalitionsregierungen unter Angela Merkel, die sich negativ auf die gesellschaftlichen Verteilungsverhältnisse auswirkten, können Firmenerben heute von ihren Eltern unter bestimmten Voraussetzungen einen ganzen Konzern übertragen bekommen, ohne einen einzigen Cent betriebliche Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer zahlen zu müssen. »So wurde im Ergebnis aus einer Steuer, die vor allem die Vermögenden treffen sollte, nach und nach eine Steuer, von der die Vermögenden immer stärker befreit sind.«⁸ Dies hat die seit geraumer Zeit deutlicher hervorstechende Spaltung in Arm und Reich tendenziell noch verschärft.

Die von CDU, CSU, FDP, SPD und Teilen der Bündnisgrünen vorgenommenen Neuregelungen fördern die Konzentration des Kapitals, die Kumulation der Vermögen und die soziale Polarisation. In der Bundesrepublik findet eine systematische Reichtumsförderung statt, obwohl eine konsequente Armutsbekämpfung nötig wäre, um das Land sozial zu befrieden. Wie viel Geld dem Staat entgeht, das ihm die Bewältigung sozialer Probleme und der jüngsten Krisen erleichtern würde, offenbaren die Steuerstatistiken des Bundes und der Länder. Bei gleichen Steuern und gleichen Steuersätzen wie in der »Kohl-Ära« wäre das jährliche Gesamtsteueraufkommen heute um weit mehr als 100 Milliarden Euro höher, die öffentliche Armut sehr viel geringer und die sozioökonomische Ungleichheit deutlich weniger bedrückend.

Anmerkungen

1 Marc Buggeln: Das Versprechen der Gleichheit. Steuern und soziale Ungleichheit in Deutschland von 1871 bis heute. Suhrkamp-Verlag, Berlin 2022, S. 572

2 Ebd., S. 627

3 Ebd., S. 689

4 Norbert Walter-Borjans: Steuern – der große Bluff. Kiwi-Verlag, 2. Aufl. Köln 2018, S. 19 f.

5 Peter Flieshardt und Johannes Steffen: Renaissance der Familie? – Praktische Tips und kritische Fragen zur »neuen« Steuer- und Sozialpolitik. VSA-Verlag, Hamburg 1986, S. 19

6 Tim Engartner: Staat im Ausverkauf. Privatisierung in Deutschland. Campus-Verlag, Frankfurt am Main 2021, S. 13 f.

7 Europäische Kommission, Länderbericht Deutschland 2017 mit eingehender Überprüfung der Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte, Brüssel, 22.2.2017

8 Yannick Haan: Für mehr Gleichheit: Erben für alle! In: Blätter für deutsche und internationale Politik, 1/2024, S. 119

9 Bundesministerium der Finanzen: Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2021 bis 2024 (29. Subventionsbericht)

Christoph Butterwegge: Umverteilung des Reichtums, Papy-Rossa-Verlag, Köln 2024, 223 Seiten, 16,90 Euro

Christoph Butterwegge lehrte von 1998 bis 2016 Politikwissenschaft an der Universität zu Köln.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren. Denn nicht allen lernen die junge Welt kennen, da durch die Beobachtung die Werbung eingeschränkt wird.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

Ähnliche:

  • Soviel verrät der vorgelegte Koalitionsvertrag: Der künftige Kan...
    30.11.2021

    Kein Fortschritt in Sicht

    Die neue Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP verspricht Gerechtigkeit, wird aber mehr soziale Ungleichheit schaffen
  • Ampel in allen drei Phasen vor dem Berliner Reichstagsgebäude (6...
    08.10.2021

    Ampel auf grün

    Berlin: Gemeinsame Sondierungen von SPD, FDP und Grünen gestartet. Wissing: Keine Steuererhöhungen
  • Für Kinder in Armut haben die verantwortlichen Ministerinnen Sch...
    08.04.2016

    Aufwachsen in Armut

    Sozialverbände kritisieren »Bildungs- und Teilhabepaket«. Regierung sieht Chancengleichheit gewahrt

Mehr aus: Kapital & Arbeit