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07.05.2026
- → Ausland
Weshalb zieht sich Evas Freilassung so lange hin?
Der Deutsche Journalistenverband hat kein Verständnis für die Inhaftierung der Journalistin in Syrien, sagt Hendrik Zörner
Wie kürzlich bestätigt wurde, sitzen die deutsche Journalistin Eva Maria Michelmann und ihr kurdischer Kollege Ahmet Polat in einem Gefängnis im syrischen Aleppo. Dorthin hatten sie Einheiten der syrischen »Übergangsregierung« nach ihren Angriffen am 18. Januar in Rakka verschleppt. Der Deutsche Journalistenverband, wie auch die internationalistische Gruppe »People’s Bridge«, hatten Bundesaußenminister Johann Wadephul aufgefordert, sich für die sofortige Freilassung einzusetzen. Wie ist zu erklären, dass sich das so lange hinzieht?
Warum es so lange dauert, verstehen wir auch nicht. Wir hatten unsere Informationen zum Fall von der Familie Michelmann erhalten, die damit am 20. April an die Öffentlichkeit trat. Zwei Tage später forderten wir den Bundesaußenminister auf, vollen Einsatz zu leisten, damit die in Syrien inhaftierte Journalistin freikommt. Inzwischen war in der Presse zu lesen, das Auswärtige Amt habe Kontakt zu ihr aufnehmen können und betreue sie konsularisch.
Das klingt ziemlich vage. Ist Ihnen bekannt, ob ein Besuch in dem Gefängnis in Aleppo erfolgte?
Nein. Genaueres dazu, ob die Kölner Journalistin tatsächlich besucht wurde, ist mir nicht bekannt. Üblicherweise bedeutet ja eine solche Bestätigung konsularischer Betreuung, dass eine im Ausland festgenommene Person besucht wird.
Wie bewerten Sie es, dass der ehemalige Al-Qaida-Kommandant und aktuelle Präsident Syriens, Ahmed Al-Scharaa, bereits Ende März in Berlin empfangen wurde, ohne dass die Frage nach dem Verbleib der verschwundenen Journalistin geklärt wurde? Bekanntermaßen ist sie bereits seit spätestens Anfang März offiziell vermisst.
Es wurde berichtet, dass Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gegenüber Al-Scharaa das Schicksal der Journalistin angesprochen habe. Michelmann lebte seit mehreren Jahren in Syrien und berichtete für kurdische Medien über die Lage in den Autonomiegebieten im Nordosten des Landes. Die syrische »Übergangsregierung« hatte noch vor kurzem angegeben, keine Kenntnis über ihren Verbleib zu haben.
Michelmann und ihr Begleiter hätten versucht, aus dem »Gewahrsam« in Aleppo zu fliehen, was durch Überwachungskameras dokumentiert worden sei, berichtete dpa am 1. Mai unter Berufung auf Auskünfte des Direktors für Presseangelegenheiten im syrischen Informationsministerium, Omar Ibrahim. Die syrischen Behörden hätten die deutsche Regierung »um Informationen zu Identität und Hintergrund der Frau gebeten«, hieß es. Und dann passiert einfach nichts?
Die Agentur hat in diesem Bericht mit einer einzigen Quelle gesprochen, einem Vertreter der syrischen »Übergangsregierung«. Der – wen wundert es? – seine eigene Version dazu verbreitet. Darin heißt es beispielsweise, Michelmann habe behauptet, sie sei Spanierin. Der Bericht wirft bei mir mehr Fragen als Antworten auf, weil darin keine unabhängige Quelle vorkommt. Solange nicht geklärt ist, welche schwerwiegenden Vorwürfe es gegen die Journalistin gibt und gegen welche Gesetze sie überhaupt verstoßen haben soll, die auch nach deutschem Strafrecht relevant wären, dürfte sie gar nicht in Haft sitzen – erst recht nicht in Isolationshaft.
Michelmann wurde Presseberichten zufolge im Januar bei der Durchsuchung eines Jugendzentrums einer kurdischen Organisation festgenommen. Und dies wird ihr nun von der syrischen »Übergangsregierung« vorgehalten?
Auch wenn sie in einem Gebäude gewesen wäre, das den Syrischen Demokratischen Kräften zugeordnet wird, so wie es im dpa-Bericht vom 1. Mai heißt: Eine Journalistin muss sich ja irgendwo verstecken, wenn Milizionäre – wie damals am 18. Januar in Rakka – den Ort und seine Zivilbevölkerung angreifen. Wir setzen uns für sie ein und fordern ein entsprechendes Engagement vom deutschen Außenminister. Die »Übergangsregierung« muss mitteilen, aus welchem Grund die Journalistin überhaupt dort im Gefängnis ist. Jegliche Information dazu fehlt, inwiefern das gerechtfertigt sein soll. Es gilt also, dies nachzuholen oder sie sofort freizulassen. Für alles andere haben wir überhaupt kein Verständnis.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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