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Umfragerekord für die AfD

Konkurrenz im Höhenrausch

In Sachsen-Anhalt wird AfD Zustimmungswert von über 40 Prozent attestiert. Ministerpräsident sieht Mitschuld bei Bundesregierung

Foto: Peter Gercke/dpa
Gesicht zum Plattdrücken: AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund auf einem T-Shirt (Schönebeck, 1.5.2026)

Bei der AfD herrscht Euphorie. Die Rechtsaußenpartei findet offenbar in Sachsen-Anhalt, wo am 6. September der Landtag gewählt wird, noch größeren Anklang als bisher. Ihr Zustimmungswert stieg um zwei Prozentpunkte auf 41 Prozent, wie aus den am Donnerstag veröffentlichten Ergebnissen einer Umfrage von Infratest Dimap hervorgeht. AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund jubelte in einem Video auf der Plattform X, man habe die »Schallmauer« von 40 Prozent durchbrochen. AfD-Chefin Alice Weidel erklärte gegenüber dem rechten Portal Nius, sie rechne in Sachsen-Anhalt ebenso wie bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern zwei Wochen später mit einer absoluten Mehrheit ihrer Partei. Tatsächlich fehlen der AfD in Sachsen-Anhalt, wenn es nach der aktuellen Umfrage geht, noch drei Sitze zur absoluten Mehrheit.

Ministerpräsident Sven Schulze machte die »schwarz-rote Koalition« im Bund für die guten Umfragewerte der AfD mitverantwortlich. »Die Menschen hier sind unzufrieden mit dem, was sie aus Berlin bekommen, und ich bin es ehrlich gesagt auch«, sagte der CDU-Politiker gegenüber dem MDR. Noch nie hätten schlechte Werte der Bundesregierung »so starke Auswirkungen auf eine Landtagswahlumfrage gehabt«, sagte er. CDU und Linke haben in der Erhebung von Infratest Dimap jeweils einen Prozentpunkt verloren und liegen bei 26 bzw. zwölf Prozent, die SPD unverändert bei sieben. Bündnis 90/Die Grünen und BSW würden demnach nicht im Landtag vertreten sein.

Ihre momentane Beliebtheit bei den Befragten verdankt die AfD wohl nicht nur der Schwäche ihrer Gegner, sondern auch der Tatsache, dass sie immer wieder hohe Spenden von begüterten Mitbürgern erhält und so im Straßenbild flächendeckend präsent sein kann. Eine dubiose Spende an die Partei – mit rund 2,35 Millionen Euro wohl die höchste in ihrer Geschichte – stand am Donnerstag im Zentrum einer Verhandlung vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Nachdem Hinweise aufgekommen waren, dass die Zuwendung rechtswidrig gewesen sein könnte, hatte die Partei sie 2025 unter Vorbehalt an die Bundeskasse überwiesen. Jetzt will die AfD das Geld zurück.

Im Bundestagswahlkampf 2025 hatte die AfD die Millionenspende von dem Österreicher Gerhard Dingler, früherer Landesgeschäftsführer der FPÖ im Bundesland Vorarlberg, angenommen. Mit dem Geld wurden rund 6.400 Plakate finanziert, auf denen die AfD bundesweit als »bürgerliche Alternative« zu den anderen Parteien empfohlen wurde. Schon zu diesem Zeitpunkt wurde über die Herkunft des Geldes und die wahre Identität des Spenders öffentlich spekuliert.

Die Bundestagsverwaltung hatte Hinweise, dass Dingler nur ein »Strohmann« war und die Millionen ursprünglich vom deutschen Milliardär Henning Conle stammten, der offenbar vermeiden wollte, als AfD-Unterstützer in der Öffentlichkeit wahrgenommen zu werden. Sie habe den Hinweis bekommen, so die Bundestagsverwaltung, dass Dingler zuvor »eine Überweisung eines noch höheren Betrages von Henning Conle erhalten habe, der als Unterstützer der AfD hier aktenkundig ist«.

Das Prüfverfahren des Bundestags fiel 2025 eindeutig aus: Das Geld stamme nicht von Dingler, sondern von einem nicht genannten Dritten. Per Bescheid verpflichtete Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) die AfD deshalb, die von der Partei gemeldete Spendensumme an den Bundestag weiterzuleiten. Die Partei kam dem nach, wehrte sich aber im August mit einer Klage gegen den Bescheid. Dingler habe gegenüber der Partei mehrfach versichert, dass die Sachspende aus seinem privaten Vermögen komme und nicht im Auftrag von Dritten erfolgt sei, so die AfD zur Begründung.

Den parlamentarischen Höhenflug der AfD versuchen die anderen Parteien unterdessen mit einer Änderung der Spielregeln zu bremsen, solange sie noch die Mehrheit dafür haben. So hatte der rheinland-pfälzische Landtag am Mittwoch in seiner letzten Sitzung vor der Neukonstituierung nach der Landtagswahl mit einer Verfassungsänderung das nötige Quorum für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses von einem Fünftel auf ein Viertel der Abgeordneten erhöht. SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen begründeten das damit, dass die AfD Untersuchungsausschüsse missbrauchen könne. Trotz einer größeren Fraktion erreicht die AfD das neue Quorum nicht. Sie hat nun eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof angekündigt.

junge Welt

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.05.2026, Seite 4, Inland

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