Ausschluss per Geheimdienst
Von Ulrich Schneider
In den vergangenen Monaten häuften sich die Fälle, in denen das Recht auf Informationsfreiheit und die Tätigkeit von Journalisten drastisch eingeschränkt wurden – auch auf Ebene der EU. Dabei waren es nicht nur politische Entscheidungen der Kommission, sondern auch nationale Einflussnahmen, die kritischen Journalismus behinderten. Erinnert sei an Hüseyin Doğru, der in der BRD zur Zeit wegen seiner unliebsamen Berichterstattung ökonomisch zugrunde gerichtet werden soll. Über den weiteren Fall eines italienischen Journalisten berichtete kürzlich die Europäische Journalistenföderation in Brüssel. Zwar konnte dessen Tätigkeitsverbot aufgehoben werden, sein Beispiel zeigt aber darüber hinaus, welche politischen und geheimdienstlichen Einflussnahmen auf die Pressefreiheit in Europa am Wirken sind.
Seit gut 20 Jahren lebt und arbeitet Filippo Giuffrida in Brüssel, ist akkreditiert bei allen EU-Gremien, dem EU-Parlament, der EU-Kommission und dem Rat der Europäischen Union. Wie bei solchen Institutionen üblich, muss sich jede Person einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen, die aber in der Vergangenheit eher eine reine Formsache war. Bei seiner Aktualisierung der Akkreditierung 2025 verweigerten belgische Behörden ihm dann aber eben diese Überprüfung wegen angeblicher »Kontakte zur extremen Linken«. Per Einschreiben erhielt der Journalist Anfang vergangenen Jahres diese Nachricht.
In einem Interview mit der italienischen Tageszeitung Il Secolo XIX erklärte Giuffrida: »In dem Schreiben hieß es lediglich, ich hätte angeblich Kontakte zur extremen Linken. Es gab keine Definition von ›angeblich‹ und keine Definition dessen, was für einen Journalisten als ›Kontakt‹ zu verstehen ist.« Gemäß belgischem Recht legte er Berufung ein. Eigentlich müssen Behörden solche Einwände innerhalb von 15 Tagen bestätigen und bearbeiten. In seinem Fall erhielt sein Anwalt überhaupt erst nach drei Monaten Akteneinsicht, wobei erkennbar wurde, dass der belgische Militärgeheimdienst in diesen Fall involviert war.
Nach einem halben Jahr, Anfang Juli 2025, hob das Berufungsgremium die Ablehnung auf – die Entscheidung sei unzureichend begründet und nicht durch stichhaltige Beweise gestützt. Dennoch dauerte es noch bis September, bis der Pressezugang von Filippo Giuffrida vollständig wiederhergestellt worden war. Ein interessantes Detail offenbarte, wie weitgehend Sicherheitsdienste in die Freiheit der Berichterstattung eingreifen: So habe der Reporter an einem Freitag nachmittag gegen 17.30 Uhr mit seinem Anwalt telefoniert und über die Einreichung einer Klage gegen die belgische Regierung wegen Nichteinhaltung gesetzlicher Fristen gesprochen. Kaum eine halbe Stunde später erhielt sein Anwalt einen Anruf von einem Beamten der Bundespolizei, der ihm mitteilte, dass für die folgende Woche plötzlich eine Anhörung angesetzt worden sei.
Dass dieser Fall nicht nur mit den belgischen Sicherheitsbehörden zu tun hat, könne Giuffrida zwar nicht beweisen. Angesichts seiner freiberuflichen Arbeit für verschiedene italienische Medien und Agenturen sei es aus seiner Sicht aber durchaus naheliegend, dass dortige Sicherheitsdienste in Abstimmung mit den belgischen Behörden diese Sperrung vorangetrieben haben. Immerhin engagiert sich Giuffrida seit vielen Jahren unter anderem für die antifaschistische Organisation ANPI (Associazione Nazionale Partigiani d’Italia) und ist Vizepräsident der Internationalen Föderation der Widerstandskämpfer (FIR). Solches Engagement ist der rechten Regierung unter Giorgia Meloni ein Dorn im Auge.
Ist es daher abwegig, zu vermuten, dass durch entsprechende berufliche Einschränkungen bewusst die finanzielle Existenz des Journalisten geschädigt werden sollte? Giuffrida berichtet jedenfalls, dass dieses Vorgehen der belgischen Sicherheitsbehörden nicht nur 5.000 Euro Anwaltskosten verursachte, sondern ihm auch spürbare Einnahmeausfälle durch seine freiberufliche Berichterstattung über den Europäischen Rat einbrachte.
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