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04.05.2026
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Von welcher Entwicklung zeugt der Fall Doğru?
Mit Sanktionen gegen Medien und Journalisten entscheiden BRD und EU, was Bürger nicht konsumieren dürfen, sagt Florian Warweg
Einer breiteren Öffentlichkeit sind Sie durch Ihre Berichte aus der Bundespressekonferenz bekanntgeworden. Sie lagen im Rechtsstreit mit dem gleichnamigen Journalistenverein. Halten Sie Ihren Fall für symptomatisch?
Absolut. Ich musste mir mein Fragerecht vor dem Landgericht Berlin erstreiten. Vor Gericht wurde vom Vorstand gegen meine Teilnahme angeführt: Ich mache »Regierungsmitglieder verächtlich«, was dem Ansehen des Vereins schaden würde. Dazu wurde auf einen Tweet verwiesen, »mit dem sich der Kläger über Frau Baerbock lustig macht«. Das offenbart das Grundproblem: Ein privater Verein kontrolliert die zentrale Schnittstelle zwischen Regierung und Öffentlichkeit. Der aktuelle Regierungssprecher war zuvor Ressortleiter Politik bei der Süddeutschen, der Pressechef des Verteidigungsministeriums war ARD-Korrespondent. Man duzt sich, man fliegt gemeinsam im Regierungsflieger. Das ist keine Kontrolle der Macht – das ist maximale Nähe zur Macht.
In welchem Zustand sehen Sie Presse- und Meinungsfreiheit in der BRD?
Fast jeder zweite Bundesbürger hat laut dem Umfrageunternehmen Civey das Gefühl, seine Meinung nicht mehr frei äußern zu können – 2011 waren es noch 26 Prozent. Über die Hälfte vertraut den Leitmedien nicht mehr. Eine Handvoll westdeutscher Medienkonzerne – Bertelsmann, Springer, Burda, Bauer Media, Holtzbrinck – beherrscht den Pressemarkt und zunehmend auch die journalistische Ausbildung. Noam Chomsky und Edward S. Herman beschreiben das in ihrem Klassiker »Die Konsensfabrik«: Konsensherstellung nicht durch direkten Zwang, sondern durch Marktkräfte, internalisierte Annahmen und Selbstzensur.
Die junge Welt wird im Verfassungsschutzbericht als »linksextremistisch« geführt. Welche Folgen hat das auf den Medienpluralismus?
Hier bewertet eine staatliche Behörde, die dem Bundesinnenministerium untersteht, öffentlich die politische Ausrichtung einer journalistischen Publikation – mit sehr konkreten medialen und wirtschaftlichen Folgen. Das ist ein gefährlicher Präzedenzfall. Besonders brisant finde ich die Personalrochade in diesem Zusammenhang: Der Richter Wilfried Peters, der diese Entscheidung traf, wurde anschließend Präsident des Verfassungsschutzes in Brandenburg.
Die Einstufung der jW wirkt wie ein staatliches Warnschild, das Abonnenten, Anzeigenkunden und Autoren abschreckt – eine nur etwas sanftere Variante der wirtschaftlichen und sozialen Strangulierung, die wir derzeit bei EU-Sanktionen gegen Journalisten beobachten. Exemplarisch sei auf den Fall von Hüseyin Doğru verwiesen. Fast noch weniger Aufmerksamkeit erhielt der aktuelle Fall des jW-Autors Ken Merten, den der sächsische Verfassungsschutz als politisch »unzuverlässig« einstuft und ihm die Arbeit als Wachmann für soziale Einrichtungen entziehen will.
Von welcher Entwicklung zeugt der Fall Doğru?
Das ist ein Präzedenzfall. Ein in Berlin lebender deutscher Staatsbürger und Journalist, Vater von drei Kindern, wird per EU-Sanktionen, die nach meinem Wissen von der Bundesregierung initiiert wurden, seiner Existenz beraubt: Konten gesperrt, Ein- und Ausreiseverbot im gesamten EU-Raum. Selbst Nahrungsmittel- oder Windelspenden sind untersagt. Sein »Vergehen«: journalistische Berichterstattung über propalästinensische Proteste – eingestuft als indirekte »Informationsmanipulation« im Sinne Russlands. Es gibt kein Gericht, keine Anklage, kein Recht auf Anhörung.
In den vergangenen Jahren ist eine zunehmende Verrohung der Debattenkultur in sozialen Netzwerken zu beobachten, auch gegenüber Journalistinnen und Journalisten.
Was mich stört, ist die selektive Empörung: Wenn ein anonymer Account einen Mainstreamjournalisten beschimpft, gibt es Solidarität. Wenn die EU einem Journalisten und dessen Familie per Sanktion die Konten sperrt, bleibt es still. Zudem wird »Verrohung« häufig instrumentalisiert, um legitime Medienkritik zu delegitimieren. Wenn die Hälfte der Bürger den Medien nicht mehr vertraut, ist das kein Problem der Kommentarspalten – sondern eine Repräsentationskrise.
Mit dem russischen Einmarsch in die Ukraine wurden russische Medien EU-weit faktisch verboten. Was bedeutet das für das Image als demokratische Gesellschaft?
Das EU-weite Verbot von RT war ein historischer Einschnitt und hat den Boden bereitet für Sanktionen gegen alle, die es wagen, das herrschende Regierungsnarrativ etwa zum Ukraine-Krieg oder Gaza zu hinterfragen. Der Staat und die suprastaatliche Struktur EU entscheiden, welche Informationsquellen Bürger nicht konsumieren dürfen. Zumindest die EU hat dafür gar keine rechtliche Grundlage. Man sollte meinen, dass in einer gefestigten Demokratie die Menschen sich aus verschiedenen Quellen ein eigenes Bild machen können.
Florian Warweg ist Redakteur der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung. Zuvor arbeitete er für die Nachdenkseiten und den mittlerweile verbotenen russischen Auslandssender RT Deutsch
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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