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US-Handelskrieg

Zahltag nach dem Zollende

USA beginnen »Rückzahlung« illegaler Zölle. Prozess undurchsichtig, Konsumenten gehen leer aus

Foto: Evan Vucci/REUTERS
Unberechenbarkeit ist schlecht fürs Geschäft, muss wohl auch der US-ÜPräsident einsehen (Phoenix, 17.4.2026)

Etwas mehr als ein Jahr ist es her, dass US-Präsident Donald Trump den »Liberation Day« ausrief und weitreichende Strafzölle gegen so ziemlich jedes Land verhängte, mit denen die Vereinigten Staaten Handel treiben. Nachdem das handelspolitische Manöver im Februar vom Supreme Court kassiert wurde, muss die Regierung nun betroffenen Importeuren insgesamt etwa 166 Milliarden US-Dollar »zurückzahlen« – inklusive Zinsen. Mit der Auszahlung wurde am Montag (Ortszeit) begonnen.

Das Gericht hatte festgestellt, dass mehr als 330.000 Importeure mit insgesamt 53 Millionen Lieferungen von den rückwirkend für illegal erklärten Zöllen betroffen waren. Für die erste Rückzahlungsphase haben sich bereits über 56.000 Unternehmen gemeldet, 127 Milliarden US-Dollar sind bereits verplant. Für die Auszahlung wurde eigens ein digitales System entwickelt, getauft »Consolidated Administration and Processing of Entries« (zu deutsch etwa »Gesammelte Verwaltung und Bearbeitung von Anträgen«), oder CAPE.

Viele Unternehmen sind mit der Lösung nur bedingt zufrieden. Gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters äußerten sich mehrere Kapitalvertreter besorgt. Manche Konzerne, zum Beispiel der deutsche Elektromotorenhersteller EBM-Papst, hätten sich mit der Registrierung für die Rückzahlungen vorerst zurückgehalten, weil sie befürchteten, das System könne durch die hohe Zahl an eingehenden Anträgen überlastet sein. Andere monierten unverständliche technische Hürden. So würde das System nur bestimmte Schreibweisen von Firmennamen akzeptieren und Informationen abfragen, die der zuständigen US-Zollbehörde bereits vorlägen.

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Fernerhin ist bei den juristischen Verfahren im Hintergrund noch lange nicht alles in Sack und Tüten. So besteht die Sorge, dass die Regierung noch bis Anfang Mai Berufung gegen die gerichtliche Anordnung, das Rückzahlungsportal einzurichten, einlegen könnte. Ob dann eine Aufschiebung oder sogar aufwendige Rückabwicklungsverfahren drohen, ist offen. Eine Auszahlung der via CAPE angemeldeten Ansprüche soll in 60 bis 90 Tagen erfolgen. Außerdem hatte Trump nach der Entscheidung des Supreme Court gegen die »Liberation Day«-Zölle prompt mit neuen Einfuhrgebühren reagiert, dieses Mal auf einer anderen Rechtsgrundlage. Auch sie sind mittlerweile Gegenstand von Justizverfahren und somit ein weiterer Quell von Unabwägbarkeiten.

Auch abseits der Leiden der Kapitalisten hat sich die Frage der Rückzahlung zu einem Politikum entwickelt. Schließlich nahmen die Konzerne die höheren Einkaufspreise nicht einfach als Schmälerung ihrer Profitmarge hin, sondern gaben die Mehrkosten entlang der Lieferkette an die Endverbraucher weiter. Die aber sind bei den jetzt anlaufenden Rückzahlungen außen vor. Daraus machen selbst herrschende Politiker keinen Hehl: »Ich habe das Gefühl, das amerikanische Volk wird davon nichts sehen«, sagte bereits im Februar US-Finanzminister Scott Bessent zu den Rückzahlungen.

Wie die BBC berichtete, sind in mehreren US-Bundesstaaten bereits Sammelklagen angelaufen, mit denen die Konzerne zur Weitergabe der Gelder an ihre Kunden, die von den Aufpreisen betroffen waren, gebracht werden sollen. Ziele sind zum Beispiel der Versanddienstleister Fedex und die Supermarktkette Costco. Fedex kündigte an, Kunden, die Zölle auf ihre Sendungen gezahlt hätten, mit den Geldern entschädigen zu wollen. Costco gelobte Preissenkungen.

In vielen Fällen seien die Auswirkungen der Zölle zu indirekt und zu tief in der Lieferkette verborgen, als dass eine direkte Umrechnung auf den einzelnen Kunden möglich wäre, argumentiert die BBC. Manche Konzerne hätten die Einfuhrgebühren nur teilweise an ihre Kundschaft weitergegeben, andere Schulden aufgenommen, um ihre Ware überhaupt erst ins Land und an die Verbraucher bringen zu können. Kaum zu beziffern sind auch die theoretischen Verluste durch Geschäftsentscheidungen wie beispielsweise die Preispolitik für in der Wirkungszeit der Zölle auf den Markt gekommene Produktlinien.

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Erschienen in der Ausgabe vom 22.04.2026, Seite 8, Kapital & Arbeit

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