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Social-Media-Konzerne

Weimer auf Trumps Spuren

Kulturstaatsminister will Tik Tok in der EU zerschlagen. Datenschutz als Argument, US-Vorgehen als Vorbild. Westliche Social-Media-Giganten werden nicht problematisiert

Foto: Maxim Shemetov/REUTERS
Bei Tik Tok hat Weimer Datenschutzbedenken, doch zu den mächtigen US-Datenkrämern schweigt er (Beijing, 7.8.2025)

Die Debatte über den Umgang mit der chinesischen Social-Media-App Tik Tok geht in die nächste Runde: Am Dienstag plädierte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer dafür, den chinesischen Mutterkonzern Bytedance zu nötigen, das EU-Geschäft an europäische Eigentümer zu verkaufen. Als Blaupause dient das Vorgehen der US-Regierung: »Die Amerikaner haben das auf eine sehr kluge Weise gelöst«, sagte Weimer bei einem Ministertreffen in Brüssel.

In den USA waren im Januar nach langwierigen Verhandlungen 80,1 Prozent des US-Geschäfts von Tik Tok für rund 14 Milliarden US-Dollar an ein Konsortium bestehend aus Oracle Corporation, Silver Lake, MGX und weiteren internationalen Investoren gegangen. Die Strippen in der hierfür neu gegründeten US-Firma »Tik Tok USDS Joint Venture LLC« zieht der Trump-Vertraute und Techmilliardär Larry Ellison, der den Deal angebahnt hatte und als führender Vorsitzender von Oracle zu den wichtigsten Kapitalgebern gehört. Das neue Unternehmen hat die Kontrolle über US-Nutzerdaten, Moderation und Sicherheitsinfrastruktur sowie (teilweise) den Algorithmus übernommen.

Hintergrund des Eigentümerwechsels war ein Urteil des Supreme Court von 2024, das einen Verkauf des US-Geschäfts oder ein Verbot des Dienstes verlangte. Argumentiert wurde, dass sonst Nutzerdaten von US-Bürgern an die Konzernzentrale in Beijing abfließen und von dort auch der chinesischen Regierung zur Verfügung gestellt werden. Dies gefährde die nationale Sicherheit. 19,9 Prozent der Anteile konnten bei Bytedance verbleiben, da nach US-Recht mindestens 20 Prozent erforderlich sind, damit ein Unternehmen als »von einem ausländischen Gegner kontrolliert« eingestuft werden kann.

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Weimer sieht nun auch die Sicherheit der EU-Bürger durch die Kurzvideoapp bedroht. »Tik Tok sammelt die Daten der europäischen Jugend in einem unvorstellbar großen Ausmaß«, zog er die Parallele zur Argumentation der US-Justiz. Die Daten lägen auf Servern, welche die EU nicht kontrollieren könne. »Wir wissen auch nicht genau, was mit diesen Daten – und es handelt sich hier um intimste Daten der europäischen Jugend – geschieht«, so Weimer weiter. Bytedance argumentiert hingegen, die Daten europäischer Nutzer lägen auf Servern in Irland und Norwegen und würden nicht an chinesische Behörden weitergegeben.

Auffällig ist, dass sich Weimers Zerschlagungspläne lediglich auf Tik Tok beziehen. Plattformen wie Facebook, Instagram oder X, die in den Händen US-amerikanischer Techkonzerne sind, wurden nicht problematisiert. Doch während über eine Weitergabe von Tik-Tok-Nutzerdaten an staatliche Stellen lediglich spekuliert werden kann, entspricht dieses Vorgehen im Falle US-amerikanischer Plattformen der geltenden Rechtslage. So regelt der Cloud Act von 2018 ausdrücklich, dass US-Sicherheitsbehörden auf Nutzerdaten zugreifen dürfen, die auf Servern von US-amerikanischen Konzernen liegen. Eine Abspaltung des EU-Geschäfts dieser Firmen wurde aus den Reihen der Bundesregierung aber bislang nicht gefordert.

Die EU-Kommission treibt derweil die Debatte über Social-Media-Verbote für Jugendliche weiter voran, statt den Jugendschutz über strengere Auflagen für die Betreiber zu stärken. Zuletzt hatte die Chefin der Behörde, Ursula von der Leyen, am Dienstag in Kopenhagen für den Sommer einen Gesetzgebungsvorschlag in Aussicht gestellt. Zwar sollen zunächst die Ergebnisse einer Expertengruppe abgewartet werden, die sich mit dem Thema befasst. Zugleich stellte sie jedoch klar, es sei ihre »Überzeugung, dass wir einen zeitlichen Aufschub für soziale Medien in Betracht ziehen müssen«.

»Fast alle EU-Mitgliedstaaten« hätten sich dafür ausgesprochen, ein Mindestalter wenigstens zu prüfen, argumentierte von der Leyen weiter. Einige Mitgliedstaaten wie Dänemark, Frankreich und Spanien haben bereits Verbote auf nationaler Ebene auf den Weg gebracht. Aufgrund der mit dem Digitale-Dienste-Gesetz nach Brüssel übertragenen Zuständigkeit für die Digitalregulierung setzt dies jedoch die Schaffung einer Rechtsgrundlage auf Ebene des Staatenkartells voraus.

junge Welt

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.05.2026, Seite 14, Medien

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