Historische Resolution vor der UNO
Von Bernard Schmid
Der 25. März ist der Internationale Gedenktag für die Opfer des transatlantischen Sklavenhandels. An diesem Mittwoch wird Ghana – unterstützt von der Afrikanischen Union – in der UN-Generalversammlung einen Resolutionsentwurf einbringen, mit dem der transatlantische Sklavenhandel und die rassistisch motivierte Versklavung von Afrikanern zum schwersten Verbrechen gegen die Menschheit erklärt werden soll. Ghanas Präsident John Mahama, wird die Vorlage in New York persönlich einbringen. Eventuell folgt eine Abstimmung darüber. Erwartet wird, dass auch die Mitgliedstaaten der Karibischen Gemeinschaft (Caricom), die einen eigenen Wiedergutmachungsplan vorgelegt hat, diese unterstützen werden. In den sozialen Netzwerken wurde auch eine Unterstützung Brasiliens für die diplomatische Initiative angekündigt. Mahama erklärte im Vorfeld: »Der erste Schritt zur Heilung ist die Wahrheit.«
Schätzungen zufolge wurden vom 16. bis 19. Jahrhundert 15 Millionen Männer, Frauen und Kinder gewaltsam verschleppt. Anderen Quellen zufolge wurden bis zu 12,8 Millionen Menschen versklavt. Etwa 10,7 Millionen erreichten Amerika lebend, während zwischen 1,5 und zwei Millionen während der Überfahrt, auch bekannt als »Middle Passage«, starben. Unter dem »Handel« litten vor allem afrikanische Gesellschaften und Staaten wie die Königreiche Kongo oder Benin im Hinterland der Küsten am Atlantik und am Golf von Guinea, in denen die späteren Sklaven gefangen wurden, um sie weiterzuverkaufen und abzutransportieren.
Eine Annahme der Resolution hätte eine hohe symbolische Bedeutung, wenngleich Kritiker eine mögliche Relativierung anderer historischer Verbrechen befürchten, wogegen sich die Initiatoren wehren. Es gehe nicht um einen Wettbewerb, sondern darum, den transatlantischen Sklavenhandel als das anzuerkennen, was er war. Die ghanaische Regierung betont, es handele sich um »den Beginn einer Bewusstmachung der strukturellen Ungleichheit, der auch die Schuldenlast, die Unterschiede im Entwicklungsniveau, die Verwundbarkeit (der Länder) durch die Klimakrise und die internationale Finanzpolitik zugrunde liegen«.
In einer teilweise ähnlichen Logik – aber hier mittels eines innerstaatlichen Gesetzes –, hat Algerien in jüngerer Zeit die Kriminalbilanz der französischen Kolonisierung zum Gegenstand eines Textes gemacht. Nach mehrmonatiger Debatte wurde dieser am 9. März endgültig vom algerischen Parlament angenommen. Die beschlossene Variante enthält im Unterschied zur Urfassung keine Reparationsforderungen an Frankreich wegen der Kolonisierung mehr. Anders steht es um die Opfer der französischen Atomwaffenversuche in der algerischen Sahara in den 1960er Jahren und die daraus resultierende Verstrahlung, für die Algier auf Wiedergutmachung besteht.
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