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09.05.2026
- → Kapital & Arbeit
Trumps neuestes Ultimatum
US-Präsident setzt EU neue Frist im Handelsstreit. Androhungen weiterer Zollerhöhungen. Brüssel beteuert Kooperation und sichert sich gleichzeitig ab
Der Zollstreit zwischen der EU und den USA geht weiter: Am Freitag drohte US-Präsident Donald Trump über seine Onlineplattform »Truth Social«, die von ihm verhängten Strafzölle würden »sofort auf ein viel höheres Niveau steigen«, sollte Brüssel nicht bis zum 4. Juli – dem 250. Unabhängigkeitstag der Vereinigten Staaten – den im vergangenen Jahr ausgehandelten Handelsdeal umsetzen.
Mitte August 2025 hatten sich Trump und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in einem Rahmenabkommen auf eine Zollobergrenze von 15 Prozent auf die meisten EU-Warenimporte in die USA, die auch für europäische Autos und Autoteile gelten sollte, geeinigt. Im Gegenzug verpflichtete sich die EU, Zölle auf US-Industriegüter abzuschaffen und den Marktzugang für US-Agrarprodukte wie Schweinefleisch und Milchprodukte zu erleichtern.
Trump warf der EU vor, die zugesagte Absenkung der Zölle auf null nicht umgesetzt zu haben, obwohl er ausreichend Zeit gegeben habe. Zugleich ist das jüngste Ultimatum aus Washington eine Art Fristverlängerung; erst vergangene Woche hatte der US-Präsident erklärt, dass bereits wenige Tage später Einfuhrgebühren von 25 Prozent auf Fahrzeuge aus der EU fällig werden würden. Ein solcher Schritt hätte insbesondere die BRD hart getroffen. Ferner bleibt unklar, worauf genau die von Trump angedrohten höheren Zölle ab dem 4. Juli fällig werden sollen.
Dabei meinte selbst der US-Präsident, seinen jüngsten Drohungen sei ein »sehr gutes Gespräch« mit von der Leyen vorausgegangen. Diese betonte auf der Onlineplattform X, dass beide Seiten weiterhin uneingeschränkt zur Umsetzung des Handelsdeals stünden und bereits gute Fortschritte in Richtung einer Zollsenkung bis Anfang Juli erzielt worden seien.
Der Zolldeal vom August vergangenen Jahres war in seiner Umsetzung durch weitere wirtschaftliche Drohungen Trumps, unter anderem während des Streits um Grönland, sowie nach der Entscheidung des Supreme Courts, viele Zölle für rechtswidrig zu erklären, immer wieder verzögert worden. Das Europäische Parlament kündigte im März an, die weitere Umsetzung an strenge Bedingungen zu knüpfen. Innerhalb der EU laufen zudem weiterhin Verhandlungen zwischen Europaparlament und Mitgliedstaaten, die für die vollständige Umsetzung notwendig sind. Bei einem Treffen am Mittwoch wurde keine Einigung erzielt.
Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses im Europaparlament, betonte in einer Stellungnahme am Freitag, das Europäische Parlament arbeite an der Umsetzung des Abkommens. Während die EU ihre Verpflichtungen erfülle, brächen die USA ihre Zusagen immer wieder. Die jüngsten Entwicklungen würden bestätigen, dass man zu Recht den US-amerikanischen Drohungen widerstanden habe. Die europäische Gesetzgebung dürfe »nicht von drohenden Social-Media-Beiträgen aus den USA diktiert werden«.
Lange verwies zudem auf ein Urteil des US-Handelsgerichts vom Donnerstag abend, das den amerikanischen Unternehmen recht gab, die gegen den von der Trump-Regierung verhängten pauschalen Einfuhrzoll von zehn Prozent geklagt hatten. Das Urteil setzt die Zölle lediglich für die an dem Verfahren beteiligten Unternehmen aus, hebt sie jedoch nicht vollständig auf.
Der Zoll wurde am 24. Februar auf Grundlage von Abschnitt 122 des Handelsgesetzes von 1974 eingeführt, der temporäre Abgaben zur Korrektur schwerer Zahlungsbilanzdefizite erlaubt, nachdem der Supreme Court die zuvor verhängten »Freedom Day«-Zölle für unzulässig erklärt hatte.
Lange sagte, die Entscheidung zeige, dass die Rechtsgrundlage für einige US-Zölle weiterhin unsicher sei. Dies unterstreiche die Notwendigkeit, Schutzklauseln im Abkommen beizubehalten, falls Washington erneut seinen Kurs ändere.
Einer der größten Streitpunkte bleibe das Beharren des Parlaments auf einer »Sunrise«-Klausel und weiteren Mechanismen, die es ermöglichen würden, das Abkommen bei Verstößen der USA zu suspendieren, einschließlich der weiterhin geltenden US-Zölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte, die nach dem Rahmenabkommen vom vergangenen Sommer eingeführt wurden.
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